Aktuelle Themen Rechtsprechung zu Urheberhinweisen in Bildern
Das LG Köln hat entschieden, das Urhebervermerke direkt im Bild selbst untergebracht werden müssen. Wird ein Bild direkt per URL aufgerufen und ist der Urhebervermerk nicht zu sehen, liegt ein abmahnbarer Urheberrechtsverstoß vor.
Siehe Linktipp unten.
Noch betrifft es nur Pixelio-Bilder.
Müssen wir uns eventuell auf eine neue Abmahnwelle vorbereiten?
Mal sehen, was daraus wird.
LG,
woelfin