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Aktuelle Themen Reden wir ueber DIE SCHARIA

hema
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Re: Reden wir ueber DIE SCHARIA, dann aber bitte gut informiert
geschrieben von hema
als Antwort auf pea vom 02.02.2009, 10:26:40
@ Karl

Ich moechte auch eine sachliche, nicht gehaessige Diskussion!

Auch ware ein Vergleich der Scharia mit unserer Rechtssprechung diskussionswuerdig.

Vielleicht unter den Aspekten

ist die Rechtsprechung der Scharia zu hart oder

ist die Rechtsprechung bei uns zu milde (was ich mir in einigen Bereichen absolut vorstellen kann).


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hema
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Re: Reden wir ueber DIE SCHARIA, dann aber bitte gut informiert
geschrieben von hema
als Antwort auf pea vom 02.02.2009, 10:26:40
Daher gibt es Vorschläge, die Scharia mehr als Lebensweise zu verstehen, die dem Moslem in einem säkularen Staat die Richtschnur für sein (freiwilliges) persönliches Leben mit Allah gibt. Der Staat ermöglicht demnach, dass Muslime gemäß der Scharia leben können, macht sie aber nicht zur Pflicht für alle Staatsbürger.


Diese Aussagen finde ich toll und zukunftsorientiert.

Moege das Werk gelingen!



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hema
niederrhein
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Ein kleiner Beitrag
geschrieben von niederrhein
als Antwort auf pea vom 02.02.2009, 10:26:40
Ein kleiner Beitrag
(Ich habe mich hier nur bei PEA eingehangen, um einen Anschluß zu haben; ich setze Dein Einverständnis voraus - danke!)

Zur Problematik der Scharia als "Rechtsordnung" im westlichen Sinne

Eine Problematik besteht in der offensichtlichen unterschiedlichen Hierarchie bezüglich Gott, Religion, Glauben, Menschen, Gesellschaft etc.
Denn für den westlichen Menschen in den (mehr oder weniger säkularen) Staaten haben das Staatswesen, die jeweilige Verfassung (mit den dort enthaltenen Grund- und Menschenrechten), Gewaltenteilung, Volksvertretung und ein unabhängiges Rechtssystem im staatlich-gesellschaftlichen Wertesystem eine Priorität gegenüber allen Religionen, die wiederum meistens diese staatliche Priorität anerkennen.
(Die bibel-fundamentalistischen Glaubensrichtungen wie die Zeugen Jehovas sehen das partiell anders.)

Religion, der persönliche Glaube etc. sind eine Privatangelegenheit. (Daß dies in der Lebenspraxis, im gesellschaftlichen Leben oft anders aussieht, ist ein anderes Problem.)

http://community.seniorentreff.de/storage/pic/userbilder/a30f1d57825f100a5a9ba38c76fffe20/buchtitel01-17.12.2008/132321_1_Buchtitel_01_-_17.12.2008.jpg[/img]

Annemarie Schimmel ([i]München 1996, S. 110
) schreibt zu dieser „Wertehierarchie“ innerhalb des Islams:
„[...] Aber im Islam sind alle Aspekte des Lebens von der Scharia geregelt, also auch die kultischen Pflichten, dann erst kommt das Privatrecht und das öffentliche Recht.“ Schimmel weist daraufhin, daß die Rechtsentwicklung eben – wie anfänglich – nicht kontinuierlich weiterging, sondern von einem bestimmten Zeitpunkt an – „das ist etwa im 11. Jahrhundert unserer Zeitrechnung“ (ebda., S. 111) – sei „die freie Forschung zu den [...] Rechtsquellen [...] nicht mehr möglich, oder wie man sagt, ‚das Tor des idschtihãd, der freien Forschung, sei geschlossen“. Schimmel betont (ebda.) betont, daß der Gläubige „sich in der jeder Hinsicht den Traditionen fügen“ müsse. (Schimmel weist auch auf die Gegensätze zwischen jenen Gelehrten, „die das Recht der freien Forschung für sich beanspruchten“ und den „Vertretern der Rechtsschulen“ hin.)

Von Annemarie Schimmel ist bekannt, daß sie eine profunde Kennerin des Islam ist und wohl auch in islamischen Kreise eine hohe Wertschätzung erfährt; sie beschreibt aber in ihrer Darstellung auch die Strafpraxis für „Verbrechen, die das ‚Recht Gottes’ verletzen.
(Um hier nicht die übliche Polemik auszulösen, möge sich jeder selbst informieren; Schimmel, Annemarie: Im Namen Allahs, des Allbarmherzigen. Der Islam. München 1999 [dtv 1690].)

http://community.seniorentreff.de/storage/pic/userbilder/a30f1d57825f100a5a9ba38c76fffe20/buchtitel01-17.12.2008/132319_1_Buchtitel_01_-_17.12.2008.jpg[/img]

In dem Kapitel III „Der Islam/ Religion und Rechtsordnung“ stellt Gerhard Endreß (ders.: [i]Einführung in die islamische Geschichte. München 1982, u.a. S. 72 ff.
) dar, wie sich die Rechtsordnung gleichsam aus der „Offenbarung“ entwickelt; vom Ansatz her gibt es keine Trennung zwischen Religion und Staat.
(Wie weit das heute im einzelnen für jene Staaten gilt, die selbst islamisch nennen oder islamisch geprägt sind, möge jeder selbst eruieren – Sie werden sich z.T. wundern, wenn Sie auf den Webseiten der jeweiligen Botschaft suchen und/oder dort diesbezüglich anfragen ...)

Endreß schildert sehr differenziert die Spaltungen, die einzelnen religiösen Strömungen etc.; sowohl von der geschichtlichen Entwicklung her als auch von der gegenwärtigen Situation in den einzelnen islamischen Staaten kann eben nicht, von der gesellschaftlichen und politischen Praxis her, von „einem Islam“ gesprochen werden.
Entsprechend die unterschiedliche Stellung der Scharia [siehe auch die oben angegebene Internet-Quelle], die eben nicht als unabhängiges Recht klar und verbindlich für alle – im Sinne eines kodifiziertes Rechts – definiert ist. Endreß, a.a.O. S. 83 : „Aber es ist stets zu bedenken, daß islamisches Recht nie abschließend und einheitlich von Staats wegen kodifiziert worden ist.“

Unabhängig also von der Rechtsgeschichte und von der Entwicklung der Scharia, ist doch die entscheidende Frage, wie weit sich die Scharia (wohl bemerkt eben nicht einheitlich definiert!) mit demokratischen Rechtsstaaten (wie in Europa etc.) zu vereinbaren ist. Ist eine „religiös fundierte Rechtsordnung“ hinnehmbar, die sich über jede staatliche Ordnung stellt?
Welche Stellung nehmen Menschen islamischen Glaubens gegenüber den hier proklamierten Werten wie Demokratie, Rechtsstaat, Grund- und Menschenrechte ein? Wie stehen diese Menschen gegenüber der verfassungsrechtlichen und rechtlichen Rolle und Stellung der Frau in westlichen Gesellschaften, zu deren rechtlicher Stellung in der Ehe, bezüglich ihrer Freizügig-keit und Freiheit (Ehe, Ausbildung, Beruf, Arbeit, Eigentumsfragen etc.); Verhältnis von Frau und Mann vor dem Gesetz, in der gesellschaftlichen Praxis etc. ein?


Verantwortlich
Die Bertha
vom Niederrhein


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pea
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Mitglied

Re: Ein kleiner Beitrag
geschrieben von pea
als Antwort auf niederrhein vom 02.02.2009, 20:52:06
Ist eine „religiös fundierte Rechtsordnung“ hinnehmbar, die sich über jede staatliche Ordnung stellt?




Danke, Bertha, für die Informationen und die Fragestellungen,
die es mal wieder auf den Punkt bringen.

Vielleicht können wir alle ja die Chance ergreifen,
die aufgeworfenen Fragen gemeinsam zu klären.


--
pea
Karl
Karl
Administrator

Re: Ein kleiner Beitrag
geschrieben von Karl
als Antwort auf pea vom 03.02.2009, 06:38:05
Die Säkularisierung ist ein enorm wichtiges Kulturgut und wir müssen dies gegen alle religiösen Eiferer egal welcher Couleur unbedingt verteidigen. Die Religionen haben sich in einer aufgeklärten Gesellschaft an die Regeln des Staates zu halten und nicht umgekehrt.
--
karl
niederrhein
niederrhein
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Es gibt noch viel zu tun, pack'n wir's an!
geschrieben von niederrhein
als Antwort auf Karl vom 03.02.2009, 06:55:20
[...] Die Religionen haben sich in einer aufgeklärten Gesellschaft an die Regeln des Staates zu halten und nicht umgekehrt. karl
geschrieben von karl


Das allein anhand von Verfassungen, weiteren Selbstaussagen etc. zu überprüfen, könnte eine ST-gemeinschaftliche Aufgabe sein ...

Wie hieß es seinerzeit so plakativ-einprägsam, schwachsinnig und appellierend:
Es gibt noch viel zu tun, pack'n wir's an!

In diesem Sinne

Die olle Bertha
vom Niederrhein

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hugo
hugo
Mitglied

Re: Es gibt noch viel zu tun, pack'n wir's an!
geschrieben von hugo
als Antwort auf niederrhein vom 03.02.2009, 07:39:04
Nun sagt aber unser GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Aber es sagt auch -und das kann zum Widerspruch führen wenn Religionen ihre Gläubigen zu nichtkompatiblem Tun auffordern- "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Das Eine schließt das Andere in vielen Fällen aus und da wandern wir auf einem schmalem Grad zischen der Toleranz, der Einsicht einerseits und der Gesetzestreue andererseit.

Dies bedeutet das, anders als im GG auch gefordert, Die ungestörte Religionsausübung eben nicht mehr ausnahmslos gewährleistet werden darf.

Denn eine jede Religion hierzulande ungezügelt zu dulden (sei es zum Beispiel die Mehrehe oder das Schächten von Schlachttieren usw,,) bedeutet automatisch, dem GG oder sonstigem Deutschem Recht Widersprechendes zuzulassen.

Nun wird sich Jeder das für sich gerade passende aus dem GG heraussuchen (klar wird er fündig,,es ist ja auch so schwammig-eindeutig formuliert) und bei oberflächlicher großzügiger Auslegung für seine Lebensart etwas finden,,,jedoch immer und stets zu Lasten Andersgläubiger,,

ich denke, da haben unser GG bzw unsere Auslegungs Varianten noch Lücken/Reserven.

"Es gibt viel zu tun, warten wirs ab",,war wohl unsere bisherige Mentalität.







--
hugo
Medea
Medea
Mitglied

Re: Es gibt noch viel zu tun, pack'n wir's an!
geschrieben von Medea
als Antwort auf niederrhein vom 03.02.2009, 07:39:04
Gut, ich klinke mich mal in die Diskussion ein. Zu diesem Thema passend, möchte ich auf die giordano bruno stiftung aufmerksam machen - hier ist unter anderem folgendes zu lesen:



"gbs unterstützt Kalisch: Deutschlands erster Professor für Islamkunde ist ein Mann der Aufklärung!

Im Jahr 2004 wurde der habilitierte Islamwissenschaftler Muhammad Kalisch auf den ersten Lehrstuhl für die Ausbildung islamischer Religionslehrer in Deutschland berufen. Vier Jahre später, im September 2008, beendete der "Koordinationsrat der Muslime in Deutschland "(KRM) seine Zusammenarbeit mit Kalisch im Beirat des Centrums für Religiöse Studien der Universität Münster mit einem Paukenschlag: Die Muslimverbände erklärten, man könne niemandem empfehlen, bei Professor Kalisch zu studieren, da er grundsätzliche Lehren des Islam, wie die Existenz Mohammeds und die Grundlagen der Entstehung des Koran, in Zweifel ziehe. Die historisch-kritische Methode, auf die sich Kalisch berufe, dürfe auf den Islam nicht angewandt werden. Daraufhin knickte das NRW-Wissenschaftsministerium ein und kündigte in Einvernehmen mit den konservativen Muslimverbänden an, an der Universität Münster eine zweite Professorenstelle für islamische Religionswissenschaft einzurichten, die dann für die Ausbildung künftiger Lehrer für Islamkunde oder Islamunterricht verantwortlich sei.

Aus Sicherheitsgründen musste Kalisch mit seinen Institutsmitarbeitern nun in ein anderes Gebäude der Universität Münster umziehen, was medial für einige Schlagzeilen sorgte. Bedauerlicherweise wurden in der Berichterstattung Kalischs Argumente, die ihn dazu brachten, Mohammeds Existenz anzuzweifeln und den Islam insgesamt kritisch zu hinterfragen, kaum berücksichtigt. Deshalb hat sich die Giordano Bruno Stiftung dazu entschlossen, Kalischs wegweisende "Anmerkungen zu den Herausforderungen der historisch-kritischen Methode für das islamische Denken" auf ihrer Website zu veröffentlichen und auch auf anderem Wege zu verbreiten.

Nach einem längeren Telefonat mit Muhammad Kalisch erklärte Stiftungssprecher Michael Schmidt-Salomon am Donnerstagnachmittag in Mastershausen: "Muhammad Kalisch hat mich ebenso erstaunt wie beeindruckt. Er ist wahrhaftig ein Mann der Aufklärung, der unsere volle Unterstützung verdient. Seine Positionen sind nicht nur gut begründet, er hat auch den Mut, sie in aller Öffentlichkeit zu vertreten - trotz der Gefahren, die damit verbunden sind. Der Fall Kalisch macht Hoffnung, dass der Islam möglicherweise den Prozess der Aufklärung doch schneller durchlaufen könnte, als wir dies bisher angenommen haben. Immerhin muss man feststellen: Auf etwa 100 katholische Theologieprofessoren kommt ein Horst Herrmann, auf 100 protestantische Theologen ein Gerd Lüdemann. Dass sich mit Muhammad Kalisch gleich der erste universitäre Islamtheologe in Deutschland so konsequent in die Tradition der Aufklärung stellt, könnte ein Zeichen dafür sein, dass wir die rationalistische Tradition innerhalb der muslimischen Philosophie gemeinhin kolossal unterschätzen. Ich kann nur jedem empfehlen, Kalischs Anmerkungen zur historisch-kritischen Methode zu lesen, und hoffe, dass die verantwortlichen Politiker einsehen, dass man einen Hoffnungsträger wie Kalisch nicht aus falscher Rücksichtsnahme auf das akademische Abstellgleis schieben darf."

Mohammad Kalisch:
Islamische Theologie ohne historischen Muhammad -
Anmerkungen zu den Herausforderungen der historisch-kritischen Methode für das islamische Denken
Download des PDF-Dokuments

Unterschriftenliste:
Solidaritätserklärung mit dem Lehr- und Forschungsauftrag von Professor Dr. Muhammad Sven Kalisch
http://www.solidaritymuhammadkalisch.com/


Medea

hema
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Diskussionen ueber islamische Religionslehrer in Österreich
geschrieben von hema
als Antwort auf Karl vom 03.02.2009, 06:55:20
Die Religionen haben sich in einer aufgeklärten Gesellschaft an die Regeln des Staates zu halten und nicht umgekehrt.


Dieser Meinung bin ich auch, Karl.
Was ist aber mit jenen Gesellschaften, in deren Staaten die Religion die Gesetze vorgibt!?!

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Bei uns in Oesterreich haben wir gerade heftige Diskussionen ueber islamische Religionslehrer, die im Religions-Unterricht die Demokratie in Frage stellen und Selbstmordattentaeter verherrlichen.

Aus dem "Profil"

Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat die massiven Probleme mit ihren Religionslehrern großteils selber verursacht. Sie fördert Extremisten und den strenggläubigen, politischen Islam.
Von Otmar Lahodynsky und Martina Lettner

.... Die Illustration ist nicht kindergerecht. Ein Soldat, tödlich getroffen, das Blut spritzt aus seiner Brust, stürzt zu Boden. An seinem Gürtel baumeln Handgranaten, sein Gewehr fällt aus der Hand. Darunter steht die tröstende Erklärung: „Ein Muslim, der auf dem Weg Allahs und zur Verteidigung der Heimat stirbt, ist ein Märtyrer (Sahid). Er wird von Allah mit dem Paradies belohnt, wie Allah es im Qur’an versprochen hat.“

Die Seite entstammt dem offiziellen Religionsbuch „Islam in meinem Leben“, das in Österreich für den Unterricht in der dritten und vierten Klasse Volksschule verwendet wird. Verfasst hat es Nebi Uysal im Auftrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Bearbeitet hat das Buch Anas Schakfeh, Präsident der Glaubensgemeinschaft, daneben auch Leiter des Islamischen Schulamtes und einer von acht von der Republik entlohnten Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht.


Enschuldigt, dass ich von Thema etwas abgekommen bin.


--
hema
niederrhein
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Weiteres zu Muhammad Kalisch
geschrieben von niederrhein
als Antwort auf Medea vom 03.02.2009, 09:43:09
[Zum] habilitierten Islamwissenschaftler Muhammad Kalisch Medea


Nur ein kurzer (Link) Hinweis

Auf der Webseite www.islam.de kann sich der/die Interessierte informieren, wie eine muslimische Seite (ich weiß nicht, welche Strömungen/ Richtungen es diesbezüglich hier in Deutschland gibt) reagiert.

Ich gebe einige Links hier direkt wieder:

http://islam.de/11252.php
http://islam.de/10873.php
http://islam.de/10806.php


Es handelt sich um Stellungnahmen etc.

Zu Hemas Beitrag: Auch den ganzen Artikel aus dem PROFIL halte ich für sehr lesenwert.


Die Bertha
vom Niederrhein

(die auch noch ihren persönlichen Dank an die Damen Medea und Hema ausdrücken möchte)

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