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Aktuelle Themen Reden wir über Menschenrechte in Deutschland

Medea
Medea
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von Medea
als Antwort auf yankee vom 02.02.2009, 12:58:25
Ja, Yankee - jeder fange einfach mal bei sich selbst an,
da gibt es viel an Nachholbedarf.
Als "Richtschnur" für Menschenrechte und Menschenpflichten sind die meisten der zehn Gebote nach wie vor aktuell.

M.

Nachsatz: Stimmt Yankee, einige sind nicht mehr so zeitgemäß

Aber:
nicht morden,
nicht ehebrechen - sehr sehr schwierig
nicht stehlen - fast zum Volkssport geworden -
Vater und Mutter, sprich die Altvorderen, achten
den Feiertag nicht einfach der Wirtschaft opfern
kein falsch Zeugnis ablegen
nicht begehren deines Nächsten Frau - gerade die "Begehrlichkeiten" quälen die arme Seele
nichts, was dir nicht gehört, dir anzueignen zu versuchen ......

immerhin komme ich auf acht von zehnen.

Ist doch immer noch eine stattliche Anzahl *zwinker*

Medea



yankee
yankee
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von yankee
als Antwort auf Medea vom 02.02.2009, 14:03:46
Zum Glück hast du geschrieben: "Die meisten der zehn Gebote". )
--
yankee
adam
adam
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von adam
als Antwort auf yankee vom 02.02.2009, 14:08:46

--Hallo yankee,

Du hättest nur noch erwähnen können, daß die Rechtsprechung der Bundesrepublik auf den Menschenrechten basiert. In den ersten Artikeln des Grundgesetzes sind die Menschenrechte aufgelistet, wie:

- Die Würde des Menschen ist unantastbar.......
.......Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. -

-Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit-

-Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.-

-Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.-

-Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.-

u.s.w.

--

adam

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yankee
yankee
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von yankee
als Antwort auf Medea vom 02.02.2009, 14:03:46
Also ich sehe das nicht ganz so an die 10 Gebote gebunden wie du.
Zum einen gab es ja schon lange vor den 10 Geboten, also vor 650 v.Chr, Gesetze, die das gesellschaftliche Zusammenleben ermöglichten und regelten.
Die 10 Gebote sagen z.B. nichts aus über Notwehr. Darf ich nicht töten um nicht getötet zu werden oder um mein Kind vor dem Tod zu schützen ?
Muss man nicht grundsätzlich Achtung vor jedem Menschen haben und nicht nur nach Altersstufen ?
Ist Lügen tatsächlich grundsätzlich falsch ? Kann so manche Lüge nicht auch grosses Unheil vermeiden ?
Ist das bestehlen eines Diebes dasselbe wie eines Nichtdiebes?

Die zehn Gebote lassen mir zuviele Fragen offen.
--
yankee
yankee
yankee
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von yankee
als Antwort auf adam vom 02.02.2009, 15:38:40
Hallo adam,

ich habe nicht bezweifelt, das wir ein Grundgesetz haben, daß u.a. auf den, nach unseren moralischen Vorstellungen basierenden, Menschenrechten existiert. Mir kam es nur darauf an, kein Ranking anzustreben. Dies könnte dazu dienen, uns glauben zu lassen, wir würden die Menschenrechte einhalten. Es könnte uns auch glauben lassen, alle Länder dieser Erde hätten dieselben moralischen und ethischen Vorstellungen wie wir.
Die Todesstrafe verstösst nach unserem Empfinden gegen die Menschenrechte. Ich weiss nicht in wievielen Ländern darüber anders gedacht wird, aber es sind eine ganze Menge. Wer hat Recht ?
Wenn wir eine Wertung nur von unserem Verhalten (also nur auf Deutschland bezogen) in Verbindung mit unserem Grundgesetz vornehmen, dann kommen wir zu einem rechnerischen Ergebnis. Anzahl Einhaltungen zu Anzahl Verstössen. Nehmen wir mal an, wir würden dasd Grundgesetz zu 99% einhalten. Wäre das jetzt gut oder schlecht ?
--
yankee
cecile
cecile
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von cecile
als Antwort auf yankee vom 02.02.2009, 16:13:35

Die zehn Gebote lassen mir zuviele Fragen offen.
--
yankee



Die zehn Gebote haben mich jetzt auch etwas ins Zweifeln gebracht.

Gebote sind für mich Pflichten - "du sollst oder du sollst nicht", aber keine Rechte.

Wir reden hier doch von der offiziellen Menschenrechtscharta, oder?

Vielleicht sollte man sich die 30 Punkte noch einmal in Erinnerung rufen:

Die Menschenrechte




--
cecile

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yankee
yankee
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von yankee
als Antwort auf cecile vom 02.02.2009, 16:54:52
Danke für den link, cecile.

Nach dem, wie diese Charta formuliert ist, dürfte es keine Abtreibung geben. Zumindest nach Artikel 2 und 3.
Da geht es doch schon los mit den unterschiedlichen Interpretationen.
--
yankee
Medea
Medea
Mitglied

Re: Reden wir über Menschenrechte in Deutschland
geschrieben von Medea
als Antwort auf cecile vom 02.02.2009, 16:54:52
Die zehn Gebote wollte ich lediglich als so etwas wie ein
über 2000 Jahre altes "Grundgesetz" einbringen, auch nicht in Konkurrenz zum Ethos der ollen Griechen/Römer setzen - Menschenrechte müssen auch meiner Meinung nach dem Gewissen, Verantwortungsbewußtsein, Moral, Sittlichkeit, Humanität, persönliche Freiheit etc. verpflichtet sein.
--
M.
niederrhein
niederrhein
Mitglied

Ein kleiner Beitrag zum Thema Menschenrechte
geschrieben von niederrhein
als Antwort auf yankee vom 02.02.2009, 12:58:25
Ich darf diesen Beitrag, den ich sehr begrüße, etwas hinzufügen?


Nun weiß ich nicht, mit Intention der Ausgangsbeitrag „Reden wir über Menschenrechte in Deutschland“ hier veröffentlicht worden ist – als Kontra-/Kompensation-Beitrag zum Thema „Reden wir ueber DIE SCHARIA“? –

Die Frage ist ja – unabhängig von der langen Geschichte der Natur- und der Menschenrechte – , wie diese Menschenrechte definiert werden und werden Niederschlag sie in der deutschen Verfassung, im Grundgesetz, gefunden haben.


Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Nach Wikipedia):

- Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (Art. 5)

- Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22)

- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeits-bedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (Art. 23)

- Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begren-zung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. (Art. 24)

- Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (Art. 25)


Interessant ist, wie diese Auszüge die soziale Situation der Menschen betonen. Hingegen war von diesen sozialen „Grundrechten“ in der deutschen Geschichte seit dem Aufkommen des Aufklärung, des Liberalismus eben nicht die Rede, sondern es wurden etwa in der Paulskirchenverfassung Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Auswanderungsfreiheit, Briefgeheimnis, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht auf Eigentum gefordert bzw. garantiert. (Diese Verfassung trat aber nie in Kraft.)

Je nach Grundrechtstheorie wird etwa der Bereich bürgerlicher Freiheit (siehe oben die erwähnten Freiheitsrechte) betont – gleichsam als Schutz vor dem (absolutistischen) Staat. Es sollen die Freiheitsräume des Menschen gesichert seien; das betraf allerdings im 19. Jahrhundert nur die Interessen des (wohlhabenden) Bürgertums.

Hingegen fordert die sozialstaatliche Grundrechtstheorie, daß die Voraussetzungen für den ein Gebrauch der grundrechtlichen Freiheiten vorhanden sind; d.h. der Mensch bedarf einer sozialen Sicherung, eben für ein menschenwürdiges Leben.
In der BRD sind die Grundrechte verbindliche unmittelbar geltendes Recht; jede Form staatlichen Handelns ist an diese Grundrechte gebunden. Aber diese Grundrechte sind eben keine „sozialen“ Grundrechte. (Siehe dazu die Weimarer Verfassung oder die verschiedenen DDR-Verfassungen!)

Die Frage ist, wieweit das Grundgesetz diese sozialen Menschenrechte der Vereinten Nationen berücksichtigt!
Sehr wichtig fand ich in diesem Zusammenhang eben den Hinweis, daß eben im marktwirtschaftlich- kapitalistischen System der Egoismus des Einzelnen, dessen Profitstreben gleichsam das oberste Ziel ist; daß sich die Menschen, offenbar alles immer mehr dem Diktat der Ökonomie zu unterwerfen haben.
Zitat: „In einem Gesellschaftssystem mit Schwerpunkt Wirtschaft bzw. wirtschaftlichem Erfolg, steht der einzelne Mensch erstmal nicht im Mittelpunkt des Interesses.“

Die Frage ist nun, wieweit eben die von den Vereinten Nationen deklarierten Menschenrechte (siehe oben) einerseits durch die Grundrechte (oder andere Artikel) der deutschen Verfassung, andererseits durch die Verfassungswirklichkeit (also durch die konkrete Situation in Gesellschaft, Wirtschaft etc.) gewährleistet sind.

Verantwortlich

Die Bertha
vom Niederrhein

yankee
yankee
Mitglied

Re: Ein kleiner Beitrag zum Thema Menschenrechte
geschrieben von yankee
als Antwort auf niederrhein vom 02.02.2009, 21:50:51
Bertha

Der Vergleich unserer existierenden Gesetze mit der konkreten Situation der Gesellschaft und Wirtschaft wäre eine interessante Untersuchung und jeden Aufwand wert. Ich könnte mir vorstellen, daß unsere derzeitig gültige Gesetzgebung an vielen Stellen nicht mehr mit dem eigentlichen Grundgedanken unseres Grundgesetzes und auch nicht mit einigen Grundgedanken der Charta für Menschenrechte übereinstimmt.
Dazu müssten alle Fachbereiche der Gesetzgebung unter die Lupe genommen werden.
Mit dem erzielten Ergebnis können wir dann nach unserer Auffassung von Moral, Ethik und Gerechtigkeit eventuell Korrekturen vornehmen. Einen Vergleich mit anderen Ländern halte ich aber nach wie vor für nicht sinnvoll, weil eben nicht eins zu eins vergleichbar.


--
yankee

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