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Aktuelle Themen Rentner müssen zahlen !

Re: Rentner müssen zahlen !
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf gutgelaunt vom 14.08.2008, 20:09:37
@gutgelaunt,

"Während meiner aktiven Dienstzeit war die Sparte "Angestellte" gehaltsmässig attraktiver, trotz "anteiliger Sozialabgaben".

Das bezweifle ich stark.


Kleine Rechnung- Angest. und Beamter Öff. Dienst gleiche Altersstufe, vergleichbare Gehaltsstufe.
Siehe deine Tabellen - habe zwar auch die heutigen- aber vom Grundsatz her sind sie nicht anders.


Angest. Mittl. Dienst Alter 40 / Stufe IVa
========================================
Brutto 60.828,- DM
Abzüge( außer Lohnsteuen)- also Rentenvers.,Arbeitslosenvers., Krankenvers.,Pflegevers.,
14.044,-DM
Restsumme(nicht Brutto, da Lohnsteuer fehlt): 46.784,- DM

Beamter Mittl. Dienst Alter 40 Stufe A9( entspricht IVa bei Angest.
===================================================================
Brutto 55.784,-DM
Abzüge( außer Lohnsteuer)- also Krankenvers.,Pflegevers.,
6423,- DM
Restsumme( nicht Brutto, da Lohnsteuer fehlt): 49.064,-DM

So kenne ich das auch beim Vergleich der Bruttogehälter innerhalb meines Kollegiums, das aus Beamten und Angestellten bestand.
Über den Vergleich Rente - Pension brauchen wir nicht zu sprechen.
--
klaus
Re: Rentner müssen zahlen !
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 14.08.2008, 19:19:28
@pilli,
"ich antworte auf beiträge und bin oft enttäuscht, wenn es daran hapert, richtig zu lesen... "

Du solltest nicht ständig annehmen, dass andere nicht in der Lage sind zu lesen.

Du schreibst am 14.08.08 14.48 ( vollständiger Text !)
"das haben auch die beamten getan und dennoch wurden und werden ihre pensionen besteuert; bis heute!
sehr eigenartig, warum sich jetzt die rentner so sträuben? hätten die beamten vielleicht auch mal tun können?"


Nö - pili - es ist eindeutig - du stellst, wenn es um die Besteuerung der Pensionen/Renten geht, Beamte und Angestellte... gleich - UND das ist falsch und genau das habe ich dir in meinem Beitrag vom 14.08.08 16.04 bewiesen.
Das Zahlen der Lohnsteuer hat mit mit der Besteuerung der Pensionen nichts zu tun, denn die Pension wird VOLL aus dem Staatshaushalt bezahlt, während NUR die Lohn/Gehaltsempfänger( also Nichtbeamten) von ihrem BRUTTOEINKOMMEN die Rentenbeiträge bezahlen müssen und- wie alle - von ihrem Bruttoeinkommen natürlich auch noch die Lohnsteuer.

Den Rest deiner Einlassungen kannst du knicken - ich kenne die Vorteile für die Beamten sehr genau, da eine meiner Töchter verbeamtet ist und ich weiß, wie hoch die Privat-Krankenversicherung ist und welche enormen Behandlungsvorteile sich daraus ergeben.


--
klaus
pilli
pilli
Mitglied

:-)
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.08.2008, 10:00:25
sorry klaus;

hafel schrieb von einer besteuerung bereits während der "Tätigkeitszeiten" und wählte den begriff "Doppelbesteuerung" !

nur darauf bezog sich meine antwort, denn auch beamte zahlen während der "Tätigkeitszeit" steuern aber nicht nur das, sie lesen den monatlichen steuerabzug auch bei den pensionsbezügen und haben darob doch nicht gejammert? datt ist eben so!

von rentenbeiträgen haben weder hafel noch ich geschrieben?

( hafel antwortete [14.08.08 13.17] auf den Beitrag von gudrun_d [14.08.08 12.40] )

@ gudrun_d: Gegen diese Doppelbesteuerung sollten wir Rentner oder Pensionäre uns ganz entschieden wehren!

Das sehe ich auch so. Ich habe meine Steuern bereits in meiner "Tätigkeitszeit" gezahlt.
--
hafel



vielleicht magst du doch nochmal lesen?

zu deinem vergleich bleibt mir nur zu fragen klaus,

wenn du doch um der kosten der privaten versicherung weißt, warumm beziehst du denn die nicht ein in den vergleich, wer denn wohl nach abzug watt im geldbeutel hat? ergänzen möchte ich noch, dass meines wissens die einstufung der angestellten in die vergütungsgruppe IVa nicht vergleichbar ist mit A9? ist es nicht eher die vergütungsgruppe Vb, die mit A9 verglichen werden kann? aber da lasse ich mich gerne eines anderen belehren.

die "enormen" vorteile sehe ich nicht, sind doch erst mal alljährlich 200€ aus dem eigenen geldbeutel zu zahlen, bevor die beihilfebestimmungen für privatärztliche behandlungen greifen! nicht bedacht?

--
pilli



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baerliner
baerliner
Mitglied

Re: :-)
geschrieben von baerliner
als Antwort auf pilli vom 15.08.2008, 11:39:17
....ergänzen möchte ich noch, dass meines wissens die einstufung der angestellten in die vergütungsgruppe IVa nicht vergleichbar ist mit A9? ist es nicht eher die vergütungsgruppe Vb, die mit A9 verglichen werden kann? aber da lasse ich mich gerne eines anderen belehren.


Oh weh, das tut ja wirklich weh; da helfen ja keene "Pillis" mehr

Vb bringt weniger als IVa - einen Link brauche ich Dir ja wohl nicht zu nennen


die "enormen" vorteile sehe ich nicht, sind doch erst mal alljährlich 200€ aus dem eigenen geldbeutel zu zahlen, bevor die beihilfebestimmungen für privatärztliche behandlungen greifen! nicht bedacht?

--
pilli


Und nochmal schießt mir das Wasser in die Augen, wie doch Pilli leiden muss, dass sie erstmal 200€ aus ihrem ach so leeren Geldbeutel selbst tragen muss, ehe die Beihilfe greift.




--
baerliner
pilli
pilli
Mitglied

Re: :-)
geschrieben von pilli
als Antwort auf baerliner vom 15.08.2008, 12:09:48
baerliner warum so unsachlich?

eben weil ich seit jahren keinen arztbesuch nötig hatte, blieben bei mir die 200€ erst mal in der tasche! ich bin doch nicht verantwortlich dafür, dass andere privatversicherte halt häufiger docs besuchen müssen?

na klar ist die vergütung für eine einstufung nach Vb geringer; aber meine frage bezog ich doch auf eine vergleichbare einstufung für den mittleren dienst, bei der A9 zum einen die endstufe bedeuten kann obwohl A9 auch gleichzeitig eingangsamt für den gehoben dienst ist ?

aber datt darfst du meinen, wie du möchtest...andere werden jetzt vielleicht schmunzeln!


--
pilli
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: :-)
geschrieben von baerliner
als Antwort auf pilli vom 15.08.2008, 12:20:51
Fragt sich nur, über wen die schmunzeln
--
baerliner

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Mitglied_facb5a0
Mitglied_facb5a0
Mitglied

Re: :-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 15.08.2008, 11:39:17
Das Thema war doch eigentlich Rentner müssen zahlen! Die Pensionäre gehören doch zu einer anderen Kaste. Unter Rentner, die jetzt zur Kasse gebeten werden, stufe ich z.B. die zig-Tausende von Malochern und Angestellten aus Zechen und Hütten im Ruhrgebiet ein die lange bei einer Firma gearbeitet haben, gut verdient haben und von der Firma für ihre Treue zum Werk mit einer sogenannten "Werksrente" belohnt werden. Die haben heute ein Monatseinkommen von ca. 2500 - 4000 € und geben davon mindestens ein Monatseinkommen in die Staatskasse.
--
frank
Re: :-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 15.08.2008, 11:39:17
@pilli,
"dass meines wissens die einstufung der angestellten in die vergütungsgruppe IVa nicht vergleichbar ist mit A9? ist es nicht eher die vergütungsgruppe Vb"

Könnte durchaus sein - bin da auch nicht mehr so sicher beim Vergleich.

"die "enormen" vorteile sehe ich nicht, sind doch erst mal alljährlich 200€ aus dem eigenen geldbeutel zu zahlen, bevor die beihilfebestimmungen für privatärztliche behandlungen greifen! nicht bedacht? "

Ich müsste, um an ähnliche Vorteile zu kommen, 486,- €/Jahr zahlen.
Aber darum geht es eigentlich weniger.
Du hast mich ja jetzt aufgeklärt, wie du das mit der Doppelbesteuerung meinst. Aus deinen Worten habe aber nicht nur ich das anders herausgelesen.

P.s.: Hab mal in meinen Unterlagen nachgeschaut - du hast Recht - Respekt !
A9 ist Vb gleichzustzen.
Das allerdings vergrößert den Unterschied zugunsten der Beamten in meiner Rechnung.
--
klaus
pilli
pilli
Mitglied

Re: :-)
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.08.2008, 15:51:16
danke klaus

aber respekt? da nicht für!

ich möchte nicht "recht behalten", sondern freue mich sehr viel mehr, wenn wir einen gedanklichen spaziergang machen, vergleiche als solche, richtig einzustufen.

vieles mag sich geändert haben in den vergangenen jahren und nicht alle gesetzlichen veränderungen sind mir bekannt; darum ja auch mein fragezeichen.

da wäre z.bsp. die besonderheit des besoldungsamtes A9; die deinen vergleich tatsächlich, ohne dass es dir bewußt sein könnte, schwierig macht; denn:

eigentlich, uneigentlich war die besoldungsstufe A9 früher der beginn des dienstes im gehobenen dienst; das heißt, nur anwärter mit entsprechender vorbildung und einem dreijährigen vorbereitungsienst als "Inspektoranwärter/in" konnten nach bestandener prüfung dem gehobenen dienst zugerechnet werden. dann kam da irgendwann sowatt wie ein spätes gnadenbrot für verdienstvolle mitarbeiter des mittleren dienstes. und da wurde dann sehr geschickt agiert: datt kind bekam einen namen: "Stadtamtsinspektor/in", der sich ja deutlich unterschied um da auf die trennung vom mittleren zum gehobenen dienst (Stadtinspektor/in") aufmerksam zu machen und die besoldung übernahm man von A9.

ich meine mich zu erinnern, es hatte auch die möglichkeit einer zusätzlichen prüfung, damit vom mittleren dienst für beamte ab 40 (?) eine weitere aufstiegsmöglichkeit bestand.

...

oh frank,

/Unter Rentner, die jetzt zur Kasse gebeten werden, stufe ich z.B. die zig-Tausende von Malochern und Angestellten aus Zechen und Hütten im Ruhrgebiet ein die lange bei einer Firma gearbeitet haben, gut verdient haben und von der Firma für ihre Treue zum Werk mit einer sogenannten "Werksrente" belohnt werden. Die haben heute ein Monatseinkommen von ca. 2500 - 4000 € und geben davon mindestens ein Monatseinkommen in die Staatskasse.
--


lass das nur nicht astrid, baerliner und andere lesen!

leichtsinnigerweise hatte ich zu einem anderen thema behauptet, das "zig-Tausende" heute von renten in dieser höhe profitieren da hagelte es aber vehementen widerspruch! ich habe seinerzeit darauf verzichtet, den webmaster zu bitten, mal eine umfrage zur monatlichen rentenhöhe zu stellen; war mir nicht so wichtig...

deine schilderung ist mir bekannt, meine mum hat viele jahre als einkäuferin für den Metro-Konzern (früher Kaufhof) gearbeitet und erhält heute zur gesetzlichen rente auch die sogenannte "Betriebsrente" zusätzlich zur witwen-pension meines vaters und darf vierteljährliche steuervorauszahlungen leisten.


--
pilli
Mitglied_facb5a0
Mitglied_facb5a0
Mitglied

Re: :-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 15.08.2008, 17:07:15
In der 4000 €-Region sind natürlich überwiegend Angestelle des mittleren Managements und die zahlen schon etwas länger Einkommenssteuer. Aber Berg- und Hüttenarbeiter liegen schon in dem 2500 €-Bereich. Neidern würde ich aber empfehlen, Mißfallensäußerungen über zu hohe Alterseinkünfte nicht direkt an diese Rentenempfänger zu richten, die würden ihnen glatt "die Fresse polieren". (Wenn man es in ihrer Ruhrpottsprache so sagen darf)
--
frank

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