Aktuelle Themen Roman Polanski

Roman Polanski
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Roman Polanski ist in der Schweiz festgenommen worden. Ihm wird eine Vergewaltigung im Jahre 1977 einer damals 13 jährigen vorgeworfen. Er hat den Geschlechtsverkehr mit der 13 jährigen zugegeben. Er lebte in den vergangenen Jahre in Frankreich und ist auch französischer Staatsbürger.


>Sein damaliges Opfer hat ihm längst öffentlich verziehen. Doch erst im Mai war Polanski endgültig mit seinem Antrag gescheitert, das Vergewaltigungsverfahren in Kalifornien nach 32 Jahren endlich für geschlossen zu erklären. Ein Gericht in Los Angeles hatte sein Ersuchen abgelehnt und das persönliche Erscheinen des Regisseurs gefordert.> laut NTV

Er sollte am Samstag in Zürich für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden.

Was ich nicht verstehe dass jetzt nach 32 Jahren es zu einer Verhaftung kam. Kann man nicht auch in Abwesenheit verurteilt werden?


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lara
myrja
myrja
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von myrja
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.09.2009, 14:40:40
Ich bin der Meinung, Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung und gehört bestraft, ob das Opfer verziehen hat oder nicht. Es ist und bleibt eine schwere Straftat.
Allerdings verstehe ich auch nicht, dass es so lange gedauert hat bis er verhaftet wurde und der Herr Polanski in der Zwischenzeit ein angenehmes Leben führen konnte.
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myrja
Re: Roman Polanski
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf myrja vom 27.09.2009, 14:46:27
myrja,
ich schließe mich deiner Meinung an. Vergewaltigung ist eine schwere Strafttat und muss verurteilt werden, auch wenn das damalige Opfer ihm verziehen hat. Ich kann aber nicht verstehen das jetzt nach 32 Jahren er verhaftet wird. Hat er Frankreich nie verlassen?
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lara

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rello
rello
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von rello
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.09.2009, 14:50:46
So sehen Verjährungsfristen bei uns aus:
§78 - Verjährungsfrist

Absatz 2: Verbrechen nach §211 (Mord) verjähren nicht

Absatz 3: Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zehn Jahren bedroht sind
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis fünf Jahren bedroht sind
5. drei Jahre bei den übrigen Taten

Und das ist das Strafmaß bei Kindesmissbrauch:

§ 176 - Sexueller Missbrauch von Kindern

Absatz 1: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

In Deutschland wäre er nach 3 Jahren straffrei gewesen wie es in Frankreich und der Schweiz aussieht, weiss ich nicht.

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rello
myrja
myrja
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von myrja
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.09.2009, 14:40:40
Roman Polanski ist in der Schweiz festgenommen worden. Ihm wird eine Vergewaltigung im Jahre 1977 einer damals 13 jährigen vorgeworfen. Er hat den Geschlechtsverkehr mit der 13 jährigen zugegeben. Er lebte in den vergangenen Jahre in Frankreich und ist auch französischer Staatsbürger.


>Sein damaliges Opfer hat ihm längst öffentlich verziehen.Doch erst im Mai war Polanski endgültig mit seinem Antrag gescheitert, das Vergewaltigungsverfahren in Kalifornien nach 32 Jahren endlich für geschlossen zu erklären. Ein Gericht in Los Angeles hatte sein Ersuchen abgelehnt und das persönliche Erscheinen des Regisseurs gefordert.> laut NTV

Er sollte am Samstag in Zürich für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden.

Was ich nicht verstehe dass jetzt nach 32 Jahren es zu einer Verhaftung kam. Kann man nicht auch in Abwesenheit verurteilt werden?
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lara
geschrieben von lara


Es scheint ja nicht so zu sein, dass in den vergangenen Jahren rechtlich nichts gegen ihn unternommen wurde. Er hat es wohl nur mit seinem Einspruch verhindert, dass ein Urteil gefällt werden konnte. Also ist er jetzt verhaftet worden um sein persönliches Erscheinen vor Gericht sicherzustellen, vermute ich.

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myrja
miriam
miriam
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von miriam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.09.2009, 14:50:46
Persönlich bin ich empört über diese Verhaftung, die nach 31 Jahren erfolgt, nachdem das Opfer längst dem Täter verziehen hatte. Man geht ja in diesem Fall strenger und so zu sagen konsequenter vor, als mit manchen Kollaborateuren aus dem zweiten Weltkrieg, die in der neutralen Schweiz ein zweites Domizil gefunden hatten um der Justiz zu entgehen.

Sollte die Schweiz nicht erst die Konten überprüfen, die sich in ihren Banken befinden und manch einem Diktator aus der weiten Welt gehören? Hat jemals die Schweiz diese Konten überprüft?

Nein, denn sie ist neutral. Und außerdem: pecunia non olet.

Zum Fall Polanski, möchte ich nun Spiegel-Online zitieren:


Die Leitung des Zurich Film Festivals zeigte sich am Sonntag bestürzt und betroffen. Sie verschob die Preisverleigung auf unbestimmte Zeit. Stattdessen wollte sie am Abend Polanskis filmisches Schaffen würdigen.

"Ungeheurer Justizskandal"

Auch in der Schweizer Filmszene sorgte die Nachricht von Polanskis Verhaftung für Entsetzen. Sie sei nicht nur eine "groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheurer Justizskandal", erklärte der Verband der Regisseure laut der Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Mit ihrem Vorgehen hätten die Behörden dem Land weltweit Schaden zugefügt, schrieb der Verband Filmregie und Drehbuch.

"Fassungslos" reagierte auch der französische Kulturminister Frédéric Mitterrand auf die Festnahme des "international renommierten Regisseurs" und "französischen Staatsbürgers". Ohne sich in das "sehr alte Verfahren" einmischen zu wollen, dem ein "übertriebener Wert" beigemessen werde, bedauere er auf "das heftigste", dass Polanski dieser "neue Belastungsprobe" unterworfen worden sei. Der Minister erinnerte daran, dass der Regisseur in seinem Leben schon genügend Schicksalsschläge hinnehmen musste.

Ende des Zitats.

Man darf gespannt sein auf weitere Stimmen weltweit.

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miriam

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myrja
myrja
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von myrja
als Antwort auf miriam vom 27.09.2009, 15:22:45
Ironie-Modus an:
Da tut mir der Herr Polanski jetzt aber leid, dass er dieser Belastungsprobe unterworfen wurde.
Ironie-Modus aus.

Was wiegt den schwerer, eine Vergewaltigung oder eine Verhaftung wegen einer begangenen Vergewaltigung? Wer leidet da wohl länger drunter, das Opfer oder der Täter? Sollte Herr Polanski denn einen Sonderbonus haben, weil er prominent ist und in seinem Leben auch schon Schiksalschläge hinnehmen musste? Schütz eine verziehene Tat vor Strafe?
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myrja
fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf myrja vom 27.09.2009, 15:36:01
Auch für einen Prominenten müssen die Gesetze gelten. Wenn etwas verjährt ist, ist es verjährt. Ob es irgendwelche aufschiebende Maßnahmen von Seiten der Schweiz gegeben hat, weiß ich nicht.
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fritz_the_cat
myrja
myrja
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von myrja
als Antwort auf fritz_the_cat vom 27.09.2009, 15:46:41
Zitat aus dem Artikel, Link-Tipp v. miriam:
Der französische Filmemacher habe bis zum 7. Mai Zeit, persönlich vor Gericht zu erscheinen, bestimmte Richter Peter Espinoza. Der Richter räumte ein, dass es bei den Ermittlungen gegen Polanski im Jahr 1977 "substanzielles Fehlverhalten" der Staatsanwaltschaft gegeben habe. Solange der Regisseur jedoch weiter auf der Flucht sei, könne nicht über seinen Antrag auf Einstellung entschieden werden.


Von Verjährung kann doch keine Rede sein. Herr Polanski ist seit 30 Jahren auf der Flucht. Das Verfahren wurde nie eingestellt. Oder muss man nur lange genug untertauchen, entsteht so die Verjährung und entkommt man so seiner Strafe?

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myrja

circe
circe
Mitglied

Re: Roman Polanski
geschrieben von circe
als Antwort auf myrja vom 27.09.2009, 16:17:34
Die ganzen Jahre habe ich nicht verstanden das er frei herumfilmen durfte! Egal ob sein Filme nun mal gut sind oder nicht. Im Knast sitzen bestimmt auch begabte Verbrecher. Wenn alles gesetzlich stimmt, soll er dahin, wo er hingehört. Gleiches Recht für alle, dies ist meine Meinung!
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circe

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