Aktuelle Themen Roman Polanski
Re: Roman Polanski
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Der Vergleichsversuch von Margrit hinkt ganz gewaltig!
Für die sogenannten Sympathiebekundungen oder gar
...es ist doch schon so lange her...
habe ich jedoch absolut kein Verständnis!
Solch schändlich Tun ist mit gar nichts zu entschuldigen!
Gudrun
Für die sogenannten Sympathiebekundungen oder gar
...es ist doch schon so lange her...
habe ich jedoch absolut kein Verständnis!
Solch schändlich Tun ist mit gar nichts zu entschuldigen!
Gudrun
Ganz egal wie lange es her ist - es muss bestraft werden! Die Opfer leiden ein Leben lang, wie Minu eindringlich beschrieben hat. Ich kann die Menschen nicht verstehen, die immer und immer wieder irgendwelche fadenscheinigen Entschuldigungen für solche schlimmen Straftaten hervorkramen, um das Geschehen zu bagatellisieren. Schließlich handelt es sich hier nicht um Mundraub wegen Hunger, sondern um die Zerstörung einer Kinderseele und schwere Körperverletzung.
Wenn in der Presse über Kinderpornoringe berichtet wird, geht ein Aufschrei durch alle Bevölkerungsschichten. Wenn ein Roman Polanski für solch eine Tat endlich zur Rechenschaft gezogen werden soll, wird rumgenölt „Ist doch schon so lange her, was soll das jetzt noch.“. Da erklär mir doch bitte einmal einer den Unterschiedzwischen der Tat von damals und dem Tun so manches Kinderschänders von heute. Ich finde nämlich keinen.
--
myrja
Wenn in der Presse über Kinderpornoringe berichtet wird, geht ein Aufschrei durch alle Bevölkerungsschichten. Wenn ein Roman Polanski für solch eine Tat endlich zur Rechenschaft gezogen werden soll, wird rumgenölt „Ist doch schon so lange her, was soll das jetzt noch.“. Da erklär mir doch bitte einmal einer den Unterschiedzwischen der Tat von damals und dem Tun so manches Kinderschänders von heute. Ich finde nämlich keinen.
--
myrja
Re: Roman Polanski
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Stimmt, Mirja,
so was kann man nicht entschuldigen,
nur weil es Roman Polanski ist.
Das ist ein Verbrechen und muß geahndet
werden und nicht drüber hinwegsehen,
wie es die Herren mit Geld gerne hätten.
Die meinen doch Geld heiligt alle Mittel,
macht es ungeschehen. Eine Vergewaltigung,
bleibt eine Vergewaltigung.
Lieben Gruß, Astrid
so was kann man nicht entschuldigen,
nur weil es Roman Polanski ist.
Das ist ein Verbrechen und muß geahndet
werden und nicht drüber hinwegsehen,
wie es die Herren mit Geld gerne hätten.
Die meinen doch Geld heiligt alle Mittel,
macht es ungeschehen. Eine Vergewaltigung,
bleibt eine Vergewaltigung.
Lieben Gruß, Astrid
Es geht hier zwar nicht um Verjährung in der Schweiz, sondern um jene in den USA und den Staatsvertrag, den die Schweiz mit den USA hat. Diesem zufolge hat die Schweiz gar keine andere Wahl, als Polansky zu verhaften. Dass dies erst jetzt geschieht (er hat im Berner Oberland seit Jahren ein Ferienhaus), steht auf einem anderen Blatt.
--
schorsch
--
schorsch
Re: Roman Polanski
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"die Herren mit Geld gerne hätten."
Du schreibst es,Astrid!
Herren
warum sind eigentlich keine Frauen im Richtergermium?
Auch die Rechstanwälte,die eingeschaltet werden,sind :"Herren"
mich würde interessieren,wenn Kind von einem dieser Polanski-Freispruch-Vertreter betroffen wäre,
ob die sich dann auch noch dafür einsetzen würden,daß Polanski nun nicht mehr seine Strafe antreten muß??????????
Gudrun
Du schreibst es,Astrid!
Herren
warum sind eigentlich keine Frauen im Richtergermium?
Auch die Rechstanwälte,die eingeschaltet werden,sind :"Herren"
mich würde interessieren,wenn Kind von einem dieser Polanski-Freispruch-Vertreter betroffen wäre,
ob die sich dann auch noch dafür einsetzen würden,daß Polanski nun nicht mehr seine Strafe antreten muß??????????
Gudrun
Re: Roman Polanski
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Stimmt, es geht einzig und allein darum, ob der Auslieferungsantrag rechtens ist oder nicht. Die Beurteilung der dagegen vorgebrachten Einsprüche werden es zeigen.
Mich interessiert vor allem noch:
Gelten die Regeln für eine Verjährung auch dann, wenn der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung durch die Flucht des Angeklagten beendet werden mußte?
Ich denke, ich muß noch klarstellen, dass es mir keineswegs um eine (speziell sehr harte) Verurteilung von P. geht.
Alle mildernden Gründe sollen in die Strafbemessung einfließen. Dazu muß aber der Angeklagte sich vor Gericht einfinden --- wie ich finde, keine ungebührliche Forderung des zuständigen US-Gerichtes.
Es geht aber darum klarzustellen, dass es keine Sonderechte für bestimmte Berufe oder Menschengruppen geben darf.
Debra Winger, Jury-Präsidentin des Zurich Film Festival, bezeichnete die Verhaftung von Roman Polanski als «spiessbürgerlich».
Also für Spießbürger rechtens, für einen Künstler sozusagen "unwürdig", interpretiere ich ihre Worte. Ja, die Rechtssprechung ist einfach in weiten Bereichen einfach "spießbürgerlich" und nicht kreativ.
Den Faß im Boden schlägt der Schweizer «Playboy»-Fotograf Otto Weisser aus mit der so oft gehörten "Verteidigung"strategie: «Jeder begeht mal einen Fehler in seiner Jugend. Ausserdem weiss man ja, wie gewisse Mädchen vorgehen.».... die typische Täter-Opferumkehr, die gerade auf sexuellen Gebiet auch in der Frauenwelt ihre Anhängerschaft findet..... wobei ich davon absehe zu hinterfragen, ob einem Mann im 4. Lebensjahrzehnt noch der Bonus einer Jugendsünde gewährt werden kann.
Mich interessiert vor allem noch:
Gelten die Regeln für eine Verjährung auch dann, wenn der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung durch die Flucht des Angeklagten beendet werden mußte?
Ich denke, ich muß noch klarstellen, dass es mir keineswegs um eine (speziell sehr harte) Verurteilung von P. geht.
Alle mildernden Gründe sollen in die Strafbemessung einfließen. Dazu muß aber der Angeklagte sich vor Gericht einfinden --- wie ich finde, keine ungebührliche Forderung des zuständigen US-Gerichtes.
Es geht aber darum klarzustellen, dass es keine Sonderechte für bestimmte Berufe oder Menschengruppen geben darf.
Debra Winger, Jury-Präsidentin des Zurich Film Festival, bezeichnete die Verhaftung von Roman Polanski als «spiessbürgerlich».
Also für Spießbürger rechtens, für einen Künstler sozusagen "unwürdig", interpretiere ich ihre Worte. Ja, die Rechtssprechung ist einfach in weiten Bereichen einfach "spießbürgerlich" und nicht kreativ.
Den Faß im Boden schlägt der Schweizer «Playboy»-Fotograf Otto Weisser aus mit der so oft gehörten "Verteidigung"strategie: «Jeder begeht mal einen Fehler in seiner Jugend. Ausserdem weiss man ja, wie gewisse Mädchen vorgehen.».... die typische Täter-Opferumkehr, die gerade auf sexuellen Gebiet auch in der Frauenwelt ihre Anhängerschaft findet..... wobei ich davon absehe zu hinterfragen, ob einem Mann im 4. Lebensjahrzehnt noch der Bonus einer Jugendsünde gewährt werden kann.
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Gelten die Regeln für eine Verjährung auch dann, wenn der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung durch die Flucht des Angeklagten beendet werden mußte?
Schorsch: Ich denke, dies war kein guter Schachzug von ihm. Denn wer aus Angst vor einer Strafe ins Ausland flüchtet, der ist zum Vornherein am kürzeren Ende des Seils.
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Alle mildernden Gründe sollen in die Strafbemessung einfließen. Dazu muß aber der Angeklagte sich vor Gericht einfinden --- wie ich finde, keine ungebührliche Forderung des zuständigen US-Gerichtes.
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Schorsch: Auch meine Meinung. Aber auch der Umstand, dass das Opfer inzwischen dem "Verbrecher" verziehen hat, darf nicht strafmildernd gewertet werden. Denn es ist anzunehmen, dass Polansky hier mit einer enormen Summe Geldes nachgeholfen hat.
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Es geht aber darum klarzustellen, dass es keine Sonderechte für bestimmte Berufe oder Menschengruppen geben darf.
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Auch richtig. Sonst kommt eben dies zum Zuge: Die Kleinen hängt man, die Grossen lassen kaufen!
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schorsch
Ich weiß nicht, ob das hier schon bekannt ist: Die Außenminister von Frankreich und Polen fordern Straffreiheit für P. Es läge alles ja schon so lange zurück. Sie würden sich nur noch genauer abstimmen.
Also muss man in Frankreich geboren und in Polen aufgewachsen sein, und alles wird gut!?
--
clara
P.s. Abtreiben darf eine Frau in Polen nicht, aber ein Kind vergewaltigt werden, wie passt das zusammen!?
Also muss man in Frankreich geboren und in Polen aufgewachsen sein, und alles wird gut!?
--
clara
P.s. Abtreiben darf eine Frau in Polen nicht, aber ein Kind vergewaltigt werden, wie passt das zusammen!?
Also muss man in Frankreich geboren und in Polen aufgewachsen sein, und alles wird gut!?
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clara
Du scheinst alle Feinheiten der Problematik begriffen zu haben - und haarscharf die Folgerungen daraus zu ziehen.
--
miriam
Gelten die Regeln für eine Verjährung auch dann, wenn der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung durch die Flucht des Angeklagten beendet werden mußte? (mart1)
In Deutschland gelten die Verjährungsfristen generell für jeden Erdenbürger, egal wann und wo er geflüchtet ist. Ausserdem gilt: Es wird keiner an ein Land ausgeliefert, wenn er dort eine höhere Strafe zu erwarten hat, als sie bei uns vorgesehen ist. So werden Übeltäter nicht ausgeliefert, wenn in dem Land, das ihre Auslieferung beantragt, das Vergehen mit einer Todesstrafe ahnden könnte.
Wie man sieht, wir haben im Vergleich mit den meisten anderen Ländern eine sehr humane Rechtsprechung.
--
rello
In Deutschland gelten die Verjährungsfristen generell für jeden Erdenbürger, egal wann und wo er geflüchtet ist. Ausserdem gilt: Es wird keiner an ein Land ausgeliefert, wenn er dort eine höhere Strafe zu erwarten hat, als sie bei uns vorgesehen ist. So werden Übeltäter nicht ausgeliefert, wenn in dem Land, das ihre Auslieferung beantragt, das Vergehen mit einer Todesstrafe ahnden könnte.
Wie man sieht, wir haben im Vergleich mit den meisten anderen Ländern eine sehr humane Rechtsprechung.
--
rello