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@: "...Normalerweise steht einer "Einzelperson" nur Wohngeld
zu die nicht größer ist als 45m²,alles was größer ist
muß selbst aufgebracht werden..."
Schon mal gerechnet?: 45m² ergeben entweder 1 Raum mit 9 X 5 Meter. Oder z.B. 2 Räume mit 4 X 5 plus Bad und WC.
Die meisten allein Stehenden sind wohl Geschiedene, die vorher schon mit ihrem Partner in dieser Wohnung gelebt haben. Sollen sie nun aus ihrer gewohnten Umgebung ausziehen und anderswo neu anfangen? Vielleicht in einer anderen Stadt oder Gemeinde, weil in ihrer eigenen gar nichts mit 45m² zu finden wäre?
Und dann wäre noch zu erwähnen, dass solche kleineren Wohnungen meistens teurer sind als eine Altwohnung, die doppelt so gross ist, als die Behörden erlauben.
zu die nicht größer ist als 45m²,alles was größer ist
muß selbst aufgebracht werden..."
Schon mal gerechnet?: 45m² ergeben entweder 1 Raum mit 9 X 5 Meter. Oder z.B. 2 Räume mit 4 X 5 plus Bad und WC.
Die meisten allein Stehenden sind wohl Geschiedene, die vorher schon mit ihrem Partner in dieser Wohnung gelebt haben. Sollen sie nun aus ihrer gewohnten Umgebung ausziehen und anderswo neu anfangen? Vielleicht in einer anderen Stadt oder Gemeinde, weil in ihrer eigenen gar nichts mit 45m² zu finden wäre?
Und dann wäre noch zu erwähnen, dass solche kleineren Wohnungen meistens teurer sind als eine Altwohnung, die doppelt so gross ist, als die Behörden erlauben.