Aktuelle Themen Schießbefehl

myrja
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Re: Schießbefehl
geschrieben von myrja
als Antwort auf rolf † vom 10.11.2009, 16:37:10
Wie Recht Du hast Rolf, vor allem, wenn man schon etwas älter ist und es mit dem Rücken hat. ))
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myrja
moldau
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Re: Schießbefehl
geschrieben von moldau
als Antwort auf gila vom 09.11.2009, 00:17:27
Wer ist eigentlich erbämlicher? Derjenige der den Schießbefehl gibt, oder derjenige der ihn ausführt ?!
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moldau
peter25
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Re: Schießbefehl
geschrieben von peter25
als Antwort auf moldau vom 14.11.2009, 19:37:11
Wie sieht so ein Schießbefehl aus bzw.wie lautet er?
Gibt es nicht bei jedem Militär einen Schießbefehl??

peter25

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hugo
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Re: Schießbefehl
geschrieben von hugo
als Antwort auf moldau vom 14.11.2009, 19:37:11
am Dienstagabend war ich eingeladen zu einem "Fest" einer Gedenkveranstaltung auf der Glieniker Brücke.

Aus diesem Anlaß (Am 10. November um 15 Uhr 1989 erging der Befehl, den Grenzübergang Glienicker Brücke ab 18 Uhr für Zivilpersonen zu öffnen.)
in einem neu eröffnetem Mauermuseum sind neben Fotos, Diashows und einem Stück Original-Mauer allerhand Videos zur Glienicker Brücke zu sehen.

Was den lange gesuchten Schießbefehl betrifft, geh ich mal davon aus, das es ihn als Dauerbefehl oder als Tagesbefehl oder als Dienstvorschrift wie andere üblichen allgemeingültigen Weisungen usw ,,so nicht gegeben hat.

Was jedoch klar für mich ist,, es hat auch keinen eindeutigen Nichtschießbefehl oder gar ein Schießverbot gegeben,,,immerhin sind die vielen Toten und Verletzten ja Beweis genug das geschossen werden durfte und auch geschossen wurde und -wenn man so weiterdenkt-,,,es zumindest mir keine bekannten geahndeten Dienstvergehen oder gar Verurteilungen wegen "erfolgreichen" Schüssen sondern eher wegen des Gegenteils gegeben hat.

und wenn ich versuche mich da logisch heranzutasten und bedenke das die Grenzer eben ausschließlich bewaffnet unterwegs waren und den eindeutigen Befehl hatten, Grenzdurchbrüche, Grenzübertritte, Grenzverletzungen, Republikflucht -oder wie auch immer man das nun benennen will- zu verhindern und notfalls eben mit erlaubter Waffengewalt,,dann war eben doch daraus eine Art Schießbefehl ableitbar, ohne das er nun Jedermann als Kopie und von z.B Mielke persönlich unterschrieben in Papierform in die Hand gedrückt wurde,,

Wie das nun nachträglich rechtlich-juristisch oder wissenschaftlich-historisch, oder idealistisch-politisch oder sonstwie medial gewertet und gepauscht oder unterdrückt, beschönigt oder überhöht dargestellt wird, muss ich nun -ob ich will der nicht- der Nachwelt oder meiner eigenen Einstellung dazu und/oder der Siegerjustiz überlassen, ganz wie es beliebt,,


ps interessant in diesem Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung waren für mich die aktuellen Bezüge zur Tagespolitik. So standen auf der Bühne z.B der Momper und der Bürgermeister von Potsdam und der Stolpe und Wowereit,,,,letzterer bekam tüchtig Applaus aber der jetzige -aber nicht anwesende- MP Platzek wurde ( für die geiche Situation) wie sie Wowie in Berlin geschaffen hat, ordentlich mit Buhrufen und ärger noch,,bedacht.,,




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hugo
peter25
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Re: Schießbefehl
geschrieben von peter25
als Antwort auf hugo vom 14.11.2009, 20:22:00
Warst du nicht bei der BW oder NVA?
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peter25
hugo
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Re: Schießbefehl
geschrieben von hugo
als Antwort auf peter25 vom 14.11.2009, 20:35:49
oh doch peter,,,und da gabs -soweit ich mich erinnere- relativ oft Schießbefehle,,,mal auf Panzeratrappen, mal auf die vermeintliche Frontlinie, mal auf virtuelle Bunker und beim Schießem mit Handfeuerwaffen auch mal auf Scheiben oder gar auf Puppen und Pappkameraden,,

aber einen schriftlichen Befehl,,nee daran kann ich mich nicht erinnern,,aber die mündlichen, die klingen mir noch komisch im Ohr: ungefähr: Feuerbefehl, auf B-Stelle, Aufsatz/Teilring/ Libelle/Volle Ladung,,,Feuer usw

übrigens möcht ich nicht in der Haut eines Grenzers gesteckt haben,,weder mit noch ohne Waffeneinsatzerfahrung,,weder vor, während oder nach dem Schießen, weder mit noch ohne Treffer,,,naja und mit Todesfolge schon mal gar nicht,,,-von den Opfern ganz zu schweigen,,


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hugo

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mulde22
mulde22
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Re: Schießbefehl
geschrieben von mulde22
als Antwort auf hugo vom 14.11.2009, 21:35:52
Bin ja heute ein Gegner jeglichen Pflichtwehrdienstes
freiwillig und Beruf staht auf einem anderen Blatt!

Man stelle sich mal vor der Kommandeur sagt bitte hätten sie die Freundlichkeit dort auf den und den Gegener mal zu schiessen!
In jede Armee der Welt gibt einen Befehl zum Schiessen.
Wenn wir auf See Mienen abgeschossen haben hieß es auch vom Leitstand "Feuer frei" das ist auch in der
speziellen Dienstvorschrift schriftlich festgelegt!
--
mulde22
carlos1
carlos1
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Re: Schießbefehl
geschrieben von carlos1
als Antwort auf dunkelgraf vom 09.11.2009, 07:53:01
"Einen gesonderten Schießbefehl gab es ebensowenig, wie ihn die bewaffneten Organe der BRD haben." dunkelgraf


Dazu:

http://www.igfm.de/DDR-Schiessbefehl-Am-15-September-1961-gab-es-den-ersten-Erlas.955.0.html


Zitat daraus:

"Tatsächlich gab es Anordnungen, auf Mauerflüchtlinge zu schießen, seit dem Bau des vermeintlichen "antifaschistischen Schutzwalls". "Es gab dazu eine durchgehende Befehlslage", schrieb Manfred Kittlaus, Chef der "Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität" schon 1996. Am 6. Oktober 1961 ordnete etwa das DDR-Verteidigungsministerium für die Grenztruppler an, die Schusswaffe anzuwenden "zur Festnahme, Gefangennahme oder zur Vernichtung bewaffneter Personen, die (…) die Grenze nach der Westzone zu durchbrechen versuchen." Der Befehl wurde regelmäßig erneuert. Im Oktober 1969 erklärte Erich Honecker – damals noch Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates: "Es muss angestrebt werden, dass Grenzdurchbrüche überhaupt nicht zugelassen werden; (...) überall muss ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden; (...) nach wie vor muss von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen." Zitat aus

http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,499523,00.html


Ferner:
http://www.zeit.de/online/2007/33/presseschau-schiessbefehl-ddr

Es ist richtig, wie D. schreibt, dass die Mauer die Trennlinie zwischen zwei Machtblöcken und politischen Systemen bildete. Unbestreitbar führte der Systemkonflikt zwangsläufig zur deutschen Spaltung, die von der Siegern nicht vorgesehen war. Für Dtld war eine ursprünglich gemeinsame Viermächteverwaltung vorgesehen. Diese wurde nicht wie festgestellt wird, durch die Währungsreform 1948 in den Westzonen herbeigeführt. Diese wurde vielmehr vorher durch die konsequente rücksichtslose Durchsetzung der kommunistischen Politik,der sozialen Umgestaltung durch die kommunistischen Parteien unter Führung Moskaus in ganz Osteuropa veranlasst. Die sowjetische Beatzungszone war kein Ausnahmefall, sie war der politische Vorposten des Sowjetimperiums in Mitteleuropa. Seit dem Frühjahr 2009 ist ist ein Dokument bekannt, durch der Mauerbau in neuem Licht erscheint. Die DDR-Führung wurde durch Moskau zu diesem Schritt nicht nur ermächtigt sondern gezwungen. Die wirtschaftliche und politische Stabilität der DDR war ureigenstes Machtinteresse der Sowjetunion. Darüber wurde schon im ST diskutiert.

Gestern Abend sah ich ein Interview mit dem bekannten Tierfilmer Martin Kieling, ehemaliger DDR-Bürger, der als 16-Jähriger in der Nähe von Bratislava die Donau durchschwamm. Auf ihn wurden mehrere Salven abgefeuert, als er das andere Ufer zu ereichen suchte. Ein Steckschuss im Rücken, knapp neben dem Rückgrat, konnte ihn nicht stoppen. Im Fernsehen präsentierte er das Geschoss, das ihm herausoperiert wurde.

Dem Schießbefehl liegt kein Gesetz zugrunde, das von den Verfassungsorganen verabschiedet wurde. Er ist offensichtlich wiederholt in Anweisungen an die Grenztruppen formuliert und angepasst worden. Sinn und Inhalt widersprachen dem Inhalt des DDR-Strafgesetzbuches. Keine Regierung kann sich erlauben offiziell Anweisungen zu veröffentlichen, die die Tötung unschuldiger eigener Bürger an der Grenze zur Folge hat. Das widersprach den Staatszielen. Es macht auch das Dilemma deutlich.

Ein alter rechtsstaatlicher Grundsat lautet: Nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Eine Verurteilung kann also nur erfolgen, wenn die Rechtsgrundlage für eine mögliche Verurteilung zur Tatzeit bereits bestand. Eine Verurteilung der Mauermorde musste nach DDR-Gesetzeslage erfolgen. Die einfachen Soldaten wären verurteilt worden, die Drahtziehr hätte man laufen lassen müssen.

Die Rechtslage beim Holocaust ist ähnlich. Es gibt keinen Führerbefehl zur Vernichtung der Juden.

c.
gila
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Re: Schießbefehl
geschrieben von gila
als Antwort auf carlos1 vom 15.11.2009, 19:29:11
Eine Frage nur -
soll das Erschießen der Menschen an der Mauer jetzt schön- bzw. zerredet werden?
"Befehl" hin oder her. Irgendwer hat doch den Menschen gesgt: "Schießen", wenn jemand die Grenze überschreitet.
Meine Güte .... über was man so diskutieren kann....
fragt

--
gila
gila
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Re: Schießbefehl
geschrieben von gila
als Antwort auf carlos1 vom 15.11.2009, 19:29:11
Eine Frage nur -
soll das Erschießen der Menschen an der Mauer jetzt schön- bzw. zerredet werden?
"Befehl" hin oder her. Irgendwer hat doch den Menschen gesgt: "Schießen", wenn jemand die Grenze überschreitet.
Meine Güte .... über was man so diskutieren kann....
fragt

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gila

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