Aktuelle Themen Schießbefehl

hugo
hugo
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Re: Schießbefehl
geschrieben von hugo
als Antwort auf gila vom 15.11.2009, 22:12:44
gila,, es geht nicht ausschließlich um die "schöne oder schöngeredete Mauer",

es geht um viel viel mehr,,,es geht darum, irgendwann mal endlich annähernde Klarheit zu bekommen was Verbrechen, was Unrecht, was Schuld und was juristisch anklagbares Unrecht, Verbrechen oder schuldhaftes Tun war,,


Da streiten sich die Experten, die Politiker, die Historiker die Juristen und auch wir "Normalbürger und Forumsdiskutanten" tun dies immer mal wieder, wie Du auch hier sehen kannst.

Das jegliches Töten, egal wie auch immer begründet, die absolute Ausnahme, die größte Unregelmäßigkeit menschlichen Zusammenlebens sein muss, davon geh ich mal aus,,darin sollten wir uns wohl halbwegs einig sein.

Wie nun aber nachträglich und das bei völlig verschiedenen Rechtsauffassungen solches Tun zu bewerten ist und das bei undurchsichtiger und nicht genau zuordnenbarer Verantwortung,

und bei solchen derzeit geltenden widersprüchlichen Rechtsauffassungen wie z.B. : "Hat sich ein Angeklagter nicht nach dem Recht der DDR strafbar gemacht, darf er nicht verurteilt werden" oder nach der, dem entgegenstehenden Radbruchschen Formel oder einfach nur nach dem aktuellem Stand der Menschenrechtskonvention, oder nach dem Gefühl der Massen und wenn ja welcher Massen ?

schließlich leben wir ja nicht im wilden Westen zu einer Zeit da echte und vermutliche Pferdediebe schlicht und einfach geteert, gefedert, und gelyncht wurden,,

naja und so gibt es eben auch unter uns sehr abenteuerliche Auslegungen der Rückwirkungsverbote oder Nichtrückwirkungsverbote usw,,,leider bleiben wegen solch langatmiger Dauerstreitpunkte seit 20 Jahren, die Aufarbeitung und die "gerechte" Bestrafung der Verbrecher auf der Strecke,

trotzdem bin ich nicht fürs Schlussstrichziehen wegen Uneinigkeit bei der Begriffsbestimmung oder gar wegen Langweiligkeit des Themas,,
--
hugo
adam
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Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von adam
als Antwort auf hugo vom 15.11.2009, 23:14:45
es geht um viel viel mehr,,,es geht darum, irgendwann mal endlich annähernde Klarheit zu bekommen was Verbrechen, was Unrecht, was Schuld und was juristisch anklagbares Unrecht, Verbrechen oder schuldhaftes Tun war,,
geschrieben von hugo


hugo,

um den Schießbefehl, der nachweislich existierte, zu beurteilen und verurteilen zu können, bedarf es keiner juristischen und schon gar keine Deiner rhetorischen Spitzfindigkeiten.

Der Staat, der ihn an den eigenen Bürgern ausführen ließ, war ein Unrechtstaat und der Befehl, allein menschlich gesehen, abgrundtief unmoralisch. Das genügt.

--

adam
carlos1
carlos1
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Re: Schießbefehl
geschrieben von carlos1
als Antwort auf adam vom 16.11.2009, 00:47:31

"Eine Frage nur -
soll das Erschießen der Menschen an der Mauer jetzt schön- bzw. zerredet werden?" gila


Die Bürger der DDR wussten, was an der Grenze vor sich ging und dass sie nur unter Lebensgefahr überwunden werden konnte.

Ich habe nur Websites eingestellt, um die Vorgänge klarzumachen. Im Handbuch der DDR, das vom Bundesminsiterium für Geamtdt. Beziehungen 1985 herausgegeben wurde, finden sich unter dem Begriff Schießbefehl Angaben zu den Gesetzen, in denen der Schusswaffengebrauch an den Grenzen festgelegt ist.

Grenzgesetz vom 25.3.1982 (Gesetzblatt I, S. 197)

Grenzrordnung vom 15.6.1972 (Gesetzblatt II, S. 483).


Darin sind die "Schusswaffengebrauchsbestimmungen für die Wachen, Posten und Streifen der Nationalen Volksarmee" (Grenztruppen) von 1963 (DV-10/4) festgelegt, die aber "unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Grenzsicherung anzuwenden" waren. Darüber hinaus galten die erweiterten Bestimmungen für den Schusswaffengebrauch der an der Grenze zur Bundesrep. Dtld. und zu Berlin (West) eingesetzten Grenzposten auf der DV-30/10 von 1965. Die Vorschriften im Detail müssen hier nicht weiter genannt werden.

"Irgendwer hat doch den Menschen gesagt: "Schießen", wenn jemand die Grenze überschreitet.
Meine Güte .... über was man so diskutieren kann....
fragt gila" Gila


Damit dürfte deine Frage beantwortet sein.

Bei der Schilderung der Gesetzeslage wird nichts "beschönigt" oder "zerredet". Es wird informiert.

Gandhi sagte einmal dass "wir die Veränderung sein müssen, die wir in der Welt sehen wollen." Die Vorgehensweise an der Grenze und der Schusswaffengebrauch widersprachen den ureigensten Zielen der SED, die angetreten war, eine bessere und humane Gesellschaft zu schaffen. Deshalb sprach ich von einem Dilemma für die DDR. Es war der Keim zum Untergang

"es geht um viel viel mehr, es geht darum, irgendwann mal endlich annähernde Klarheit zu bekommen was Verbrechen, was Unrecht, was Schuld und was juristisch anklagbares Unrecht, Verbrechen oder schuldhaftes Tun war,..." hugo



Hallo adam,

die Frage nach der Schuld stellt sich bei jedem. Ich verurteile die Vorgehensweise der DDR an der Grenze, sehe aber nicht nur Spitzfindigkeiten bei Hugo, wenn er sagt:

"Das jegliches Töten, egal wie auch immer begründet, die absolute Ausnahme, die größte Unregelmäßigkeit menschlichen Zusammenlebens sein muss, davon geh ich mal aus,,darin sollten wir uns wohl halbwegs einig sein." hugo

Das "halbwegs" hätte er auch weglassen können.

c


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hugo
hugo
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Re: Schießbefehl
geschrieben von hugo
als Antwort auf adam vom 16.11.2009, 00:47:31

um den Schießbefehl, der nachweislich existierte, zu beurteilen und verurteilen zu können, bedarf es keiner juristischen und schon gar keine Deiner rhetorischen Spitzfindigkeiten.

Der Staat, der ihn an den eigenen Bürgern ausführen ließ, war ein Unrechtstaat und der Befehl, allein menschlich gesehen, abgrundtief unmoralisch. Das genügt.
geschrieben von adam



und, adam ? das genügt ?? das reicht Dir aus,? damit gibst Du Dich zufrieden und wir alle sollen das wohl auch sein??

neee nee mein Lieber, so leicht kommste da nicht davon,,

ich hätte schon noch gerne ein wenig mehr daran gerüttelt und sehr gerne erfahren wer nun schuldig ist und der soll bitteschön auch angeklagt und dann, ok dann von mir aus freigesprochen oder verurteilt werden aber doch nicht so larifarie,,,es war ein Unrechtsstaaat es war ein Verbrechen an der Grenze auf Menschen zu schießen und ? ab damit zu den alten geschnipselten Akten in die Säcke und ins Heizhaus ??

ja das hätten einige soo gerne,,sogar der Schäuble ist davon angetan,,
ist ja auch so schön bequem,,,allgemeine Schuldzuweisungen aussprechen, Hinz und Kunz zu beschuldigen aber eben nicht konkret werden und die Last dieser Vorverurteilung auf den Schultern aller Ossis abladen ohne dabei die tatsächlichen Verbrecher (die es ja gegeben haben muss, so denn ein Verbrechen festgestellt wurde) besonders anzusprechen,,,

so wie Du das gerne möchtest,,,stehen fast alle Ossis dauerhaft am Pranger und jeder dahergelaufene DDR-Pauschalkritiker kann dann weiter behaupten: Na, Ihr habt doch auf Jugendliche Geschossen wie auf Hasen,, und ?? haste das ? fühlste Dich da etwa nicht angesprochen? gefällt Dir das ??

wann soll das dann mal ein Ende haben? wie sollen wir zusammenwachsen mit einer solchen, ständig im Raum stehenden Verdächtigung ??

carlos hat recht, wenn er von einem Dilemma für die DDR spricht, aber willste dieses Dilemma ewig mit in die neue Zeit schleppen, die Wirkungen und Auswirkungen unendlich mit Dir herumschleppen bzw allen Ehemaligen ständig aufhalsen ? ein Volk von Verdächtigen ?

sowas ähnliches hatt es in der Vergangenheit schon gegeben,,,und auf Verdacht gabs dann auch mal hunderte, mal zig Tausende und auch mal Millionen Tote,,


--
hugo
adam
adam
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Re: Schießbefehl
geschrieben von adam
als Antwort auf hugo vom 16.11.2009, 08:20:33
und, adam ? das genügt ?? das reicht Dir aus,? damit gibst Du Dich zufrieden und wir alle sollen das wohl auch sein??

neee nee mein Lieber, so leicht kommste da nicht davon,,

hugo,

geschrieben von hugo


hugo,

wie kommst Du darauf, daß ich vor irgendwas davon kommen will, soll, muß? Vor was denn?

Es kommt darauf an, daß Du nicht wieder davon kommst mit Deinen Hinterfragungen, Verdrehungen und Beschönigungen. Ich bleibe auch bei dem Ausdruck Spritzfindigkeiten.

Und wenn Du versuchst, andere Menschen über rhetorische Tricks dazu zu verleiten, Entschuldigungen für einen vorsätzlichen Mordbefehl zu finden, nenne ich das auch unmoralisch, weil es wider besseres Wissen geschieht.

--

adam
arno
arno
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Re: Schießbefehl
geschrieben von arno
als Antwort auf adam vom 16.11.2009, 09:01:31
Hallo, adam,

handeln dann unsere Soldaten in Afghanistan auch unmoralisch?

Viele Grüße
--
arno

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schorsch
schorsch
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Re: Schießbefehl
geschrieben von schorsch
als Antwort auf hugo vom 16.11.2009, 08:20:33
Wo Mauern (von der chinesischen bis zur israelischen) Völker trennen, da wird das Erdreich mit Blut getränkt...

--
schorsch
hafel
hafel
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Re: Schießbefehl
geschrieben von hafel
als Antwort auf arno vom 16.11.2009, 09:25:16
Nein Arno, unmoralisch handeln sie nicht. Unmoralisch ist vielleicht Deine Frage.
--
hafel
mulde22
mulde22
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Re: Schießbefehl
geschrieben von mulde22
als Antwort auf hafel vom 16.11.2009, 10:19:38
hafel
Richtig !
Bei den Soldaten ist es der Befehl!
Nur wie ist es bei den regierenden mit er Moral zum Krieg in Afghanistan?
--
mulde22
arno
arno
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Re: Schießbefehl
geschrieben von arno
als Antwort auf mulde22 vom 16.11.2009, 11:05:03
Hallo, mulde22,

"Die Aufgabe eines Soldaten ist, zu sterben!" ( Adolf Hitler)
Wofür braucht ein Soldat eine Moral, wenn er einen Befehl hat?????


Viele Grüße
--
arno

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