Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Schmutzmieter: Bei Auszug = "Schweinestall"

Aktuelle Themen Schmutzmieter: Bei Auszug = "Schweinestall"

rolf †
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Mitglied

Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von rolf †
als Antwort auf klaxbremen vom 28.01.2008, 12:27:39
Bei den Musterverträgen besteht immer die Gefahr, daß sie teilweise verworfen werden.
Ein mit dem Mieter ausgehandelter Vertrag ist davor geschützt, da wir in der BRD Vertragsfreiheit haben.

Aus einem von mir verfaßten Vertrag:
Zwischen (Vermieter) als Vermieter und
(Mieter) als Mieter
wird auf Grundlage der für die Vermietung geltenden gesetzlichen Bestimmungen folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Mieträume (Beschreibung)
§ 2 Mietzeit (Beginn und evtl. Dauer)
§ 3 Miete (Höhe und Aufzählung der Nebenkosten)
§ 4 Zahlung der Miete ( Fälligkeit, Bankverbindung, bzw. Lastschrift)
§ 5 Kaution
§ 6 Instandhaltung und Reinigung (Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen mit Angabe der Höhe)
§ 7 Kündigung
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rolf
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf klaxbremen vom 28.01.2008, 12:37:10
stell dir vor, es gibt bestimmt auch mieter, die gerne veröffentlichen möchten, was sie für vermieter haben.
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plumpudding
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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von klaxbremen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2008, 12:43:01
warum auch nicht! - Es ist doch jedem freigestellt, sich seine Meinung zu bilden und sich in dem Niveau anzusiedeln, wo es ihm gefällt.
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klaxbremen

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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von klaxbremen
als Antwort auf rolf † vom 28.01.2008, 12:40:43
Hallo Rolf,
wenn man jetzt alle weiteren Probleme einmal außen vor läßt... und worin besteht der wesentliche Unterschied eines selbsterstellten und eines verwerfbaren Problem-Mietvertrages
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klaxbremen
silhouette
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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von silhouette
als Antwort auf klaxbremen vom 28.01.2008, 12:48:18
warum auch nicht! - Es ist doch jedem freigestellt, sich seine Meinung zu bilden und sich in dem Niveau anzusiedeln, wo es ihm gefällt.
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klaxbremen

Uups!
Damit wäre das bei mir gelegentlich aufblitzende Helfer- und Auskunftssyndrom zum Verstummen gebracht.

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silhouette
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf silhouette vom 28.01.2008, 13:27:17
so ist es silhouette.

natürlich kann ich mir einen mietvertrag selbst stricken, nur wenn diese selbstgestrickten §en gegen das geltende gesetz verstossen, sind auch diese hinfällig.

also was soll das gerede klax, geh doch zu einem rechtsanwalt und lass dir dort einen vertrag stricken und dann wartest ganz einfach ab, was bei rauskommt. kannst ja auch noch eine eigentümer-versicherung abschliessen.


--
plumpudding

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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von klaxbremen
als Antwort auf silhouette vom 28.01.2008, 13:27:17
... und damit hast Du mich wohl falsch verstanden, ich woltte damit nur zum Ausdruck bringen, daß mir auch eine Mietermeinung zu diesem Thema willkommen ist. - Vielen Dank für Deine bisherigen Stellungnahmen - ich würde gerne weiterhin von Dir hören.
--
klaxbremen
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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von klaxbremen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2008, 13:47:31
... den Anwalt habe ich bereits dabei.

Aber auch der vorher über eine Instanz dieser Art abgeschlossene Vertrag war ein Schuß in den Ofen! Mich interessieren die wesentlichen, zu beachtenden konkreten Fehlpunkte in einem Vertrag.

... Und die sind bei der heutigen Rechtssprechung morgen wohl schon wieder anders .... oder ???
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klaxbremen
silhouette
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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von silhouette
als Antwort auf klaxbremen vom 28.01.2008, 14:10:48
Also gut.
Es ist tatsächlich eine soziale Errungenschaft eines sozialen Rechtsstaates, wenn er die materiell Schwächeren durch Gesetze besonders schützt. Und das sind nun mal zunächst die Nichteigentümer von etwas. Unser Arbeitsrecht macht auch nichts anderes. Werden aber solche Schutzbarrieren von einer Seite missbraucht, wird so etwas zur Farce. Daher meine ironische Formulierung "ach so sozial", die man nachlesen kann.

Im Grund bleibt dir nichts anderes, als deinem Verlust hinterherzurennen und hinterherzuklagen, soweit noch etwas zu holen ist, und dann aber das Ganze als Lehrgeld zu betrachten und mit Hilfe eines in Mietrecht erfahrenen Juristen einen Mietvertragstext für die Zukunft auszuarbeiten, mit dem du gegen solche Leute eine bessere Handhabe hast. Oder die Vermieterei sein zu lassen, wenn es eine solche rigide vertragliche Absicherung im Rahmen unserer Gesetze nicht gibt.

Vergiss die Idee des "Bundeskriminellenmietermeldeamtes". Selbst wenn das legal wäre (Personendatenaustausch ist es oft nicht, und Name und Geburtsdatum auf einer "Positivliste" gehören schon dazu), könnte es von Leuten, die es darauf anlegen, locker unterlaufen werden.

Tipp: Meine liebste Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Allein mit dem Briefkopf und ein paar Sätzen eines Anwalts, der halt schon die Erstberatungsgebühr kostet, habe ich schon in mehreren Fällen erreicht, was ich wollte, und auf den verschiedensten Gebieten.


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silhouette
klaxbremen
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Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von klaxbremen
als Antwort auf silhouette vom 28.01.2008, 14:26:01
... das hört sich gut an
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klaxbremen

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