Aktuelle Themen Selber schuld
hallo susannchen,
doch, es hat einer/eine geboten.
der/die wird das teil bekommen.
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rosarot
Aha, dann kannst du eine Frist setzen von insgesamt 14 Tagen, dann kannst du die Auktion für nichtig erklären.
Dir ist eine längere Aufbewahrung nicht zuzumuten ,es sei denn es wurde abgesprochen.
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susannchen
Dir ist eine längere Aufbewahrung nicht zuzumuten ,es sei denn es wurde abgesprochen.
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susannchen
Hallo Rosarot,
natürlich ist diese Sache dumm gelaufen. Vielleicht lag
es an der mangelnden Verkaufserfahrung als Neuling, jeder
muß irgendwie Lehrgeld bezahlen. Mach gute Miene zum Spiel
und sende dem Käufer die Ware. Als erfahrener ebayer wäre mir
dieses natürlich nicht passiert, zumal hier ein Verkaufspreis
von ca. 100,00 Euro zu erwarten war. Die völlig legalen
Vorgänge hierfür darf ich Dir hier nicht verraten, auf
Wunsch gerne per PN. Aber ich glaube fast, daß Du vom Verkauf
bei ebay erst einmal die "Schnauze voll" hast, dieses könnte ich auch
völlig nachvollziehen.
Ganz ehrlich: wäre ich der Käufer, so würde ich bei Empfang der
Ware rot werden, dies ist bei diesem Preis ja schon fast peinlich....lach
Der Einstiegpreis von 1.00 Euro war in Ordnung. Ein Mindestpreis hätte
bei ebay erfahrungsgemäß das zu verkaufende Objekt mehr oder
weniger uninteressant gemacht. In der heutigen Zeit spekulieren
die Schnäppchenjäger und wollen (fast) alles umsonst haben, wie es
wohl bei Dir der Fall war.
Aber tröste Dich: in den Anfängen (2002) habe ich auch einmal
Verlust gemacht, 70,00 Euro bezahlt u. die Ware nie erhalten. Der Verkäufer
hatte über 300 Positiv-Punkte u. nach meiner Bezahlung plötzlich
war dieser kein ebay - Mitglied mehr... (bei einer Power-Auktion
hatte dieser wohl den richtigen Reibach gemacht und "wech" war
er.....) Ebay Geschäfte sind immer mit gewissen Risiken verbunden.
Mach Dir nicht daraus, denke an das "Lehrgeld" ärgere Dich nicht
mehr , Du bist schließlich eine Erfahrung reicher und demnächst
in diesem Punkt schlauer !!
Liebe Grüße
Multi
Zitat Monachia:
eine andere Möglichkeit ist die, mit einem zweiten e-bay account das Bieten überwachen und sich gegebenenfalls selbst überbieten und sein eigenes Produkt kaufen.
Grüsse
Monachia
Zitat Ende
Da liest es sich noch ganz anders, nix Bruder oder Schwester.
Abgesehen davon, daß auch die Version aufs gleiche hinausläuft, nur schwerer zu beweisen ist.
--
rolf
eine andere Möglichkeit ist die, mit einem zweiten e-bay account das Bieten überwachen und sich gegebenenfalls selbst überbieten und sein eigenes Produkt kaufen.
Grüsse
Monachia
Zitat Ende
Da liest es sich noch ganz anders, nix Bruder oder Schwester.
Abgesehen davon, daß auch die Version aufs gleiche hinausläuft, nur schwerer zu beweisen ist.
--
rolf
Mit Freunden kann man das absprechen, da kann keiner etwas sagen.
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susannchen
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susannchen

Re: Anleitung zum Betrug
Können schon, aber auch dürfen?
Ebay wird sich aber kaum die Mühe machen, da nachzuforschen, die Provision steigt ja mit dem Preis.
--
rolf
Ebay wird sich aber kaum die Mühe machen, da nachzuforschen, die Provision steigt ja mit dem Preis.
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rolf
Ein Freund kann doch ein ganz normaler Bieter sein, keiner kann das Gegenteil beweisen.
Bei einem Zweitaccount lässt sich das nachprüfen, es steht auch ausdrücklich bei dessen Einrichtung dass Eigengebote verboten sind.
Genau, die Provison muss stimmen.
--
susannchen
Bei einem Zweitaccount lässt sich das nachprüfen, es steht auch ausdrücklich bei dessen Einrichtung dass Eigengebote verboten sind.
Genau, die Provison muss stimmen.
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susannchen
Ein Zweitaccount geht nicht, man sollte schon mindestens
33 Freunde von Flensburg bis Berchtesgaden haben...
Und eine Telefonflat....
Doch, man kann offiziell einen Zweitaccount einrichten, nur die Mail Adresse und der Nick muss anders sein, das System erkennt das.
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susannchen
Sie benötigen zwei verschiedene eBay-Mitgliedskonten?
Manche Mitglieder legen sich zwei Mitgliedskonten zu, um z.B. unterschiedliche Waren zu verkaufen, oder weil die Menge der verkauften Artikel so groß ist, so dass sich zwei Mitgliedskonten einfacher verwalten lassen. Sie dürfen sich gerne für zwei verschiedene eBay-Mitgliedskonten anmelden. Dabei gelten allerdings folgende Einschränkungen.
Sie müssen für die beiden Mitgliedskonten unterschiedliche Mitgliedsnamen und E-Mail-Adressen verwenden.
Sie sollten die beiden Konten niemals dazu nutzen, auf die Angebote des jeweils anderen zu bieten oder in einer anderen Weise das jeweils andere Konto zu manipulieren.
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susannchen
Gut zu wissen, man lernt ja nie aus.
Man wird alt wie eine Kuh, und lernt immer noch dazu...lach
ich war der Annahme, durch die IP-Nummer sei dieses herauszubekommen. Leider bin ich kein Computerfachmann.
Gruß
Multi