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Aktuelle Themen Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter

sonja47
sonja47
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von sonja47
als Antwort auf clara vom 03.03.2010, 19:30:31
Clara

Das kann stimmen, aber beim letzten verzweifelten Aufruf gefährdet sich der suizidwillige "noch" nicht so dass er stirbt,
das ist dann ein Aufschrei an die Angehörigen, später, gut geplant
führt er es rigoros durch!

Sicher ist das Ganze für beide Parteien, für die psychisch kranke
Person, sowie seine Angehörigen, ein sehr schlimmes "Spiel"
Sonja
Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf kirk vom 03.03.2010, 18:31:48
Hab ich nicht mitbekommen.
Aber wenn sich einer unbedingt umbringen möchte - soll er doch.
Damit hab ich keine Schwierigkeiten;
genau so wenige wie mit der Birke die in Norwegen rauscht.

Vielleicht würde ich noch 'Gute Reise' wünschen.


Achso, Bemerkung:
Ich hab drei Menschen vor dem 'Aus-dem-Femster-Springen' bewahrt - im Internet. Per Zufall.
Einer wurde mit dem Notarzt ins Spital eingeliefert; lebt heute noch, hat nie Danke gesagt.

ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaligesMitglied36
Nunja, bei desem Jungen Mann (18Jahre), war es so, das er krank war.

Und wäre die Polizei und der Rettungswagen 10 Minuten früher da gewesen, so hätten sie ihn retten können.

Sie kamen zu spät, weil sich die Telekom quer gestellt hatte.

Das so etwas im Internet angekündigt wird ist nicht selten
und wenn die Polizei dann kommt bekommt sie die Adressen und fährt hin.
nur diese Mitarbeiter sahen das anders.

Hier ist jetzt nicht die Frage, ob er das wieder gemacht hätte, oder ob man Suizidgefärdete sich umbringen lassen sollte.

hier ist es Unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge, und so etwas wird bestraft in deutschland.
Und die polizei zu behindern ist doch auch strafbar, oder ?!

Wäre es mein Sohn gewesen, ich hätte sie auch verklagt.
Man darf das Recht nicht in die eigenen Hände nehmen.


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Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich denke, das Thema ist hier nicht diskutabel,
weil es diverse Situationen und Vorgeschichten gibt.

Das, was ich meine, ist dringlich.
Dafür gibt es genaue Vorgaben.

1.) Sozialpsychiatrischer Dienst, der erst handeln kann, wenn jemand auf der Dachkante steht (Originalzitat).
2.) Der Richter, der meint, daß tun die nie (auch Originalzitat)
3.) Polizei, die sagt, es muß immer erst etwas passieren. Passiert es dann, heißt es...im Stich gelassen worden.

Die ersten beiden Stellen pflegen zu sagen "Ach Du Sch...."

Suizide, die sich anbahnen, kann man manchmal abwenden.
Sogar per intensiven Mailkontakt, wenn nichts Anderes bekannt ist.
Der Dank kann dann eine langandauernde Freundschaft sein.


nordstern
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 03.03.2010, 20:02:32
Tja gute Frau,
da sind aber verschieden Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen:
1. Die Pflicht zur Hilfeleistung,
2. das durchs Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis.
ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaligesMitglied36
als Antwort auf rolf † vom 03.03.2010, 20:10:30
Du hast recht Rolf,
und wäre es mein Junge würde duch die Anzeige genau diese Sache untersucht.
Und welches recht da vornean steht ist auch so sofort zu ersehen...

Das Recht der Hilfeleistung hat in Deutschland immer Vorrang.

So wie in desem Falle, wo ein Mensch zu Tode kam....

Sie werden vorbestarft sein, und keine Arbeit mehr haben.

Schon allein, wenn ich mir die Situation vorstelle,
WAS zum Kuckuk haben die sich dabei gedacht ?
Sie sprachen mit der Polizei !!

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rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 03.03.2010, 20:15:14
Ich bin mir da nicht so sicher, gute Frau, wo ist die Pflicht zur Hilfeleistung denn im GG erwähnt?
heijes
heijes
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von heijes
als Antwort auf rolf † vom 03.03.2010, 20:25:11
Schon allein, wenn ich mir die Situation vorstelle,
WAS zum Kuckuk haben die sich dabei gedacht ?
Sie sprachen mit der Polizei !!
geschrieben von Gute Frau


Es wird wohl auf alle Fälle eine Untersuchung geben.
Dabei wird auch geklärt werden müssen,ob die Polizei bei der Telekom vor Ort war oder sich telefonisch gemeldet hat und wenn die Polizei bei der Telekom angerufen hat und dabei ihre Rufnummer unterdrückt hat, woher sollen die Telekommitarbeiter wissen, dass es wirklich die Polizei oder nur "ein Spaßvogel" war. Der Datenschutz lässt grüßen, ich möchte jetzt nicht in der Haut der Telekommitarbeiter stecken. Für die Familienangehörigen ist es auf alle Fälle tragisch.
heijes

kirk
kirk
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Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von kirk
als Antwort auf rolf † vom 03.03.2010, 20:25:11
Das mit der Verpflichtung zu Hilfeleistung im Notfall steht nicht im Grundgesetz, sondern im StGB (Strafgesetz Buch)

Zitat aus dem StgB:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von rolf †
als Antwort auf kirk vom 03.03.2010, 21:06:50
Ich weiß, aber das Fernmeldegeheimnis steht im GG!

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