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Aktuelle Themen Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter

kirk
kirk
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von kirk
als Antwort auf rolf † vom 03.03.2010, 21:08:13
Richtig, das steht in Artikel 10.
Dort steht aber auch daß dieses eingeschränkt werden kann:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
sonja47
sonja47
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 03.03.2010, 20:02:32
Nunja, bei desem Jungen Mann (18Jahre), war es so, das er krank war.

Und wäre die Polizei und der Rettungswagen 10 Minuten früher da gewesen, so hätten sie ihn retten können.

Sie kamen zu spät, weil sich die Telekom quer gestellt hatte.

Das so etwas im Internet angekündigt wird ist nicht selten
und wenn die Polizei dann kommt bekommt sie die Adressen und fährt hin.
nur diese Mitarbeiter sahen das anders.

Hier ist jetzt nicht die Frage, ob er das wieder gemacht hätte, oder ob man Suizidgefärdete sich umbringen lassen sollte.

hier ist es Unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge, und so etwas wird bestraft in deutschland.
Und die polizei zu behindern ist doch auch strafbar, oder ?!

Wäre es mein Sohn gewesen, ich hätte sie auch verklagt.
Man darf das Recht nicht in die eigenen Hände nehmen.

geschrieben von DieGuteFrau


@die gute Frau

nun habe ich den Link von Kirk das vierte mal durchgelesen und ich frage Dich, woher hast Du das Wissen dass dieser Mann krank war, intresssiert mich sehr!

Zweitens, lies bitte mal in einem Forum für Depressionen, such Dir selber eines aus, Du wirst dort täglich Ankündigungen von Suizid planenden jungen Menschen lesen!
Nun, wenn Du das lesen wirst, rufst Du sofort die Polizei?

Einmal mehr willst Du hier die befehlende gute Frau spielen indem du vorwirfst, dass es sich hier nicht um Suizidplanung handelt!

Woher gute Frau nimmst Du dieses allein geltende Wissen?

Genau wissen, kann das doch kein UserIn, oder?

Sonja
Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf kirk vom 03.03.2010, 21:15:20
Kirk,
ich klemme mich einfach mal hier drunter und setze mal aus Wikipedia zur unterlassenen Hilfeleistung ein.



Ich bin entsetzt, wenn ich lese, mit welcher Leichtigkeit hier einfach gesagt wird, ist mir scheißegal, wenn einer sich umbringen will, soll er es doch machen!

Seid Ihr Euch darüber im Klaren, dass die Voraussetzung für einen Suizid bei körperlicher Gesundheit nicht eine klare Willensäußerung ist, sondern diesem Umstand eine schwere psychische Erkrankung vorliegt?
Jeder, der hier liest und schreibt, ist in der Lage ins Netz zu gehen und sich kundig zu machen. Lest nach bei Wikipedia über Suizid und dessen Ursachen - und es ist hochinteressant zu lesen, welche Altersgruppen, Geschlechter diesen Weg und aus welchen Gründen wählen.
Und welche Erkrankungen dafür ursächlich sind.
Und es ist ja nicht das erste Mal, dass hier über Suizid geschrieben wird, und es ist immer wieder die gleiche Leier mit der heftigen Abwehr, sich bloß damit nicht wirklich auseinanderzusetzen und einmal die Gründe für ein solches Verhalten zu betrachten.
Das ist für mich keine Diskussion, das ist nachgetreten bei einem bereits toten Menschen.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass einem Mädchen, wie weiter vorn erwähnt, im Alter von 13 - 20 Jahren eine solche unmögliche Verantwortung einer schwerstkranken Mutter aufgebürdet wird.
Wo war der Ehemann und Vater? Wo war der Hausarzt? Der Psychiater? Das Jugendamt?
Wer hat sich da aus der Verantwortung gedrückt? So etwas darf einem Kind nicht aufgebürdet werden! Das macht mich sehr zornig.

Ich setze für mich unter diesen Strang einen Schlusspunkt und werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Für mich ist hierzu alles gesagt.

Meli

Suizid



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ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaligesMitglied36
als Antwort auf heijes vom 03.03.2010, 20:41:55
Schon allein, wenn ich mir die Situation vorstelle,
WAS zum Kuckuk haben die sich dabei gedacht ?
Sie sprachen mit der Polizei !!


Es wird wohl auf alle Fälle eine Untersuchung geben.
Dabei wird auch geklärt werden müssen,ob die Polizei bei der Telekom vor Ort war oder sich telefonisch gemeldet hat und wenn die Polizei bei der Telekom angerufen hat und dabei ihre Rufnummer unterdrückt hat, woher sollen die Telekommitarbeiter wissen, dass es wirklich die Polizei oder nur "ein Spaßvogel" war. Der Datenschutz lässt grüßen, ich möchte jetzt nicht in der Haut der Telekommitarbeiter stecken. Für die Familienangehörigen ist es auf alle Fälle tragisch.
heijes

geschrieben von Gute Frau



Ich habe mir den Bericht noch einmal herausgesucht, den der Spiegel in dem Heft dieser Woche herausgegeben hat.
Dort steht:
Die Telekombehauptete, es fehle die Rechtsgrundlage zur Gefahrenabwehr.
Selbst der Hinweis auf Gefahr für Leib und Leeben hat sie kalt gelassen.
Die Beamten aus Nordrhein-Westf. wenden sich an die kollegen aus Hannover, das LKA wird eingeschaltet, aber die telekom will nicht nachgeben.
Die polizei beruft sich auf das OVG in Münster, das ein jahr vorher eine entsprechende Beschwerde abgewiesen hat.
Schließlich hat die Polizei die Spur des Jungen noch bei einem anderen Internetanbieter.
Minuten später ist seine Idendität bekannt, um 11.18 Uhr konnte seine Tür geöffnet werden.

Die Meldung von ihm kam um 6.07 Uhr.um 8.30 fand jemand die Meldung und holte die Polizei
.

Sop etwa stehts im Spiegel von dieser woche.
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.03.2010, 22:05:27
Du hast deinen Beitrag zwar mit dem Hinweis auf die Aspekte der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitet, dann aber nichts mehr dazu gesagt.
Die Rechtslage wurde doch wegen der Abwägung der Rechtsgüter Fernmeldegeheimnis und Hilfeleistung eingebracht.
Wie das Strafverfahren, falls es zu einem kommt, ausgeht, ist doch völlig offen.
Während das Fernmeldegeheimnis durchs GG geschützt ist, ist die unterlassene Hilfeleistung "nur" strafbewehrt.
Welches Rechtsgut wird der Richter höher bewerten?
Ich meine, daß ein GG geschütztes Rechtsgut vorrangig ist, die Mitarbeiter sich also korrekt verhalten haben.
Zumindest soweit ich es nach den vorliegenden Informationen beurteilen kann.
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 03.03.2010, 22:10:24
Gute Frau,
1. glaube ich nicht, daß die Meldung richtig zitiert ist, dafür enthält sie zu viele Schreibfehler.
2. Geht daraus mit keiner Silbe hervor, daß der junge Mann krank war.

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ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
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Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von ehemaligesMitglied36
als Antwort auf rolf † vom 03.03.2010, 22:20:42
Rolf,
der Spiegel ist nicht die Zeitung mit den großen Buchstaben, grins.

Da steht schon noch ein wenig mehr, die Journalisten dort arbeiten, die raten nicht.

Möchtest du mehr wissen, so rate ich dir, morgen einen Spiegel zu lesen.
Frag deinen Nachbarn, der gibt ihn dir...

Ich muß hier doch nicht zitieren, um dich zu überzeugen,
was du darüber denkst und glaubst überlasse ich dir, da bin ich Demokrat, kicher....

sollte nur eine Antwort auf Melis Frage sein...
Auch ihr würde ich raten, selber zu lesen.

sonja47
sonja47
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Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 03.03.2010, 22:27:41
@ die gute Frau

Damit ist meine Frage, woher Du den Wissen von einer Krankheit des jungen Mannes hast, noch nicht beantwortet!

Den Spiegel werde ich als Schweizerin nicht erstehen!

Lese meine Tages- und Regionalzeitung!

Sonja
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 03.03.2010, 22:27:41
...

Ich muß hier doch nicht zitieren, um dich zu überzeugen,
was du darüber denkst und glaubst überlasse ich dir, da bin ich Demokrat, kicher....
geschrieben von DieGuteFrau

Du mußt nichts zitieren, gute Frau, aber wenn du schreibst, "Dort steht:", dann erwartet man auch, daß ein Zitat folgt.
Was es bei so einem ernsten Thema zu kichern gibt, verstehe ich auch nicht, ist aber deine Sache.
sonja47
sonja47
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Re: Selbstmordankündigung im Internet - Strafanzeige gegen Provider Mitarbeiter
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.03.2010, 22:05:27
@ meli

Du zitierst hier @peppas Lebensgeschichte, wobei Du schreibst dass Du nicht dafür bist, dass ein junges Mädchen sich um eine suizidale Mutter kümmmert!

Mit Deinem schreiben kannst Du dies doch nicht für @ peppa rückgängig machen, das ist nun so gelaufen!

peppa hätte sicher lieber eine andre Jugend gehabt!

Und wieso immer wieder Wikipedia zitieren, eigen Erlebtes und
hineinschauen ist doch allemal ein Wissensschatz auf rationaler und emotionaler Ebene!

Sonja


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