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Aktuelle Themen Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro

Karl
Karl
Administrator

Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von Karl
Freiburg - Im sogenannten Maultaschenfall gibt es eine Entscheidung: Die fristlos gekündigte Altenpflegerin erhält eine Abfindung und Gehaltsnachzahlung von insgesamt maximal 42.500 Euro. Die Frau bekommt demnach 25.000 Euro Abfindung sowie zusätzlich rückwirkend mehrere Monatslöhne. Dieser Anteil muss noch berechnet werden, beträgt aber maximal 17.500 Euro.
...
Die Altenpflegerin war im April letzten Jahres von der Konstanzer Spitalstiftung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie sechs übriggebliebene und für den Müll bestimmte Teigtaschen an sich genommen hatte.
geschrieben von Spiegel Online

Die m. E. gute Begründung hierzu ist im Artikel nachzulesen (s. Linktipp).
hafel
hafel
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von hafel
Ich habe es im Rundfunk gehört und wollte es erst gar nicht glauben und dachte an einen Hörfehler.

Es gibt ja wohl doch noch eine Gerechtigkeit. Hoffentlich orientieren sich hier andere Gerichte an diesem Urteil.

Hafel
uki
uki
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von uki
als Antwort auf Karl vom 30.03.2010, 18:31:07
Eine gute Nachricht. Das wird bestimmt ein frohes Osterfest für sie und ihre Angehörigen.
Ich gönne es ihr von Herzen.
-uki-

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myrja
myrja
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von myrja
als Antwort auf Karl vom 30.03.2010, 18:31:07
Dieses Urteil freut mich wirklich sehr.

Da wird doch so mancher Chef in Zukunft überlegen ob er, wegen einer solchen Bagatelle (schließlich sollten die Maultschen in den Müll), gleich eine Entlassung veranlasst.

Myrja
majana
majana
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von majana
als Antwort auf myrja vom 30.03.2010, 18:36:49
Na geht doch, obwohl, 42.500 EUR ist eine Menge Geld.

Das ganze war für mich von Anfang an nur eine Farce. Wer Gründe sucht, seine Mitarbeiter zu feuern, der findet sie auch. Gut, dass das Gericht so entschieden hat, das dürfte auch den Chef's zu denken geben, wegen jeder Bagatelle Mitarbeiter rauszuschmeißen.
Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Eine Entscheidung ist es ja eigentlich nicht.
Es ist ein Vergleich, wenn ich es richtig verstehe.
Wer schon einmal einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen hat,
kennt den Unterschied zu einem Urteil.

In diesem Fall ist man immer geneigt, zu der schwächeren Seite zu halten.
Auch ich sehe das so, habe aber mal weiter nachgedacht.
Warum bestand dieses Verbot, etwas mitzunehmen?
Ich kenne nämlich auch einen Fall, wo den Heimbewohnern volle Beiträge abverlangt,
aber die Leistungen nicht vollständig erbracht wurden.
Im Gegenteil, es war wegen mangelnder Versorgung sogar die Gesundheit gefährdet.

Es könnte ja nämlich auch sein, daß den Heimbewohner mal etwas vorenthalten wird,
z.B. um es mitzunehmen.
Vielleicht war das ein Grund für ein grundsätzliches Verbot der Mitnahme.
Sonst müßte jeder Einzelfall geprüft werden, was mitgenommen und
den Heimbewohnern nicht vorenthalten wird.
Was würde der Bürger sagen, wenn nämlich etwas zu Lasten der Heimbewohner geht.
Sich aufregen natürlich.

Es kommt nämlich ganz entscheidend auf ein Vertrauen an.
Von Heimleitung zum Personal. Vom Bewohner zur Heimleitung und Personal.
Ein Vertrauen, welches z.B. nicht mißbraucht wird in der Frage, ob es in Ordnung ist, etwas mitzunehmen,
bevor es in den Müll wandert.

Ich betone nochmal, bevor ich zerlegt werde, dieser Fall ist klar und die Kündigung nicht gerechtfertigt.
Gleichwohl, sie wurde akzeptiert gegen eine Abfindung.
Geeinigt haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das kann für beide ein Vorteil sein.
Ein Urteil gab es dann letztendlich nicht.

Bleibt leider die Frage offen, was darf der Mitarbeiter, was darf der Chef anordnen
und geht es vielleicht auch irgendwann mal wieder menschlich einvernehmlich zu.
Ich möchte das nicht entscheiden müssen.
Drüber nachdenken ist aber erlaubt, besonders über die Gründe,
warum Anordnungen so sind, wie sie sind und ob es auch anders geht.

nordstern

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benny
benny
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von benny
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.03.2010, 19:31:05
Danke nordstern daß du das klarstellst, ich las mehrfach von "Urteil" dachte schon ich müsse Brille erneuern und ggf ein Hörgerät haben.

Ein "Vergleich" ist nichts anderes als daß sich die beiden Parteien entgegenkommen, soll heißen, Klägerin verzichtet auf Wiedereinstellung, Beklagter bietet dafür Geld.

Für die Rechtssprechung ist das völlig bedeutungslos.

benny
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von rolf †
Für den Arbeitgeber ist es ein Denkzettel, die Arbeitnehmerin wird nicht allzu viel davon haben.
Kaum Aussicht auf eine neue Arbeit, Sperre beim ALG,und Rückzahlung des bereits erhaltenen ALG.
benny
benny
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von benny
als Antwort auf rolf † vom 30.03.2010, 20:28:31
Und Steuern.
Aber immer noch besser als mit leeren Händen da zu stehen.
Ein Urteil wäre evtl. besser gewesen.

benny
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf benny vom 30.03.2010, 19:54:24
Ein "Vergleich" ist nichts anderes als daß sich die beiden Parteien entgegenkommen, soll heißen, Klägerin verzichtet auf Wiedereinstellung, Beklagter bietet dafür Geld.

Für die Rechtssprechung ist das völlig bedeutungslos.

So ist es fast. Wäre dieser Vergleich nicht zustande gekommen, könnte ein eventueller Urteilsspruch noch verheerendere Folgen für den Beklagten haben. Abgesehen davon ist ein Vergleich unmittelbar rechtskräftig und die beklagte Firma verzichtet auf weitere aufschiebende Rechtsmittel. Ich gehe davon aus, das die Frau auch vom Arbeitsamt gesperrt wurde. Wer schon mal Sozialhilfe/Hartz4 erhalten hat wird wissen, wie erniedrigend sowas ist.

Vergleiche werden in der Regel von den Anwälten ausgehandelt. Da aber im Arbeitsrecht in den ersten zwei Instanzen für den Kläger kein Anwalt notwendig ist, übernimmt hier das Gericht die Funktion des Anwaltes und der Richter wird sicher dem Anwalt des Beklagten schon darauf verwiesen haben, wie ein Urteilsspruch aussehen könnte

Der 58jährigen Frau wird damit bis zur Rente geholfen, die in diesem Alter sehr wahrscheinlich keine Arbeit mehr finden wird.

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