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Aktuelle Themen Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro

schorsch
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Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Karl vom 30.03.2010, 18:31:07
Dieses Urteil sollte all denen Betrieben unter die Nase gerieben werden, die das Bibelzitat "Man soll dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul zubinden", nicht kennen!

Und ich mag es der "Siegerin" in diesem Arbeitsrechtsstreit gönnen, dass sie nun Maultaschen Schubkarren-weise kaufen kann!
Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 31.03.2010, 09:20:23
Ein Sieg ?
Ich finde leider nicht, daß es so ist.
Ich las in dem verlinkten Bericht, daß sich das Gericht eine Alternative der Weiterbeschäftigung
vorstellen konnte, was vom Arbeitgeber abgelehnt wurde.
Es könnte ja sein, daß ein Urteil gelautet hätte, eine fristlose Kündigung ist überzogen.
Ich denke, mit Sicherheit wäre danach eine normale Kündigung die Folge gewesen.
Das Vertrauen ist gestört .
Sähe es dann für Klägerin besser aus ?

In solchen Verhandlungen spricht man auch über die zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Soweit ich es weiß werden Vergleiche durch die beiden Parteien geschlossen, die Anwälte beraten dabei. Oft regt das Gericht solch ein Vorgehen an, indem es auch über die möglichen Aussichten spricht.

Es ist wohl die bestmögliche Lösung gefunden worden.
Siege sehen anders aus.

nordstern
eko
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Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von eko
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.03.2010, 09:48:23
Noch ist die Sache nicht "gegessen", denn der Aufsichtsrat oder wie auch immer dieses Gremium heißt, muss dem Vergleich erst noch zustimmen.

Allerdings, tut er das nicht, wird das Gericht sich dahingehend entscheiden, dass die Kündigung unwirksam ist. Das heißt, die Frau müsste weiterbeschäftigt werden. Erst dann ist ein Urteil gesprochen.

Kommt immer noch darauf an, wie das Verhältnis Arbeitnehmerin zu Arbeitgeber war.

Dass die Frau auch noch mit 58 Jahren eine neue Stelle bekommen kann, davon bin ich überzeugt, denn Altenpfleger sind gesucht, sie laufen nicht in Scharen arbeitssuchend durch die Botanik. Aber Altenpflege ist ein harter und anstrengender Beruf, dem nicht alle gewachsen sind.

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Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eko vom 31.03.2010, 12:59:47
Richtig eko, erst wenn alles in "trockenen Tüchern " ist, hat man es abgehakt.

Mich stimmt es nachdenklich, daß:
Wenn die Sache so klar wäre, also die Kündigung Unrecht ist,
warum geht es dann trotzdem in Richtung Abfindung ?
Dann wäre es doch eigentlich sehr einfach, sie müßte weiter beschäftigt werden.
Uns müssen also Informationen fehlen.
Ich denke, langfristig ist es die beste Lösung für die Arbeitnehmerin.

Aus eigenem Erleben weiß ich, nie stimmt alles so, wie es erscheinen soll.
Daher meine Skepsis.
Ist das Vertrauen weg, muß man mit einer normalen Kündigung rechnen.
Es ist unerläßlich, konsequent die Richtlinien des Arbeitgebers einzuhalten
oder einzufordern.
Wenn man das macht, darf man auch mal zu Recht "meckern".
Nur dann wird einem auch zugehört.

Warten wir mal das Endergebnis ab.

nordstern
olga64
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Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von olga64
als Antwort auf eko vom 31.03.2010, 12:59:47
In Arbeitsgerichtsprozessen wird zwar formal auf Wiedereinstellung geklagt, es kommt aber aus logischen Gründen nie dazu. Ist das Vertrauen gestört, wird kein Arbeitgeber eine solche Mitarbeiterin mehr einstellen. Sie wird es auch schwer haben, woanders unterzukommen, da sie ja sehr öffentlich auf ihre Misere aufmerksam machte.
Sie wäre besser beraten gewesen, stillschweigend diese Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu erreichen. Viel ist es ja nicht: nimmt man die Summe und dividiert durch 17 Jahre, bleiben pro Jahr 2.500.-- Euro, welche auch noch versteuert werden müssen.
Ein Vorteil ist, dass die fristlose Kündigung in eine fristgerechte gewandelt wurde - dies dürfte bedeuten, dass sie noch einige Monate Gehalt bekommt.
Es reicht alles nicht bis zum 65. Geburtstag dieser Frau. Auch wenn sie für 2 Jahre ALG 1 erhält, wird sie einige Jahre Hartz IV-Empfängerin werden. Sie kann dann von Glück sagen, wenn die Grenze für das Eigenvermögen höher wird.
Leider kann man dieser Dame auch nicht sagen, sie sollte aus diesem Vorfall lernen - eine Chance dazu wird sie nicht mehr bekommen. Olga
schorsch
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Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von schorsch
als Antwort auf olga64 vom 31.03.2010, 16:17:36
Was noch zu ergänzen wäre (ich war selber mal Schöffe am Arbeitsgericht): Sobald ein Arbeitnehmer einen Arbeitsrechts-Prozess anstrengt - und noch mehr, wenn er ihn gewinnt -, wandert bei den Arbeitgeber-Personalchefs dieser Name auf eine Schwarze Liste. Der betreffende Arbeit Suchende ist dann bekannt wie ein roter Hund und kann froh sein, wenn er noch irgendwo eine Arbeit findet, wozu sich sonst keiner mehr finden lässt.

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olga64
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Re: Späte Genugtuung: Gefeuerte Maultaschendiebin erhält bis zu 42.500 Euro
geschrieben von olga64
als Antwort auf schorsch vom 01.04.2010, 10:59:21
Das glaube ich nicht. Ich selbst führte und gewann während meiner Berufstätigkeit 3 Arbeitsgerichtsprozesse (hatte auch jedes Mal gute Anwälte und trat natürlich nie im Fernsehen deshalb auf). Ich bekam immer wieder einen guten job und berichtete auch über die Prozesse. Aber es kommt wohl auf die berufliche Tätigkeit an und wie "gut" oder "schlecht" der Arbeitssuchende ist und wie nötig er gebraucht wird. Olga

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