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Aktuelle Themen Steuernachzahlung betrifft viele Rentner

miriam
miriam
Mitglied

Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von miriam
Wenn es um Themen in diesem Bereich geht - gehöre ich sicherlich nicht zu denen, die dieses Problem klar formulieren kann.
Dass aber für viele von uns Rentnern Steuernachzahlungen ins Hause stehen, wissen wahrscheinlich alle Rentner, die hier schreiben bzw. lesen.

Persönlich finde ich diese Forderung in vielen der Fällen so absurd - dass ich mich entschloßen habe dieses Problem hier anzusprechen.

So uneigennützig ist dies nicht, denn ich wollte damit nicht nur Dampf ablassen - sondern erhoffe mir auch einige gute Ratschläge.

Gefunden im Internet, habe ich folgenden Beitrag aus dem ST - der aus dem Jahr 2004 stammt - siehe Link:

Miriam
maggy
maggy
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von maggy
als Antwort auf miriam vom 18.02.2013, 13:01:50
Liebe miriam,
ich habe Deinen link nicht gelesen, aber schicke hier mal
eine kurze Info - falls es einige nicht wissen.

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?

Sie als Rentner müssen Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihren Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen: Das sind mehr als 8.004 Euro im Jahr für Alleinstehende und mehr als 16.008 Euro für Verheiratete. Außerdem steht Ihnen der sogenannte Rentenfreibetrag zu: Dadurch müssen Sie nicht jeden Euro Ihrer Rente versteuern, mit dem Sie über dem Grundfreibetrag liegen.

Wie viel Steuern Sie tatsächlich zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind.
•Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;
•Ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig;
•Ab 2007 sind es 54 Prozent;
•Ab 2008 sind es 56 Prozent;
•Ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.
Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, reicht beim Finanzamt eine NV (Nichtveranlagungs-)Bescheinigung ein. Kann man im www herunterladen oder beim FA beantragen. Diese wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt. Danach muss für die nächsten Jahre neu beantragt werden.

Auszüge von der Seite:
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Es grüßt
maggy
geli
geli
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von geli
als Antwort auf maggy vom 18.02.2013, 13:47:28
...
Sie als Rentner müssen Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihren Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen: Das sind mehr als 8.004 Euro im Jahr für Alleinstehende und mehr als 16.008 Euro für Verheiratete. Außerdem steht Ihnen der sogenannte Rentenfreibetrag zu: Dadurch müssen Sie nicht jeden Euro Ihrer Rente versteuern, mit dem Sie über dem Grundfreibetrag liegen.

...

Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, reicht beim Finanzamt eine NV (Nichtveranlagungs-)Bescheinigung ein.
maggy


Als Ergänzung für Empfänger deutscher Renten, die (heute) im Ausland leben:

die von mir in Maggys Text fett markierte Textstelle gilt für diese nicht! Es gibt also keinen Rentenfreibetrag!

Aber wahrscheinlich haben inzwischen alle Betroffenen bereits ihren diesbezüglichen Bescheid (rückwirkend ab 2005) bekommen.

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miriam
miriam
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von miriam
als Antwort auf maggy vom 18.02.2013, 13:47:28
Danke Euch Maggy und Geli für Eure Beiträge,

eine der kuriosesten Entscheidungen die im Zusammenhang mit der Steuernachzahlung für Rentner besteht, sind die Nachzahlungszinsen.

Wieso das denn? Einerseits wurden diese Bescheide mit großer Verspätung zugestellt - und jetzt soll derjenige, der auf diese Weise beglückt wurde, auch noch Zinsen zahlen für eine erhebliche Verspätung - die er selbst gar nicht verursacht hat?

Im Mittelalter gab es die skurrilsten Sachen, die besteuert wurden - aber es galt, laut Wikipedia:

Zitat:

In der Theorie wurde im Mittelalter das Recht des Herrschers, Steuern zu erheben, von Thomas von Aquin (1225-1274) legitimiert. Die prinzipielle Finanzierung der öffentlichen Aufgaben soll durch die Güter und die Einnahmen des Herrschers erfolgen.
Eine Erweiterung der Aufgaben und damit von zusätzlichen Abgaben der Untertanen ist ... nur dann gerechtfertigt, wenn es dem Schutz der Steuerzahlenden vor einer Bedrohung von außen dient.

Ende des Zitats - Fettschrift stammt von mir.

Nun meine Frage: werden wir von außen bedroht?
Oder verwechselt jemand Innen mit Außen?

Miriam
olga64
olga64
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von olga64
als Antwort auf maggy vom 18.02.2013, 13:47:28
Faiererweise soll nicht unerwähnt bleiben,dass seit 2004 die Beiträgen für die Renten- und Krankenversicherung ebenfalls partiell von der Steuer abgesetzt werden konnten - es ist deshalb nur logisch, auch die "Auszahlungen" zu versteuern. Dieses Gesetz wurde ja deshalb installiert, weil BEamte immer schon ihre Pensionen versteuern mussten (und zwar in voller Höhe).
Jeder Rentner, der jetzt über verspätete Bescheide jammert, sollte evtl. prüfen, wann er die Bescheide überhaupt erstellt hat?
Hätte er oder sie es bereits 2005 gemacht, wäre die Sache längst erledigt, allerdings unter der Voraussetzung, dass der RentnerIn jedes Jahr weiterhin die Steuererklärung abgibt. Wo liegt eigentlich das Problem? Die meisten Rentner jammern doch sowieso über zu geringe Renten - diese sind dann auch nie steuerpflichtig. Olga
johanna
johanna
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von johanna
als Antwort auf maggy vom 18.02.2013, 13:47:28
Maggy ausserdem muss jeder Rentner, der mehrere Einkünfte hat - unabhängig von der Jahreshöhe - ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Ich schimpfe jedes Jahr darüber - über diesen Schriftkram, aber leider legt das Finanzamt Wert darauf.....

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lupus
lupus
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Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von lupus
als Antwort auf miriam vom 18.02.2013, 13:01:50
Auch hier meine Meinung zum "Problem"
Das ist eine Panikmache des Bundes der Steuerzahler (von 2004!)

Mein Bedauern für Rentner, die Einkommensteuer zahlen müssen hält sich sehr in Grenzen. Rentner die ESt zahlen, haben genug um etwas zur Finanzierung der Allgemeinheit beizutragen.

Gerne würde ich als Rentner in die Lage kommen in der ich Einkommensteuer zahlen müßte.

lupus

PS.: Warum kamen die Bescheide so spät an?
olga64
olga64
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von olga64
als Antwort auf johanna vom 18.02.2013, 17:57:23
Es bestand ja mal kurzzeitig Hoffnung, dass sich dies für Leute ändert, die mehr oder weniger über ein gleichbleibend hohes Einkommen verfügen, was bei Rentnern ja der Fall ist. Dann wäre es möglich gewesen, diese Steuererklärung nur noch alle 3 - 5 Jahre zu erstellen. Leider konnte sich hier die FDP mit diesem guten Vorschlag nicht durchsetzen.
Die Finanzämter forderten nach und nach die Rentner auf, ihre Bescheide zu erstellen;diese zögerten dann ebenfalls und flüchteten sich in "Unwissenheit". Dann wurden Sanktionen angedroht - jetzt klappt es anscheinend und dies nach 8 Jahren! Diese Rentner, die so zögerlich handelten, werden auch ihre Gründe gehabt haben - denn, wie schon gesagt, der Durchschnittsrentner ist nicht davon betroffen. Olga
maggy
maggy
Mitglied

Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von maggy
als Antwort auf johanna vom 18.02.2013, 17:57:23
Hier noch ein Nachtrag:

Darf jeder Rentner einen Nebenjob haben? Ja!

• Wie viel Lohn ist neben der Rente erlaubt?
Wer das gesetzliche Rentenalter (derzeit 65 Jahre) erreicht hat, darf unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Es gibt sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden. Aber: Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen.

• Was ist mit Frührentnern?
Ein Mini-Job ist auf jeden Fall drin, vor dem 65. Geburtstag gilt die Lohngrenze von 400 Euro monatlich. Nur höchstens zweimal im Jahr darf der Lohn auch 800 Euro betragen. Wer mehr verdient, bekommt nur noch eine Teilrente!

• Wird also bei der Frührente alles über 400 Euro abgezogen?
Nein! Je nach Höhe des Lohns wird die Rente um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Wichtig: Das gilt auch, wenn die Einkommensgrenze nur knapp überschritten wird. Im schlimmsten Fall kann sogar nur ein Euro mehr Lohn zum Verlust eines Drittels der Rente führen! Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, u.a. vom Renteneintrittsjahr.

• Muss ich den Nebenjob der Rentenkasse mitteilen?
Ja! Es ist sogar besser, sich vorher von der Rentenversicherung beraten zu lassen. Denn: Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem früheren Lohn und müssen für jeden Fall extra berechnet werden. Schummeln ist nutzlos: Die Rentenversicherung bekommt bei regulären Jobs eine Mitteilung über den Lohn vom Arbeitgeber.

• Müssen Frührentner Sozialbeiträge zahlen?
Ja, auf den Nebenjob-Lohn über 400 Euro sind Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig. Dadurch erhöht sich aber der spätere Anspruch auf Altersrente.

Auszug aus Bild.de
Re: Steuernachzahlung betrifft viele Rentner
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf maggy vom 19.02.2013, 19:04:48
Maggy,

Danke für die vielen klaren Infos.

Eine Frage habe ich noch.

Wie sieht es aus, wenn ein Frührentner den Zeitpunkt zur regulären Rente überschritten hat.

Bleibt es dann auch bei dem 400 € Job oder darf dieser Betrag dann überschritten werden?

Meli

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