Aktuelle Themen Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
Du sprichst mir aus der Seele, ich bin schon froh wenn überhaupt geblinkt wird.
Es ist oft unglaublich bei welchen Witterungsverhältnissen manche ohne Licht fahren, sind übrigens meist die selben du auch nicht die Fahrtrichtung anzeigen mögen, offenbar haben sie Angst vor Schäuble dass er sie ausspäht.
So schreibt das Gesetz nicht nur vor die Fahrweise den Verhältnissen anzupassen sondern auch das Licht einzuschalten wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.
Die Nebelschlussleuchte, die haben viele aber schon an, da sind noch 500m Sichtweite, donnern aber mit 140km/h durch die Gegend, dürften sie doch nur 60km/h bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren.
Der Vorschlag von medea ist garnicht so schlecht eine ander Lichtfarbe den Motorradfahrern zu verpassen, die haben ja bereits Lichtpflicht auch am Tage.
Ich bin bei allen Abwägungen für die Taglichtpflicht(Abblendlicht), allerdings nicht diese Funzeln die nicht besser zu erkennen sind wie Standlicht!
--
susannchen
Es ist oft unglaublich bei welchen Witterungsverhältnissen manche ohne Licht fahren, sind übrigens meist die selben du auch nicht die Fahrtrichtung anzeigen mögen, offenbar haben sie Angst vor Schäuble dass er sie ausspäht.
So schreibt das Gesetz nicht nur vor die Fahrweise den Verhältnissen anzupassen sondern auch das Licht einzuschalten wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.
Die Nebelschlussleuchte, die haben viele aber schon an, da sind noch 500m Sichtweite, donnern aber mit 140km/h durch die Gegend, dürften sie doch nur 60km/h bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren.
Der Vorschlag von medea ist garnicht so schlecht eine ander Lichtfarbe den Motorradfahrern zu verpassen, die haben ja bereits Lichtpflicht auch am Tage.
Ich bin bei allen Abwägungen für die Taglichtpflicht(Abblendlicht), allerdings nicht diese Funzeln die nicht besser zu erkennen sind wie Standlicht!
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susannchen
Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden.
--
rolf
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rolf
Danke für die Korrektur. Muss doch noch mal zur Fahrschule . *grins*
--
susannchen
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susannchen
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
Na na Baerliner - nun mache mal einen Punkt -
oder einen besseren Vorschlag gg -
kämst du auf einem Bike mit orangefarbenem Licht -
dich würde ich sofort erkennen - sfg -
M.
oder einen besseren Vorschlag gg -
kämst du auf einem Bike mit orangefarbenem Licht -
dich würde ich sofort erkennen - sfg -
M.
Licht am Tage? Wenn man mich fragt, sage ich "JAIN" !
Jeder halbwegs vernünftige Fahrzeugführer schaltet doch
sehr wohl sein Licht bei schlechten Witterungsverhältnissen
ein. Aber im Hochsommer am Tage Licht einschalten ? Wozu ?
Im Sommer wird man von entgegenkommenden Fahrzeugen regelrecht
"geblendet", einfach fürchterlich !
Irgendwann haben doch alle einmal einen Sehtest gemacht u. daher
ihren Führerschein erhalten ?
Dann der Verschleiß der Lampen ! Früher hat die Lampe an der
Tankstelle 20 Pfennig gekostet u. die konnte man selbst wechseln,
in der heutigen Zeit (gerade am letzten Mittwoch bei mir passiert)
geht es ab 6,50 Euro mit den Preisen los und wechseln kann ich
die - zumindest ich - bei der heutigen Fahrzeugtechnik auch nicht
mehr. Mein Tankwart macht dieses zwar gratis für mich ( 5 Min.Arbeit)
aber ich gebe ihm dafür immer eine Schachtel Zigaretten, dies
gehört sich einfach so ! Nun bin ich schon bei 10,50 Euro für eine Lampe
(um die 20,00 DM !) Ich rechne immer noch in DM, damit ich die Preise
von früher vergleichen kann, bzw. die Preisrelation habe.
Das mit der Nebelschlußleuchte hat sich bei mir erledigt. Nachdem
ich einmal Strafgeld für eine eingeschaltene Nebelschlußleuchte
bezahlen mußte (ich war versehentlich gegen diesen Schalter geraten
und die uneinsichtigen Polizeibeamtem hatten hierfür kein Verständnis)
habe ich SOFORT bei allen drei Fahrzeugen diesen Schalter mit Gaffa-Tape
"zugemacht", bei Nebel werden diese Schlußleuchten nunmehr nie benutzt,
von mir aus kann da ruhig jemand auffahren, dies ist dann nicht mein
Problem. Soweit mir bekannt ist, MUSS man eine Nebelschlußleuchte bei
Nebel auch nicht einschalten.
Den Vorschlag von Medea mit dem Motorradlicht finde auch ich gut !
Schöne Grüße von einem "sehtüchtigen" Fahrzeugführer
Multi
...........
Was meint ihr? Sollte man auch das Tagesfahrlcht bei uns zur Pflicht machen?
--
susannchen
Unbedingt. Denn gerade dunkle Wagen sind bei Dämmerung und/oder Regen schlecht auf der fast gleichfarbigen Fahrbahn zu sehen. Diese Fahrer denken sich wohl: "Warum sollte ich denn Strom verbrauchen? Ich sehe die anderen ja!"
--
schorsch
........
Ich denke, bei Berücksichtigung der hier genannten und bekannten Nachteile, sollte von "Fall zu Fall" entschieden werden. ...........
--
hafel
Das ist ja gerade das Perfide: Jeder Autofahrer glaubt es am besten zu wissen. Das heisst aber auch: Jeder Autofahrer bastelt sich seine eigenen Gesetze zusammen.
--
schorsch
...........
Jeder halbwegs vernünftige Fahrzeugführer schaltet doch
sehr wohl sein Licht bei schlechten Witterungsverhältnissen
ein.........
....und jeder Autofahrer glaubt doch, gerade er sei der Vernünftigste der Vernünftigen.....
--
schorsch
....und jeder Autofahrer glaubt doch, gerade er sei der Vernünftigste der Vernünftigen.....
...Glauben ist Wissen...lach
Gruß
Multi
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
...Aber im Hochsommer am Tage Licht einschalten ? Wozu ?
Im Sommer wird man von entgegenkommenden Fahrzeugen regelrecht
"geblendet", einfach fürchterlich !
Das verstehe ich nicht: geblendet wird man doch nur bei großen Helligkeitsunterschieden, z.B. Fernlicht im Tunnel
...
Das mit der Nebelschlußleuchte hat sich bei mir erledigt. Nachdem
ich einmal Strafgeld für eine eingeschaltene Nebelschlußleuchte
bezahlen mußte (ich war versehentlich gegen diesen Schalter geraten
und die uneinsichtigen Polizeibeamtem hatten hierfür kein Verständnis)
habe ich SOFORT bei allen drei Fahrzeugen diesen Schalter mit Gaffa-Tape
"zugemacht", bei Nebel werden diese Schlußleuchten nunmehr nie benutzt,
von mir aus kann da ruhig jemand auffahren, dies ist dann nicht mein
Problem. Soweit mir bekannt ist, MUSS man eine Nebelschlußleuchte bei
Nebel auch nicht einschalten.
Hm, ich kann es mir nicht vorstellen, dass man die Nebelschlußleuchte nicht einschalten muss, wenn die Sichtweite unter 50 m liegt, denn es ist seit 1991 Vorschrift, dass alle Neufahrzeuge Nebelschlußleuchten haben.
Ganz abgesehen davon, finde ich die Einstellung völlig daneben, dass es dir egal ist, wenn dir jemand hinten reinrauscht. Aber du wirst dann sicher auch ein HWS-Trauma haben
--
baerliner