Aktuelle Themen Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
Also Baerliner, geblendet werde ich auch im Sommer, die
entgegenkommenden Fahrzeuge haben so ein helles Licht
(fast wie meine Tageslicht-Lampen) hier kann
man gut sehen u.lesen, aber man darf in diese Lampen nicht DIREKT
hineinschauen, sonst bekommt man eine "Helligkeits- Krise."
Baerliner, ich war einfach sauer auf die Beamten, ist ja
schon 5 bis 6 Jahre her, aber solche Dinge merke ich mir.
Ich weiß also nichts von einer Einschaltpflicht bei Nebel
"unter 50mtr." Sollte sich dieses tatsächlich geändert haben,
so ließe ich mich gern belehren. Ich rufe morgen mal den ADAC
an, Du hast mich jetzt verunsichert. Bleibt nur die Frage, wie
man im Falle eines Nebelaufkommen diese "50 mtr.Sichtweite" als
Fahrzeugführer einschätzen soll. Das Ding mit dem "Hereinrauschen"
kann immer passieren (auch ohne Nebel) Da ich sehr viel auf Auto-
bahnen unterwegs bin, habe ich auch seit vielen Jahren eine
richtig gute Unfallversicherung, welche man in der Regel natürlich
nicht in Anspruch nehmen sollte. Übrigens sind mir bisher in 43 Jahren
4 Fahrzeuge hinten hereingerauscht, dieses bin ich schon gewohnt.Mir selbst ist dieses noch nicht passiert (toi, toi, toi !)
Gruß
Multi
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
Hahaha, ich weiß gar nicht, wo die Nebelschlussleuchte zu finden ist!
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heide
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heide
Der Abstand der Baken am rande der Strasse beträgt 50m. das kann man gerne als Massstab nehmen.
Wer im Sommer blendet blendet auch im Winter und zwar wegen falsch eingestellter Beleuchtung!
--
susannchen
Wer im Sommer blendet blendet auch im Winter und zwar wegen falsch eingestellter Beleuchtung!
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susannchen
Na ja liebe Heide, hier ist mal wieder das Thema "Frau u.
Technik" angesagt...kicher
Aber tröste Dich, ich finde den Schalter seit einigen
Jahren auch nicht mehr ! Nein, ich will diesen aus Protest
gar nicht erst finden !
Liebe Grüße
multi
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
österreich hat inzwischen eingesehen, dass das tagesfahrlicht auch seine schattenseiten hat.
[quote=wikipedia]In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich so bald wie möglich gänzlich abschaffen zu wollen. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben, da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit.[1].Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich erlaubt.[2]quote]
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luchsi35
[quote=wikipedia]In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich so bald wie möglich gänzlich abschaffen zu wollen. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben, da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit.[1].Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich erlaubt.[2]quote]
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luchsi35
Die Oestereicher sollten mehr über den Ofenpass fahren:--)))
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lars
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lars
Der Abstand der Baken am rande der Strasse beträgt 50m. das kann man gerne als Massstab nehmen.
Wer im Sommer blendet blendet auch im Winter und zwar wegen falsch eingestellter Beleuchtung!
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susannchen
So ist es. Richtig einstellen.
Wenn die Sonne von vorne scheint erkenne ich ein entgegenkommendes Auto früher mit Licht als ohne
wikinger
Hahaha, ich weiß gar nicht, wo die Nebelschlussleuchte zu finden ist!
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heide
Dann schau mal links Steuerrad nahe der linken Tür. Meistens sind die dort platziert.
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schorsch
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
Erst mal die Frage: Ist eine Beschimpfung aller, die nicht Deiner Meinung sind, notwendig?
Dann kauf Dir mal schnell, möglichst noch vor 2011 ein Fahrzeug mit automatisch einschaltbaren Tagfahrlicht.
Meine haben es bereits, vom Werk installiert.
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frank65
Dann kauf Dir mal schnell, möglichst noch vor 2011 ein Fahrzeug mit automatisch einschaltbaren Tagfahrlicht.
Meine haben es bereits, vom Werk installiert.
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frank65
Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nicht alles, was in Wikipedia nachzulesen ist, entspricht der Wahrheit.
Es gibt keine verbindliche Vorschrift für Motorräder in Deutschland zur Nutzung des Tagfahrlichts.
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wiking
Es gibt keine verbindliche Vorschrift für Motorräder in Deutschland zur Nutzung des Tagfahrlichts.
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wiking