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Aktuelle Themen Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied56 vom 10.12.2008, 09:53:57
Würdest du mir bitte aufzeigen wo ich wen beschimpft habe?

Ich fahre seit Jahren auch am Tag mit Licht, mein Fahrzeug ist so ausgestattet dass beim Start das Licht mit angeht.
Deine Empfehlungen sind also für mich nicht relevant!

Ich danke dir!
--
susannchen
baerliner
baerliner
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von baerliner
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.12.2008, 10:56:52
Nicht alles, was in Wikipedia nachzulesen ist, entspricht der Wahrheit.
Es gibt keine verbindliche Vorschrift für Motorräder in Deutschland zur Nutzung des Tagfahrlichts.
--
wiking


Da magst du recht haben mit WIKIPEDIA, aber die Vorschrift gibt es schon, nämlich im §17 STVO 2a (siehe Linktipp)

--
baerliner
susannchen
susannchen
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf baerliner vom 10.12.2008, 11:02:23
Wenn wiking sagt es gibt keine Lichtpflicht für Motorräder, dann hat das so zu sein.
Manche haben eben ihre eigenen Gesetze,lach!
--
susannchen

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rolf †
rolf †
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf susannchen vom 10.12.2008, 11:08:19
Wiking hat Recht, es gibt keine Vorschrift Tagfahrlicht zu benutzen, weil es das Tagfahrlicht noch nicht in allen Fahrzeugen gibt.
Weiter bekomme ich das Haar nicht gespalten
--
rolf
bongoline
bongoline
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von bongoline
als Antwort auf multifit vom 09.12.2008, 19:59:40
Um ehrlich zu sein,

über dein Verhalten im Straßenverkehr kann ich nur den Kopf schütteln. Wen wundert es, wenn Dir jemand hintenreindonnert, wenn Du aus einer Hassreaktion heraus Deine Nebelschlußleuchte nicht in Betrieb setzt. Ich finde das, grad bei Nebel oder starkem Regen, wo das Spritzwasser jedes normale Rücklicht schluckt, als ausgesprochen rücksichtslos, nicht dem Hintermann/frau deine Anwesenheit auf der Straße mitels Nebelleuchte zu signalisieren. Jedenfalls, wenn meine rechtliche Information auf dem neuesten Stand ist, dann bist Du sicher Mitschuld an einem Auffahrunfall, wenn Du bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Nebelschlußleuchte fährst. Dann ist auch im Fall von einem HWS-Trauma kein Geld vom Auffahrenden zu holen

--
bongoline
multifit
multifit
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von multifit
als Antwort auf bongoline vom 10.12.2008, 11:51:20


Hallo Bongoline !

Na, ich habe heute den ADAC angerufen, dieser gab mir
die Auskunft, daß bei Nebel in einer Sichtweite unter
50 mtr. die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden KANN,
aber nicht MUSS !! Hatte ich also doch Recht mit meiner
Vermutung ! In der Fahrschultheorie habe ich also gut
zugehört !

Hassreaktion auf die Polizei ? Nein, die haben vor 5 oder
6 Jahren nur ihre Pflicht getan. Übrigens übe ich ein
Hobby gemeinsam mit einem Kripo-Beamten aus, ich habe nun
wirklich nichts gegen die Polizei....

Ich handele lediglich nach den bestehenden Gesetzen und so
soll es auch bleiben !

Gruß
Multi (gerade von der Arbeit kommend, ohne Licht am Fahrzeug.)


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susannchen
susannchen
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf multifit vom 10.12.2008, 12:34:49
Stimmt, gesetzlich ist es nicht geregelt, allerdings als Fahrzeugführer hast du die Pflicht alles zu tun um bestimmte Gefahrensituationen so niedrig als möglich zu halten, dazu gehört eben bei einer Sicht unter 50 Metern die Nebelschlussleuchte einzuschalten oder überhaupt witterungsbedingt Licht am Fahrzeug einzuschalten.

Es gibt ausreichend Urteile wo die Versicherungen dem verantwortlichen Fahrzeugführer eine Teil/Mitschuld anrechnen dürfen.
--
susannchen
rolf †
rolf †
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf susannchen vom 10.12.2008, 12:58:04
Bei meinem Unfall am 15.06.07 gegen 20.00 Uhr, trocken und noch hell, wollte der Verursacher mir ein Mitverschulden anlasten.
Er behauptete, ich sei ja ohne Licht gefahren, worauf die Polizei für die KTU eine Glühlampe sicher stellte.
Das hätten sie wohl kaum gemacht, wen das Fahrlicht für den Unfall unerheblich gewesen wäre.
--
rolf
ehemaligesMitglied56
ehemaligesMitglied56
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von ehemaligesMitglied56
als Antwort auf schwede2 vom 09.12.2008, 09:46:51
Ja schwede2, so ist es nun einmal, wer in der ewigen Finsternis lebt, braucht immer Licht. Und wir "echten" Deutschen sind nun mal Dichter, Denker und Entwickler und entwickeln auch Tagesfahrlichter mit An- und Auschalfunktion und wenn´s sein muß auch mit Kalt- und Warmwasserspülung.
--
frank65
susannchen
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Re: Tagesfahrlicht als Pflicht, ja oder nein ?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied56 vom 10.12.2008, 13:35:58
Erst mal die Frage: Ist eine Beschimpfung aller, die nicht Deiner Meinung sind, notwendig?
geschrieben von frank65


Voller Ehrfurcht erwarte ich von dir den entspechenden Passus in dem ich mich der Beschimpfung schuldig gemacht habe?!


--
susannchen

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