Aktuelle Themen the last goodbye

walter4
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Re: the last goodbye
geschrieben von walter4
als Antwort auf ingo vom 28.01.2011, 22:47:35
@ingo
Deine Kritik verstehe ich nun überhaupt nicht. Der Ärztin wurden 13 Fälle nachgewiesen, wo sie den Tod der Patienten durch Überdosen von Morphium herbeigeführt hatte, und in 2 Fällen wurde sie wegen Mordes angeklagt. Bei Mord hört der Spaß aber wirklich auf.

Hier wurde gesagt, ihr Vertreter hätte sie angeschwärzt. Hierzu mal die Überlegung, wer sonst hätte ihr Tun besser beurteilen können als der Vertreter, der wahrscheinlich die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat, als er sah, wie sie ihre Patienten mit viel zu hohen Dosen und damit fehlerhaft behandelte. Sonst hat doch niemand Einblick in die Akten, der richtig oder falsch beurteilen kann.

Bis ein Arzt gegen einen anderen vorgeht, muß viiieel passieren, das kannst du mit Sicherheit annehmen. Normalerweise gilt der Spruch: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der Vertreter hat sicherlich lange zugeschaut, bis er es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte.

Todesengel im Krankenhaus - nein danke.
ingo
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Re: the last goodbye
geschrieben von ingo
als Antwort auf walter4 vom 29.01.2011, 01:36:27
Walter, ich fürchte, Du hast Deine Informationen aus BILD bezogen. Ich wohne in Hannover und informiere mich über die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Der Frau war überhaupt nichts nachgewiesen und wegen Mordes war sie auch nicht angeklagt. Das Gericht hat allerdings in einer Zwischenbilanz festgestellt und leider öffentlich erklärt, dass eine Anklage wegen Mordes in zwei Fällen "in Betracht käme". Ich könnte Dir noch andere Feinheiten sagen, was aber zu weit führen würde. Wenn Du schnell genug bist und heute die Internetseite der HAZ aufrufst, findest Du unter dem Bilder-Reiterchen Nr. 3 den Artikel "Suizid von Bach hinterläßt Fragen", Dort kannst Du Dir aus seriöser Quelle andere Informationen holen, als Deine jetzigen. Was ich Dir vorgehalten habe, war schlicht und ergreifend, dass Du leider zu denjenigen gehörst, die sich ihre Meinung aus Sensationsblättern bilden, sich überhaupt nicht mit den Details beschäftigen und dann
ihr "gesundes Rechtsempfinden" raushauen. Sowas geht am Stammtisch; in einem Forum bläst einem da aber Gegenwind ins Gesicht. Meine Meinung dazu ist übrigens: 1. Wenn Frau Bach die Spritzen auf Wunsch der Patienten gegeben hätte, was ich durchaus für möglich halte, hätte sie das nie nachweisen können; 2. Wenn die Patienten keinen freien Willen mehr gehabt hätten, hätte Frau Bach mit den Angehörigen sprechen müssen; 3. Wenn Frau Bach die Entscheidungen alleine getroffen hätte, wäre das auch für mich nicht in Ordnung, denn das wäre Euthanasie. 4. Dass der Prozess schon acht Jahre lang gedauert hat und Gutachter sich geschlagen und Hunderttausende verdient haben, ist ein Unding. 5. Dass das Gericht öffentlich erklärt hat, dass zwei Mordanklagen vorstellbar wären, ist wohl einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte und war m.E. ein nicht entschuldbarer Fehler. Anderes, zugegeben nicht juristisches, Beispiel: Guttenberg wird öffentlich fast hingereichtet, weil er den Gorch-Fock-Kapitän von seinem Job entbunden und damit nach Meinung vieler bereits vorverurteilt hat.
So-und jetzt kann ich endlich in Ruhe meine HAZ lesen, in der heute noch mehr steht; u.a. auch unterschiedlich kritische Leserbriefe und zwei ganz besondere Todesanzeigen; eine vom Rechtsanwalt und eine von ihren ehemaligen Freunden.
Nachtrag: In den Zeiten, in denen die angeklagten Fälle geschehen sind, gab es noch keine Palliativstationen, und die Hospize hatten noch in jedem Einzelfall um die Kostenübernahme zu kämpfen.
indeed
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Re: the last goodbye
geschrieben von indeed
Danke Ingo für deinen ausführlichen Beitrag. Ich habe mir deinen Hinweis zu eigen gemacht und bin sehr erschrocken, was hieraus noch resultieren könnte. Folgender Satz gibt mir arg zu denken:

Auch für andere in der Palliativmedizin tätigen Ärzte bestehe nun eine große Unsicherheit, wie sie sich gegenüber ihren Patienten verhalten sollten, meinte Patient Schmidt.

Die Palliativmedizin ist ein großer Segen für die Sterbenden. Angst vor dem Tod ist oft sehr viel weniger vertreten als die Angst vor dem Leiden auf dem Weg dahin. ..

Palliative Medizin ermöglicht diesen Menschen würdig zu sterben. Wenn jetzt aber Angst aufsteigt bei den Ärzten wird dies zu Lasten der Patienten gehen, die müssen es letztlich aushalten. Es ist hier also auch noch ein Rattenschwanz zu befürchten.

Hoffen wir, dass dies niemals eintreten wird.

indeed

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ingo
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Re: the last goodbye
geschrieben von ingo
als Antwort auf indeed vom 29.01.2011, 09:58:37
Gut, dass Du das noch geschrieben hast, indeed; denn dabei fällt mir noch etwas aus einem Fernsehbericht ein. Palliativ-Hausärzte dürfen ja keine Wochenend-Ration Morphium beim Patienten lassen. Das Gesetz bestimmt mit fadenscheiniger Begründung, dass Morphium nur vom Apotheker ausgegeben werden darf. Fakt ist aber, dass ein Arzt, der am Freitag eine Wochenendration Morphium $ Co beim Patienten lässt, damit rechnen muss, dass der Patient selbst seinem Leben mit einer Überdosis ein Ende setzt; notafalls auch, indem er über einen Zeitraum von vier Wochen mal nur die halbe Dosis spritzt und sich dadurch einen Vorrat schafft. Wenn ein Arzt, und das geschieht vielfach, also einen Wochenendvorrat hinterlässt und der Patient an einer Überdosis stirbt und das entdeckt wird, dann stünde der Arzt selbst heute noch genauso vor Gericht, wie Frau Bach.
indeed
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Re: the last goodbye
geschrieben von indeed
Ingo, wenn die ambulante palliative Medizin zum Einsatz kommt kenne ich Morphiumabgaben nur über Pflaster, die es in verschiedenen Stärken gibt und das Pflaster wird dem Patienten seinem Zustand entsprechend geklebt. Sollte sich die Morphiumabgabe durch das Pflaster als unzulänglich erweisen, kann man jederzeit (tags und nachts) die Palliativstation anrufen und es kommt jemand raus, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In der Regel halten diese Pflaster jeweils für eine Woche. So kenne ich es.
Der Patient oder Angehörige können somit kein Morphium "horten”. Wenn anders therapiert wird, kann ich nichts dazu sagen.
Soweit zum Morphium. Tabletten können natürlich gesammelt werden.

indeed
Re: the last goodbye
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf crystal vom 26.01.2011, 23:38:20

Dr. Mechthild Bach vor dem Schwurgericht Hannover:


Sterben lässt sich nicht nur in
Laborwerten, Blutgasanalysen oder Fieberkurven ablesen.

Sterben ist etwas höchst Persönliches,
sehr Individuelles, das auch zum Leben gehört.

Jeder Mensch hat das Recht,
seinen letzten Lebensabschnitt in Würde und angstfrei zu erleben.

Dazu gehört, dem Patienten mit Achtsamkeit,
Respekt und Fürsorge zu begegnen,
ihn Geborgenheit spüren zu lassen,
auch durch die der Situation angemessenen medizinischen Maßnahmen.



Nach jahrelangem Kampf findet sie jetzt ihren verdienten Frieden.

Die Trauerfeier findet am Freitag, d. 4.2.2011 in Hannover statt.


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ingo
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Re: the last goodbye
geschrieben von ingo
als Antwort auf indeed vom 29.01.2011, 11:16:36
Leider habe ich den Anfang des Berichtes bei Phoenix nicht gesehen. Fakt war aber, dass es sich um einen Palliativarzt mit ambulanter Praxis handelte, der vom Gericht verwarnt wurde, weil er Schmerzmittel für das Wochenende abgegeben hatte und dass die Rede davon war, dass Morphium u.ä. nur von Apotheken abgegeben werden darf. Daraus und aus der Tatsache, dass dieser Arzt seine Praxis aufgegeben hat, war für mich 1+1=2 und ich habe das geschrieben, was ich geschrieben habe. Krebspatienten im Endstadium, und nur um die geht es, kommen nicht mit Pflastern aus. Das weiss ich aus familiärer Erfahrung. Wir wollen aber gewiss nicht darüber streiten. Mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.

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