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Aktuelle Themen Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?

olga64
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Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von olga64
als Antwort auf schorsch vom 09.08.2016, 16:50:16
Ein wenig hat er sich schon bewährt als er als Freigänger in seiner Haftzeit die Jugendmannschaft des FCB unter seine Fittiche nahm.
Und einem 64-jährigen eine 5-jährige Erprobungszeit aufzubrummen, halte ich für keine gute Idee (aus Sicht des Herrn Hoeness und des FCB). Letztendlich entscheidet ausschliesslich der FC Bayern, auch wenn sich viele Neider darüber furchtbar aufregen werden. Es ist ein erfolgreiches Unternehmen mit 1/2 Milliarde Euro Umsatz pro Jahr und finanziert sich selbst. Darauf will keiner verzichten.
Persönlich finde ich es viel unappetitlicher, dass Herr H. zu dem Präsidentenamt auch noch den Vorsicht im Aufsichtsrat für sich beansprucht,d.h., er möchte sich selbst kontrollieren dürfen. Das könnte sich kein Industrieunternehmen in Deutschland erlauben und ich bin nach wie vor gespannt, wie die anderen Aufsichtsräte (alles renommierte deutsche Unternehmen) hier entscheiden werden. Olga
JuergenS
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Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von JuergenS
als Antwort auf schorsch vom 09.08.2016, 16:50:16
guter Vorschlag schorsch, liegt auf meiner Linie.
ehemaligesMitglied48
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Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf olga64 vom 09.08.2016, 15:46:32
Es gibt eine eindeutige Definition, wenn jemand ein Vergehen, oder ein Verbrechen begangen hat. Und wer ein Verbrechen begangen hat ist auch nach Verbüßung der Strafe ein Verbrecher (oder ist ein Mörder nach seiner Entlassung kein Mörder mehr?).

Verbrechen ist die subjektiv objektive Verletzung des Rechts in seiner besonderen und allgemeinen gesetzlichen Geltung in einem Maß, dass die rechtliche Selbstständigkeit der betroffenen Person oder Gemeinschaft grundlegend verändert wird (Kriminalrecht). Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind[i][/i]. (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).

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olga64
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Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied48 vom 09.08.2016, 22:15:37
Das hat alles nichts mit der Problematik zu tun, wie eine Aktiengesellschaft wie der FCB dies nun mit seinem Aufsichtsrat regeln sollte. Dort sitzt auch immer noch Herr Winterkorn, früher VW, aber auch Adidas (die werden sich gegen Herrn H. nicht wehren, weil dieses Unternehmen gute Geschäfte mit dem FCB macht), dazu Audi und Allianz.
Keines dieser Unternehmen würden einen Aufsichtsratsvorsitzenden wie Herrn H. nun akzeptieren dürfen; beim FCB wird es wohl auch deshalb klappen, weil dieser 75% der Aktien selbst hält.
Heute gibt es in der SZ ein gutes Interview mit Herrn Rumenigge, dem Vorstand vom FCB,der natürlich hinter seinem alten Kumpel steht. Olga

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