Aktuelle Themen Umstrittener Freispruch in den USA
Re: Umstrittener Freispruch in den USA
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Zunächst einige Anmerkungen:
Es liegt zunächst ein rechtkräftiges Urteil eines US-Gerichtes vor. Wir im Forum haben keine genauere Kenntnis vom Tathergang, als das Gericht. Wir haben dagegen eine schlechter Kenntnis. Also können wir den Fall nicht besser beurteilen.
Wir können nur mutmaßen.
So können wir vermuten, dass der Polizist mal eine Gelegenheit sah, einen Farbigen einfach mal so zu erschießen.
Wir können uns aber auch denken, dass der Polizist in dem 'Gerangel' am Boden unter dem Farbigen zu liegen kam und von ihm bereits gewürgt wurde.
Hier verdient ein Hinweis auf geltendes Recht angebracht zu sein, dass ein Notwehrrecht gibt. Danach darf jeder, einen gegenwärtigen Angriff auf sich abwehren. Die Abwehr muß dem Angriff dabei angemessen sein. Eine Ohrfeige rechtfertigt keinen Schusswaffengebrauch. Was aber wenn jemand damit befasst ist mich mit bloßen Händen zu erwürgen?
Welche Fragen spielen hierzu eine Rolle?
Es ist uns nicht bekannt, mit welchen Abstand und aus welcher Richtung der tödliche Schuß erfolgte. Außerdem wissen wir nicht, wie kräftig der Farbige in Relation zum Polizisten war.
Tatsache ist, dass ein Motiv 'einfach mal erschießen' kaum überzeugt. Aber warum sollte der Farbige den Polizisten erwürgen wollen?
Also...? Wir können über das Urteil nur spekulieren, weiter nichts.
Ähnelt das nicht einfältigem Klatsch am Markt über Geschehnisse im Nachbardorf?
Ach so, es gibt auch im Gesetz noch die 'Scheinnotwehr': Wer Nachts im dunklen Hausflur einen Schornsteinfeger aus Schreck erschießt begeht keine Straftat und wir freigesprochen... Die Notwehr bestand nur zum Schein. Es war ein Irrtum (der Schornsteinfeger hätte Licht anmachen sollen...).
Es liegt zunächst ein rechtkräftiges Urteil eines US-Gerichtes vor. Wir im Forum haben keine genauere Kenntnis vom Tathergang, als das Gericht. Wir haben dagegen eine schlechter Kenntnis. Also können wir den Fall nicht besser beurteilen.
Wir können nur mutmaßen.
So können wir vermuten, dass der Polizist mal eine Gelegenheit sah, einen Farbigen einfach mal so zu erschießen.
Wir können uns aber auch denken, dass der Polizist in dem 'Gerangel' am Boden unter dem Farbigen zu liegen kam und von ihm bereits gewürgt wurde.
Hier verdient ein Hinweis auf geltendes Recht angebracht zu sein, dass ein Notwehrrecht gibt. Danach darf jeder, einen gegenwärtigen Angriff auf sich abwehren. Die Abwehr muß dem Angriff dabei angemessen sein. Eine Ohrfeige rechtfertigt keinen Schusswaffengebrauch. Was aber wenn jemand damit befasst ist mich mit bloßen Händen zu erwürgen?
Welche Fragen spielen hierzu eine Rolle?
Es ist uns nicht bekannt, mit welchen Abstand und aus welcher Richtung der tödliche Schuß erfolgte. Außerdem wissen wir nicht, wie kräftig der Farbige in Relation zum Polizisten war.
Tatsache ist, dass ein Motiv 'einfach mal erschießen' kaum überzeugt. Aber warum sollte der Farbige den Polizisten erwürgen wollen?
Also...? Wir können über das Urteil nur spekulieren, weiter nichts.
Ähnelt das nicht einfältigem Klatsch am Markt über Geschehnisse im Nachbardorf?
Ach so, es gibt auch im Gesetz noch die 'Scheinnotwehr': Wer Nachts im dunklen Hausflur einen Schornsteinfeger aus Schreck erschießt begeht keine Straftat und wir freigesprochen... Die Notwehr bestand nur zum Schein. Es war ein Irrtum (der Schornsteinfeger hätte Licht anmachen sollen...).
1) Der "Polizist" war keiner, sondern ein selbsternannter Bürgerwehrler.
2) Er war - entgegen Gepflogenheiten der Bürgerwehr - alleine unterwegs.
3) Warum war er alleine unterwegs? Meine Meinung: Er war für seinen Rassenhass bekannt; keiner wollte mit ihm auf Runde.
4) Warum 2. war er alleine unterwegs? Meiner Meinung nach hatte er schon lange den Vorsatz gefasst, mal einen Farbigen abzuknallen. Da durften ihm keine Zeugen im Wege stehen!
2) Er war - entgegen Gepflogenheiten der Bürgerwehr - alleine unterwegs.
3) Warum war er alleine unterwegs? Meine Meinung: Er war für seinen Rassenhass bekannt; keiner wollte mit ihm auf Runde.
4) Warum 2. war er alleine unterwegs? Meiner Meinung nach hatte er schon lange den Vorsatz gefasst, mal einen Farbigen abzuknallen. Da durften ihm keine Zeugen im Wege stehen!
Der Nachweis von Rassenhass misslang vor Gericht. Nachgewiesen wurden lediglich seine zahlreichen Anrufe und Meldungen bei der Polizei.
Zu den Punkten 3 und 4 kann ich nur sagen, dass ich die Meinungsfreiheit achte!
Clara
Zu den Punkten 3 und 4 kann ich nur sagen, dass ich die Meinungsfreiheit achte!
Clara
Zu den Punkten 3 und 4 kann ich nur sagen, dass ich die Meinungsfreiheit achte! ...Clara
Da hast du recht, Clara, aber dazu gehoert dann auch dass man sich
sein Teil ueber Aussagen wie die von Schorsch denken darf und nicht
zuletzt auch was man von Leuten haelt, die solche Aussagen machen.
Vom laut denken sehe ich mal ab damit ich nicht wieder als
"Amerikanische Dreckschleuder" betitelt werde lol
Da hast du recht, Clara, aber dazu gehoert dann auch dass man sich
sein Teil ueber Aussagen wie die von Schorsch denken darf und nicht
zuletzt auch was man von Leuten haelt, die solche Aussagen machen.
Vom laut denken sehe ich mal ab damit ich nicht wieder als
"Amerikanische Dreckschleuder" betitelt werde lol
Julchen, Du hast meine Antwort richtig interpretiert. Clara