Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen unzulässige schnurlose telefone

Aktuelle Themen unzulässige schnurlose telefone

unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von ehemaliges Mitglied
ich bin heute durch eine freundin darauf hingewiesen worden, dass ich mir dringend ein neues telefon kaufen muss, weil viele der schnurlosen telefone nicht mehr zulässig sind. oh man was ein gedöne ! ausgerechnet ich, die einfach nur hallo hallo machen will und bis heute nicht weiss und auch nicht wissen will, wie man sms’t.

kann mir von euch jemand - möglichst wie einem erstklässler – erklären, wie ich bei einem telefon feststellen kann ob dieses dingen nun ct1 und ct2 ist.

Plumpudding


und das sie mit alles geschickt - ich verstehe nix !


Vfg 65 / 2003
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für
Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT1+ und CT2
Auf Grund § 47 Abs. 1 und 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996
(BGBI. I S. 1120) in Verbindung mit der Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) vom 26.
April 2001 (BGBI. I S. 829), werden hiermit die unten aufgeführten Frequenzbereiche zur
Nutzung durch die Allgemeinheit für Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme
CT1+ und CT2 zugeteilt.
Die Amtsblattverfügung 51/2000 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung
durch die Allgemeinheit für Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT1+ und
CT2“, veröffentlicht im Amtsblatt der Reg TP Nr. 9/2000, S.1690 vom 10. Mai 2000 wird aufgehoben.
1. Frequenznutzungsparameter
1.1 Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT1+
Frequenzbereich: 885 MHz – 887 MHz / 930 MHz – 932 MHz
Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (EIRP) 10 mW
Kanalraster 25 kHz
Kanalbandbreite 25 kHz
Sendeart F3E bzw. G3E
1.2 Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT2
Frequenzbereich: 864,1 MHz – 868,1 MHz
Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (EIRP) 10 mW
Kanalraster 100 kHz
Kanalbandbreite 100 kHz
Sendeart 2-level FSK
2. Bestimmungen zur Vermeidung von Störungen bei Funkanwendungen , die innerhalb
der o. g. Frequenzbereiche betrieben werden:
Eine Dauerbelegung von Frequenzen bzw. einzelnen Frequenzkanälen ist nicht zulässig..
3. Befristung
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2008 befristet.
Hinweise:
1. Störungen durch andere Frequenznutzungen müssen hingenommen und andere
Frequenznutzungen dürfen nicht gestört werden.
2. Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den
Bestimmungen des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“
(FTEG) und des „Gesetzes über Elektromagnetische Verträglichkeit von
Geräten“ (EMVG).
3. Diese Frequenzzuteilung berührt nicht rechtliche Vorschriften, die sich für die Frequenznutzer
aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher
Art oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere
für Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte (z. B. baurechtlicher oder umweltrechtlicher
Art).
4. Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die
Folgen von Verstößen, z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
5. Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch
den Betrieb von Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils
gültigen Bestimmungen und Vorschriften.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aussendungen von schnurlosen Telekommunikationsanlagen
unter bestimmten Voraussetzungen auch von anderen Funkanlagen
empfangen werden können.
7. Beauftragten der Reg TP ist gemäß §§ 7 und 8 EMVG der Zugang zu Grundstücken,
Räumlichkeiten und Wohnungen, in denen sich Funkanlangen befinden, zur Prüfung
der Anlagen und Einrichtungen zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
8. Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden
für CT1+ Funkanwendungen die Parameter der europäisch harmonisierten Norm EN
301 796, für CT2 Funkanwendungen die Parameter der europäisch harmonisierten
Norm EN 301 797 zu Grunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden,
die zur Überprüfung der o. g. Parameter beachtet werden müssen, sind ebenfalls
diesen Normen zu entnehmen.
224-13

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.04.2009, 00:49:51
Ab 1. Januar 2009 ist der Betrieb von Schnurlostelefonen nach dem Standard CT1+ nicht mehr erlaubt. Das sorgt seit Tagen für Schlagzeilen und damit für Aufklärungsbedarf. Was steckt dahinter? Und wie erkennen Sie, ob Ihr Schnurlostelefon weiterbetrieben werden darf?

Ganz einfach: Ihr Schnurlostelefon muss vom komemnden Jahr an nach dem DECT-Standard funken. Ob das der Fall ist, lässt sich oft der Bedienungsanleitung entnehmen. Findet sich dort kein Hinweis auf DECT, sollten Sie in den technischen Daten in der Anleitung nach den genutzten Frequenzen suchen. Funkt das Gerät zwischen 1880 und 1900 Megahertz, ist es ein DECT-Gerät und darf auch künftig betrieben werden – mindestens bis 2013.

Ab 2009 nicht mehr betrieben werden dürfen CT1+-Geräte, die auf den Frequenzen von 885 bis 887 Megahertz und 930 bis 932 Megahertz funken. Ebenfalls künftig verboten sind CT2-Modelle, die auf Frequenzen von 864,1 bis 868,1 Megahertz senden.

Finden Sie in der Anleitung keinen Hinweis auf Funkstandard oder Frequenzen oder ist die Anleitung nicht mehr greifbar, sollten Sie beim Händler oder Hersteller nachfragen. Bringt auch das keine Sicherheit, bleibt die Internet-Recherche: Geben Sie die Modellbezeichnung Ihres Telefons einfach in eine Suchmaschine ein.

DECT-Geräte schon ab 50 Euro

Bleibt selbst dies erfolglos, ist es ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und ein neues Telefon zu kaufen. Ordentliche DECT-Geräte gibt’s bereits ab 50 Euro. Neugeräte bieten zudem meist deutlich längere Akkulaufzeiten und mehr Komfort.

Ihr DECT-Wunschgerät finden Sie bequem und jeweils mit Testbericht in der großen Datenbank auf der Homepage von connect. Aber auch die Bestenliste in jedem connect-Heft hilft bei der Kaufentscheidung. Denn sollten Sie nach dem 1. Januar 2009 ein nicht mehr erlaubtes Gerät betreiben, können Sie Ärger bekommen.

Zwar gilt auch hier die Maxime "Wo kein Kläger, da kein Richter". Stört Ihr Telefon aber das Mobilfunknetz und die Bundesnetzagentur ortet per Peilwagen Ihr Gerät als Quelle, müssen Sie den Einsatz bezahlen; obendrein müssen Sie mit einer Strafe rechnen. So können schnell viele hundert Euro zusammenkommen. Da ist ein neues Schnurlostelefon im Zweifel günstiger.



Warum aber dürfen bestimmte Schnurlostelefone nicht mehr betrieben werden? Funkfrequenzen werden von der Bundesnetzagentur vergeben. Läuft die Nutztungsdauer ab, kann diese verlängert werden – oder die Frequenz wird für andere Funkdienste neu vergeben. So gehen die Frequenzen für Schnurlostelefone der Standards CT1+ und CT2 am 1. Januar 2009 an Mobilfunkbetreiber – ein ganz normaler Vorgang, der seit Jahren bekannt ist.

CT1+-Telefone werden noch immer empfohlen

Allerdings: Schon lange werden in Deutschland fast ausschließlich DECT-Telefone verkauft, auf deren Frequenzen mindestens bei 2013 geplaudert werden darf. Eine Laufzeitverlän‑
gerung ist äußerst wahrscheinlich. Das Verbot trifft also nur ganz wenige Schnurlostelefone.

Dass CT1+-Geräte nie vollständig verschwunden sind liegt hauptsächlich daran, dass Strahlungskritiker auf einschlägigen Internetseiten immer noch CT1+-Telefone statt DECT-Geräten empfehlen. Bis heute werden diese Geräte meist auf Websites wegen des Strahlungsaspektes verkauft, obwohl den Verkäufern das Ende der Betriebserlaubnis hätte bekannt sein müssen.

Hintergrund: DECT-Basisstationen senden im Gegensatz zu CT1+-Stationen auch dann, wenn gar kein Gespräch geführt wird. Auch sendet DECT gepulste digitale Signale, während CT1+ analog funktioniert. Allerdings sind DECT-Telefone der neuesten Generation mit Strahlungsreduktions-Mechanismen ausgestattet, was die Argumente für CT1+ weiter entkräftet.

Wer in Sachen Strahlung ganz sicher gehen möchte, kann nach wie vor zum Telefon mit Kabel greifen. Hintergründe zur DECT-Strahlung lesen Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

Quelle: connect.de
--
susannchen
heide †
heide †
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von heide †
als Antwort auf susannchen vom 17.04.2009, 06:28:26
Tausend Sätze die nur Verwirrung bringen! Ich bin samt Betriebsanleitung zum Händler gegangen und war mir schon nach einer Minute sicher, kein neues richtige Telefon kaufen zu müssen, obwohl mein jetziges T. auch schon einige Jahre alt ist.
--
heide

Anzeige

sammy
sammy
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von sammy
als Antwort auf heide † vom 17.04.2009, 09:01:48
na´ zumindest sind hier u.a. mal etliche "drahtlos Telefone" aufgeführt, die NICHT mehr ab 1.1.2009 betrieben werden dürfen...

sammy
Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sammy vom 17.04.2009, 12:11:31
danke sammy. ich habe alle telefone anhand der liste überprüft. nur ich arme jungfer zart muss meins erneuern.
--
plumpudding
Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sammy vom 17.04.2009, 12:11:31
Danke für die Liste Sammy.

@Susannchen danke für den eingestellten Beitrag.
Funkt das Gerät zwischen 1880 und 1900 Megahertz, ist es ein DECT-Gerät und darf auch künftig betrieben werden – mindestens bis 2013.

**********************
Habe 2 Schnurlose Geräte, die oben genannte Werte haben,
somit brauche ich noch keine neuen Telefone.

Lieben Gruß, Astrid

Anzeige

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von susannchen
als Antwort auf sammy vom 17.04.2009, 12:11:31
Jedes ´Telefon hat eine Bedienungsanleitung, da schaue ich unter Technik oder Eigenschaften, dann weiss ich welche Sendenorm verwendet wird,ohne zum Händler zu rennen.

Grüsse aus dem Harzz sendet
--
susannchen
heide †
heide †
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von heide †
als Antwort auf susannchen vom 17.04.2009, 13:58:23
Wenn es so einfach geht, was soll denn dann Dein ganzer Schreibkram zum Thema Telefon.

--
heide
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von rolf †
als Antwort auf heide † vom 17.04.2009, 14:05:44
Weil es zwar einfach ist, aber nur, wenn man weiß worum es geht.
--
rolf
heide †
heide †
Mitglied

Re: unzulässige schnurlose telefone
geschrieben von heide †
als Antwort auf rolf † vom 17.04.2009, 14:09:28
Ach Rolf, bevor ich mir hier den ganzen Drieht einverleibt hätte, wäre ich schon 30 mal beim Händler gewesen und hätte mir ggfls. gleich einen neuen Apparat mitgenommen. Im Übrigen wurde die Umstellung schon vor Monaten in den Zeitungen bekannt gegeben..................ich brauche nicht für jedes und alles das Internet.
--
heide

Anzeige