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Aktuelle Themen Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten

mulde
mulde
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Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von mulde
In der örtlichen Presse erfolgt zur Zeit eine Aufklärungsaktion zu dem Problem Vorsorgevollmacht-Patientenverfügung und Betreungsvollmacht!

Im letzteren liegt nach eigenem Erleben einiges an nicht erklärbaren!
Beispiel:
Ein Ehemann hat nicht das Recht belange seiner Ehefrau zu vertreten!
Er braucht dazu eine Betreuengsvollmacht!
Mir erging vor einigen Jahren vollgendes Frau liegt in der Klinik ein Gespräch mit dem OA und der Bitte um Auskunft
über den wahren Zustand der Ehefrau!
Wurde schon im Vorfeld durch eine Krankenschwester mit dem
"Hinweis haben sie eine Betreungsvollmacht? "
erfolgreich das Arztgespräch verhindert!
Nach den neuesten Bestimmungen hat ein Ehemann auch nach 50 Ehejahren nicht das Recht im Sinne seiner Frau etwas zu Entscheiden!
Dazu ist eine Betreungsvollmachr ausgestellt vom Betreungsamt
der Stadt / Kreis bestätigt und ausgestellt vom Vormundschaftsgericht!
Kommt er als privat Person muss erst der ganze Beamten genommen werden das dauert bis 3 Monaten!
Wird ein Betreuer vom Gericht bestellt im Höchstfall 14 Tage?!?
Hat man nun endlich die Bstätigung darf auch eine Schwester
dem "Ehemann" mitteilen "Sie hat die Nacht geschlafen"
Tritt nun leider der Fall der Fälle ein darf der Ehemann wieder in die Pflicht genommem werden
Nun darf/muß er entacheiden "Erdbestattung oder Einäscherung!"
Er darf auch die zweite ärztliche Untersuchung (bei Einäscherung) bezahlen
Oder er darf nun alle Kosten übernehmen!
Ein gerichtlich bestellter Betreuer hat die Nachfolgesorgen
nicht!
Wenn auch einiges von mir zum Schluß etwas überspitzt wurde
an der Praxis ändert sich deshalb nichts!
Auch die durchaus wichtige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung werden hier nicht kritisiert!
Diese sind ganz einfach Nötig!
meint
Mulde
tranquilla
tranquilla
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von tranquilla
als Antwort auf mulde vom 22.08.2011, 10:00:16
ein wichtiges therma hast du hier aufgegriffen, mulde, dass sicher bei vielen menschen für frust sorgt, wenn sie sich nicht rechtzeitig damit beschäftigen

es muss dich sehr getroffen haben, dass du keine auskunft erhalten hast, als es deiner frau schlecht ging und du vielleicht auch in ihrem sinne entsprechende entscheidungen treffen wolltest. vor allen dingen dann, wenn du dich mit deiner frau gut verstehst und ihr liebevoll zugetan bist.

aber es gibt auch viele ehen - auch langjährig - die nicht gut sind, wo sich die ehepartner nicht so gut verstehen und sich nicht vertrauen und schlimmere. oder wo der ehepartner selbst auch gesundheitlich angeschlagen ist und mit dem recht handeln und entscheiden zu dürfen/müssen, einfach nur überfordert ist. in diesem fall wäre es nicht so gut, wenn automatisch der ehepartner ein recht oder eine pflicht zum handeln hätte. oder sehe ich das so falsch?

genau deshalb ist ja eine vorsorgevollmacht so wichtig, wie du es ja auch gesagt hast. und ich finde es gut, dass dieses thema auch in den medien aufgegriffen wird. leider ist es aber so, dass wir uns nicht so gern mit dem thema "was soll passieren, wenn ich nicht mehr kann" beschäftigen. wer denkt schon gern an die möglichkeit, dass er nicht mehr selbst entscheiden kann. hier im vorweg und in absprache mit dem bevollmächtigten zu bestimmen, wer und in welchem umfang handeln darf, sollte aber eine selbstverständlichkeit sein, damit im falle dass... kein stress aufkommt.

eine betreuungsvollmacht/-verfügung ist aber keine berechtigung zum handeln sondern nur eine hilfe für das gericht, wenn ein mensch bestimmt werden soll/muss, der entscheidungen treffen soll, wenn ich selbst nicht mehr kann. in der betreuungsvollmacht bestimme ich nur, wen ich bevorzugt als betreuer für meine belange sehen möchte. das gericht muss sich aber nicht daran halten, wenn es zu dem schluss kommt, dass der benannte vielleicht doch nicht die richtige person ist. nicht so einfach für einen richter, finde ich, zumal auch dann, wenn vielleicht von anderer seite aus dem verwandtenkreis einspruch erhoben wird.

was ich immer wieder beobachte, wenn das thema im gespräch darauf kommt, ist, dass es auch viele menschen gibt, die nicht im vorwege bestimmen wollen, wer bestimmen darf, wenn es soweit kommen sollte. und das allein aus dem grund, dass sie keinen aus der familie mit so einer verantwortung belasten wollen. denn eine verantwortung ist es schon, für einen anderen menschen entscheidungen zu treffen und sich dabei ausschließlich nach dessen wünschen zu richten, die man hoffentlich kennt, und nicht nach dem, was man selbst als richtig empfindet.

das gericht muss bei einem bestellten betreuer - gleichgültig ob es ein fremder ist oder eine person aus dem familieren umfeld - immer prüfen ob person geeignet ist, die betreuung - d.h. die rechtliche vertrtung - zu übernehmen. und es prüft anhand eines rechenschaftsberichtes, den der betreuer jährlich dem gericht vorlegen muss, ob und wie der betreuer im sinne des betreuten gehandelt hat.

auch dies sollte man bedenken, wenn man sich mit dem thema vorsorge beschäftig. bei einer vorsorgevollmacht wird der bevollmächtigt nicht durch das gericht überwacht - ein betreuer aber ist rechenschaftspflichtig.

ich habe die erfahrung gemacht, dass man bei den örtlichen betreuungsvereinen sehr gut informiert wird - jedenfalls hier in hamburg. dafür sind sie da: den bevollmächtigten mit rat zur seite zu stehen und auch bereits bei dem abfassen einer vollmacht hilfestellung zu geben.

tranquilla

Nachtrag: die betreuung endet immer mit dem tod - denn wer gestorben ist, braucht ja keinen betreuer mehr. die bestattung ist pflicht der nächsten angehörigen - die kostenübernahme die pflicht des erben - so ist meines wissens die rechtslage. selbst wenn ein betreuer die formalitäten der bestattung übernehmen wollte - er darf es nicht, es sei denn, er kann beim gericht eine entsprechende vollmacht erwirken, das kann aber auch dauern. ich kenne einige ehrenamtliche betreuer, die für menschen die betreuung übernahmen, die keine familie hatten oder wo die familie weit weg wohnt, die es auch nicht gut finden, wenn der verstorbene dann lange zeit irgendwo liegt, weil die bestattung nicht geregelt ist. ein bestattungsvorsorgevertrag wäre dann eine große hilfe gewesen.
Edita
Edita
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von Edita
Das gilt nicht nur für Eheleute sondern auch für die eigenen Kinder. Ihr wißt ja, daß ich eine geistig behinderte Tochter habe, jetzt 35 J alt. Als die 18 wurde, wollte ich sie entmündigen lassen, für den Fall eines Falles. Beim Vormundschaftsgericht habe ich dann erfahren, daß das nicht mehr geht. Also habe ich dann die Betreungsvollmacht beantragt, und der Notar war dann auch so nett, daß er auch gleich die Dinge zwischen mir und meinem Mann angesprochen hat, sodaß wir uns gegenseitig auch gleich mit versorgt haben. Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und Testament. Wir haben damals nicht ahnen können, daß das nur 7J später zum Tragen kommen könnte.
So, bei meiner Tochter war das dann so, daß ich bei jedem Krankenhausaufenthalt diese Betreuungsurkunde vorlegen mußte, daß die Ärzte mir Auskunft gaben. Und nicht nur daß, sie mussten dann auch mit mir besprechen, wie man nun weiter verfährt. Das war das große Glück meiner Tochter, denn sie war ja 3x im künstlichen Koma, und somit konnte ich ganz viele Dinge zu ihrer Gesundung durchboxen.
Ein amtlich bestellter Betreuer hätte das nie gemacht, im Gegenteil, ganz viele von denen sorgen dafür, daß den Pflegeheimen die Patienten nicht ausgehen. Und weil die amtlichen Betreuer ja Einblick in die Vermögensverhältnisse bekommen, laufen da ganz viele krumme Dinger!
Leute, guckt nach diesen 3 Papieren, das ist wirklich ganz, ganz wichtig!

Edita

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hugo
hugo
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von hugo
als Antwort auf Edita vom 02.09.2011, 11:38:02
Ein amtlich bestellter Betreuer hätte das nie gemacht, im Gegenteil, ganz viele von denen sorgen dafür, daß den Pflegeheimen die Patienten nicht ausgehen. Und weil die amtlichen Betreuer ja Einblick in die Vermögensverhältnisse bekommen, laufen da ganz viele krumme Dinger!
Leute, guckt nach diesen 3 Papieren, das ist wirklich ganz, ganz wichtig!


hallo edita,,,wo lebst Du denn ?
doch nicht etwa in Westeuropa oder gar in Deutschland ?

das kann ich nicht glauben, wo Wir doch solch einen mordernen, demokratischen humanistisch ausgerichteten Staat sogar mit dem allerallerbesten vorbildlichen Gesundheitssystem haben. Die Merkel will doch sowas in Libyen auch aufbauen höre ich gerade in den Nachrichten.

hugo
Edita
Edita
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von Edita
als Antwort auf hugo vom 02.09.2011, 11:55:11
Ja lieber Hugo,
ich lebe in Deutschland! In dem Land, wo es Eheleuten und deren Kindern, ab dem 18. Lebensjahr untersagt ist, im Falle daß sie nicht mehr für sich sprechen können, für sie zu sorgen, wenn sie nicht dieses verdammte Papier in Händen halten! In meinen Augen eine große Schande, weil man das ja erst erfährt, wenn der unglückselige Fall eingetreten ist, und es dann zu spät ist!

Edita
myrja
myrja
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von myrja
Eine Betreuungsvollmacht darf auch nur im Besitz der vollen geistigen Fähigkeiten ausgestellt werden. Am Besten geht man da zum Notar. Das ist nicht allzu teuer, ca. 15 – 25 Euro.

Was dabei unbedingt berücksichtigt werden muss sind folgende Punkte:

Will ich die Betreuung nur für
- meine Finanzen (wo dem Gericht gegenüber jede Banane abgerechnet werden muss!)
- meine Gesundheit (bez.weise im Krankheitsfall)
- die Bestimmung meines Aufenthaltsortes
oder für alles.

Zum Betreuer bestimmen kann ich jede voll geschäftsfähige Person. Es muss kein Verwandter sein, aber die ausgewählte Person muss mit ihrer Unterschrift sein Einverständnis erklären.

Das muss alles sehr, sehr gut durchdacht werden.

Myrja

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myrja
myrja
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von myrja
als Antwort auf Edita vom 02.09.2011, 12:15:57
Hallo Edita,

wenn die zu betreuende Person sich nicht mehr äußern kann oder geistig gelitten hat, kann man die Betreuung beim Gericht beantragen. Wenn nichts Schwerwiegendes dagegen spricht, wird der Betreuung in der Regel zugestimmt.

Myrja
tranquilla
tranquilla
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Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von tranquilla
als Antwort auf Edita vom 02.09.2011, 11:38:02
Ein amtlich bestellter Betreuer hätte das nie gemacht, im Gegenteil,...


also edita, dagegen lege ich widerspruch ein. bei amtlich bestellten betreuern gibt es solche und solche - genau so, wie in der familie. auch die familie sorgt nicht immer optimal für die, die ihnen anvertraut sind. ganz im gegenteil, oft wird da mehr nachlässigkeit zugelassen in der pflege und mehr geld veruntreut als man hört - aber darüber spricht man ja nicht, weil es in der familie ist.

ich kenne einige amtlich bestellte betreuer, vor allem ehrenamtliche, die sehr viel für die betreuten "durchboxen", die ständig auf der matte der krankenhäuser und pflegeheime stehen, um das durchzusetzen, was für die betreuten das leben lebenswert machen kann und was die eigenständigkeit fördert.

dein vorurteil greift genau das auf, was in den medien gesagt wird. und das ist ja bekannt - wenn es um negative sensationen geht, spricht alle welt davon - wenn es um das normale mitmenschliche handeln geht, ist es selbstverständlich und kein grund darüber zu reden. schade eigentlich. nur mal ein hinweis: in hamburg gibt es über 3.000 ehrenamtliche betreuer amtlich bestellt - viele davon sorgen für menschen, die nicht zur eigenen familie gehören,sondern für fremde, seien es nachbarn oder sonstige andere personen. diese menschen immer nur mit negativen und kritischem blick zu betrachten finde ich sehr unschön, denn es ist eine meines erachtens sehr verantwortungsvolle aufgabe, für einen menschen die rechtliche vertretung zu übernehmen. in der famiie ist es schwer, weil man hier sehr emotional gebunden sein kann, für fremde ist es schwer, weil man den menschen ja nicht so gut kennt und oft nicht weiß, was dieser mensch für sich als gut empfindet und was nicht. und auch bei den berufsbetreuern ist der größte anteil wohl doch der, der für die menschen im positiven sinne sorgt.

es gibt solche und solche - überall - und man sollte schon aufpassen, wem man eine vollmacht gibt - auch innerhalb der familie.

und noch mal zum verständnis der unterschied zwischen einer vorsorgevollmacht und einer betreuungsvollmacht/-verfügung:
eine vorsorgevollmacht bevollmächtig zum sofortigen handeln - ohne einschaltung und ohne kontrolle des gerichtes. es muss darin gesagt sein, für welche rechtsgeschäfte der bevollmächtigte zuständig ist. man kann sie, muss sie aber nicht von einem notar beglaubigen lassen. die bestätigung eines besser zwei zeugen genügt.
eine betreuungsvollmacht (richtiger:-verfügung) ist nur eine hilfestellung für das gericht, wer als amtlich bestellter betreuer eingesetzt werden soll, die aber nicht beachtet werden muss. und: der betreuer wird immer vom gericht überwacht und muss rechenschaft geben.

wenn in der familie einigkeit und genug vertrauen besteht, ist immer die vorsorgevollmacht oder auch eine bei einem notar beglaubigte vollmacht der betreuungsverfügung vorzuziehen, weil eben sofortige handlungsmöglichkeit besteht.

nicht vergessen sollte man aber, das eine vorsorgevollmacht nicht eine patientenverfügung ersetzt. diese bestimmt, wie ein behandlung im krankheitsfall erfolgen sollte - und diese ist dann vom bevollmächtigten oder vom betreuer zu befolgen - auch wenn der bevollmächtigte oder betreuer aus ethischen oder glaubens- oder sonstigen gründen so nicht handeln würde.

tranquilla



Medea
Medea
Mitglied

Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von Medea
Meine Freundin habe ich zwei Jahre lang in ihrem Sterben begleitet - sie hat mir beglaubigt durch eine Notarin, eine Generalvollmacht sowie ihre Patientenverfügung übergeben - damit habe ich alles regeln können, was in einem solchen Fall getan werden muß.

Kündigung und Auflösung ihrer Wohnung, Übersiedlung für einige Zeit in ein Pflegeheim, Hospiz für die letzten Tage,
Einäscherung sowie Urnenbeisetzung.

Daher plädiere ich stets für eine Generalvollmacht über den Tod hinaus.

Meine Tochter hat meine schon lange Zeit in ihren Händen.

Medea.



Edita
Edita
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Re: Vorsorge, Betreuungs vollmachten und andere Unklarheiten
geschrieben von Edita
als Antwort auf myrja vom 02.09.2011, 12:34:53
Myrja,
so könnte es auch laufen, tut es aber in ganz vielen Fällen nicht! Ich habe das im Bekanntenkreis bei einem Ehepaar erlebt. Der Mann hatte einen Schlaganfall, und konnte 4 Wochen nicht reden. Nach 2 Wochen stand schon der Amtsvormund am Krankenbett und hat der Ehefrau alle Bestimmungsgewalt abgesprochen, sogar die Konten gesperrt. Nach 3 Monaten war das geistige und das Sprachvermögen wieder soweit hergestellt, daß der Mann selber den Antrag auf Aufhebung der Betreuungsverfügung stellen konnte. War auch mit einem geistigen Eignungstest verbunden, und einem Attest vom Neurologen! Und wie gesagt, " amtlicher Betreuer " ist heutzutage ein lukrativer Job.
Da gibt es welche, die leben davon, mit Villa und Zweitwagen und allem Pipapo!
In jedem Fall ist es besser, man hat das Papier vorher in der Hand!

Edita

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