Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Was ist der Überfall auf eine Bank gegenüber der Gründung [und dem Betrieb] einer Bank? (Bertolt Brecht)

Aktuelle Themen Was ist der Überfall auf eine Bank gegenüber der Gründung [und dem Betrieb] einer Bank? (Bertolt Brecht)

ehemaligesMitglied451
ehemaligesMitglied451
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Re: Unter den gegebenen Voraussetzungen ... (Zwischenfragen)
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf niederrhein vom 06.10.2008, 10:56:15
zum Thema:
Wie ist es zum Beispiel möglich, bei einem Durchschnittswachstum von rund drei Prozent Gewinne von dreißig Prozent zu machen? Auf wessen Kosten? Woher kommen diese Gewinne?
geschrieben von Frau bertha


woher kommen die gewinne??

Das ist zunächst einmal eine Definitionsfrage.

Ein großer Teil des spekulativen Vermögens bzw. der "Gewinne" aus spekulativen Vermögenszuwächsen entsteht aus dem Nichts der subjektiven Werteinschätzung und verschwindet genauso schnell wieder im schwarzen Loch der selben.

Banken sind bilanzierende Unternehmen, d.h. sie müssen sowohl ihre positiven (Aktiva) wie auch negativen (Passiva oder Verbindlichkeiten)Vermögenswerte bei der Bilanzaufstellung bewerten.

Damit hier nicht geschummelt werden kann, gibt es aktien-uns handelsrechtliche sowie steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze. Diese sind durch Gesetz incl. der dazu ergangenen Rechtsprechung determiniert. Soweit so gut. Bei den Banken wird das ganze kontrolliert durch:

1. Das Bundesaufsichtsamt
2. Die gesetzlichen Funktionen der Bundesbank usw. (staatlich)
3. Durch den jährlich testierenden Wirtschaftsprüfer (staatlich bestellt).
4. Durch das Finanzamt.

In allen Positionen hat der Staat seine Finger drin. Und dabei wird ein grundsätzlicher Ziel-Konflikt deutlich:

Die Kontroll-Ziele 1-3 sollen dem Gläubiger und Anlegerschutz dienen.

Das Ziel der Steuergesetzgebung ist die Steuererhebung und strebt im unmittelbaren Gegensatz zur Zielsetzung des Gläubigerschutzes den Ausweis möglichst hoher Gewinne an, dh eine hohe Bewertung der Aktiva und eine niedrige der Passiva an. Insoweit macht man den kontrollierenden Staat vom Bock zum Gärtner.

Es ist ganz zweifelsfrei so, dass der Gesetzgeber bei uns auch bei Ausgestaltung der aktienrechtlichen Bewertungsgrundsätze mit einem Auge auf die Steuereinnahmen geschielt hat. Die Quittung ist, dass sich die Banken im Rahmen der legalenBewertungsspielräume unontrolliert bewegen. So kann z.B. ein Wirtschaftsprüfer sein Testat nicht verweigern, wenn er eine Fehlerquote von unter 10% feststellt und formal alles in Ordnung ist.

Es wird Zeit Bank- und Aktienrecht streng auf Anleger- und Gläubigerschutz auszurichten und endlich die fiskalischen Überlegungen zu streichen. Verwundern darf bei den uns vorhanden politischen mechanismen auch nicht, dass die HERRSTADT-Pleite keine Anlass gab, Banken generell zu verbieten, spekulativ zu agieren.

Nun will ich es bei diesen wenigen Denkansätzen zu den komplexen Themenkreisen bewenden lassen.

donaldd
heinzdieter
heinzdieter
Mitglied

Re: Unter den gegebenen Voraussetzungen ... (Zwischenfragen)
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf niederrhein vom 06.10.2008, 10:56:15
Fast alle Banken sind Kapitalgeaselschaftenund arbeiten gewinnorintiert.

Raiffeisenbanken haben eine andere Geschäftsstruktur. Sparer können durch Erwerb von Geschäftsanteilen Mitgleid werden. Das Spekulationsrisiko nähert sich der Null-Grenze.

Da aber auch diese Raiffeisen-Banken in einen Sicherheitsverbund eingebunden sind, müssen sie u. U. für die Misswirtschaft anderer Banken einstehen.

Wenn schon der Staat - die BRD- die abgewirtschaften Banken stützt, dann sollte er sich wenigstens wie in den BENELUX- Ländern bei der Fortis-Bank ein Aktienanteil von 49 % überschreiben lassen.

Man hat den Eindruck, dass die Damen und Herrn in der Regierung sich über den Verschuldung der gestützen Banken nicht informiert haben,
denn sonst wüssten sie wenigsten in welcher Höhe Geldberäge zur
Sanierung erforderlich wären: einmal sind es 30 dan 50 und jetzt sogar 100 Milliarden.


--
heinzdieter
lordi
lordi
Mitglied

Re: Was ist der Überfall auf eine Bank gegenüber der Gründung [und dem Betrieb] einer Bank? (Bertolt Brecht)
geschrieben von lordi
als Antwort auf arno vom 06.10.2008, 09:35:36
Was ist der Überfall auf eine Bank gegenüber der Gründung [und dem Betrieb] einer Bank? (Bertolt Brecht


Beim Überfall sind die Täter meist maskiert, die "Anderen" haben das nicht nötig......
--
lordi

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longtime
longtime
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Re: Was ist der Überfall auf eine Bank gegenüber der Gründung [und dem Betrieb] einer Bank? (Bertolt Brecht)
geschrieben von longtime
als Antwort auf lordi vom 11.10.2008, 23:02:14
Zum genauen Brecht-Zitat:

Im "Dreigroschenroman" zeigt Bertolt Brecht, dass einige Herren am Krieg verdienen und die Konkurrenz der Geschäftemacher einer Kriegsführung gleicht.
Der Aufstieg von kleinen Gaunern zu erfolgreichen Unternehmern zeigt B.B. Überzeugung, dass das Geschäft von Kapitalisten verbrecherisch ist.

Ein Protagonist sagt präzise (nicht bildhaft):

"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?" (S. 293)

*

Heute kann man Politiker, die Erfüllungsgehilfen des Kapitals sind, dazu rechnen.
Da hat noch kein Verbal-Daxokrat eine Grundgesetzverpflichtung zitieren können. - Wer Zinskrieg führt, braucht das nicht.
Und aus den zehn Prozent deutschen Aktioneuren erhebt keiner Widerspruch.
Darauf dürfen sie getrost spekulieren.
Sie müssen nicht mit dem Bildungserfolg von Brechtschen Einsichten als Wahrheiten rechnen. - Die verschleifen sich bis zum Abitur - erst recht für Studium und Wirtschaftserfolg.


--
longtime

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