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Aktuelle Themen Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.

Mitglied_5ccaf87
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Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Am heutigen 29.04.2010 wurde ein wichtiges Urteil in Bezug auf das Urheberrecht gesprochen.
Der Grund der Klage: Eine Fotografin wollte nicht hinnehmen, das Thumbnails der auf ihrer Webseite veröffentlichten Bilder in der Bildersuche von Google und anderer Suchmaschinen auftauchen. Zwei Verhandlungen haben bereits stattgefunden. Mit deren (zugegeben etwas unklaren) Urteilen sich die Klägerin nicht zufrieden gab. Heute also das Urteil:
"Das Internet ist ein Massenmedium"

Wer nicht möchte, dass seine Internetinhalte über Suchmaschinen gefunden werden, könne dies programmieren. "Das ist sehr einfach und mit zwei Handgriffen getan", sagt Richter Hoeren. Die Künstlerin hatte dies allerdings versäumt. "Es reicht dann nicht zu sagen, dass man dies nicht wusste. Das Internet ist ein Massenmedium. Wer das bedient, muss die Gesetzmäßigkeiten kennen."

Anders verhielte es sich dagegen, wenn etwas bei Google auftaucht, was vom Urheber gar nicht ins Internet gestellt wurde. "Es gibt den Fall eines Grafikers, der partout nicht möchte, dass seine Grafiken überhaupt im Internet erscheinen", sagt Richter Hoeren. "Da sagt der BGH: Wenn der Betreffende Google davon in Kenntnis setzt, muss Google die entsprechenden Inhalte entfernen."

Zitat aus: http://satundkabel.magnus.de/breitband/artikel/copyright-klage-gegen-thumbnails-bei-google-vor-dem-bundesgerichtshof.html

Ausführlicher schreibt es http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-die-Google-Bildsuche-989709.html und resümiert:
Die Entscheidung des BGH stellt damit insgesamt den größtmöglichen Erfolg für Google dar. Die Google Bildsuche kann weiter existieren. Unter Technikern und Juristen werden die Aussagen des Urteils – vor allem, wenn der BGH die genauen Urteilsgründe veröffentlicht – aber wohl noch für viele Diskussionen in den nächsten Monaten sorgen.


Warten wir die schriftliche Begründung also ab. Eines kann aber schon heute ganz allgemein gesagt werden: Wer etwas ins Internet stellt muss auch hinnehmen, das Andere es benutzen. Daran ändert weder ein Copyright-Hinweis noch ein Verbotstext/-schild etwas.
benny
benny
Mitglied

Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von benny
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.04.2010, 15:09:51
Wer etwas ins Internet stellt muss auch hinnehmen, das Andere es benutzen. Daran ändert weder ein Copyright-Hinweis noch ein Verbotstext/-schild.
geschrieben von Hinterwäldler


Genau das stimmt eben nicht!

benny
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.04.2010, 15:09:51
Auch das schönste Urteil ist unnütz, wenn es dann nur in einem einzigen Land gilt und seine Einhaltung nur da verfolgt werden kann.

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kirk
kirk
Mitglied

Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von kirk
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.04.2010, 15:09:51
"Anders verhielte es sich dagegen, wenn etwas bei Google auftaucht, was vom Urheber gar nicht ins Internet gestellt wurde. "Es gibt den Fall eines Grafikers, der partout nicht möchte, dass seine Grafiken überhaupt im Internet erscheinen", sagt Richter Hoeren. "Da sagt der BGH: Wenn der Betreffende Google davon in Kenntnis setzt, muss Google die entsprechenden Inhalte entfernen."

Wie kommen dann die Inhalte ins Internet, wenn der Urheber es nicht reingestellt hat? Ich verstehe hier das Problem nicht so ganz. Vielleicht stehe ichauch gerade auf dem berühmten Schlauch
Der Grafiker erstellt eine Grafik und möchte sie nicht im Intenet haben, dann stellt er sie einfach nicht rein und sie werden sicher auch nie bei Google erscheinen. Es sei denn sein Kunde, der die Grafiken evtl in Auftrag gab hat sie ins Netz gestellt. Dann muss er sich erstmal mit seinem Kunden auseinandersetzen und evtl seinen Vertrag mit ihm überprüfen ob da etwas über den erlaubten Verwendungszweck drinsteht.

Zum anderen Problem: Suchmaschinen sind da um etwas zu suchen und wenn es vorhanden ist, auch zu finden. Wenn ich etwas ins Internet stelle, dann möchte ich im Allgemeinen, daß sich andere leute das ansehen und lesen können. Wenn ich das nicht will, stelle ichs nicht ins Internet.
Natürlich will ich nicht unbedingt, daß andere meine "Kunstschätze" so es denn überhaupt welche sind, ohne meine Zustimmung verwerten können.
Die Auflistung meiner Seiten in einer Suchmaschine sind aber (meist) von den Netzseitenbetreibern gewollt. Nur so findet man auch noch die entlegenste Seite im Netz wenn man die richtigen Suchbegriffe eingibt.
Will ich auch das nicht, so steht es mir frei, eine Datei Namens "robot.txt" in meine Homepage zu stellen. Damit steuere ich was eine Suchmaschine in meinem Webauftritt durchsuchen darf und was nicht. Google hält sich übrigens strikt an diese Einschränkungen in robot.txt
Wer eine Website erstellt, wird sich meist mit HTML auseinandersetzen und stolpert dann auch mit Sicherheit über diese Möglichkeit.

Auf der einen Seite will diese Fotografin ihre Werke über das Internet bekannt machen und sicher auch gefunden werden, aber dazu gehört auch, daß eine Suchmaschine sie in ihre Datenbank übernimmt und ssmit auf Suchanfragen reagieren kann.
Mir kommt diese Fotografin vor wie jemand der sagt: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.


Kirk
Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.04.2010, 15:09:51
"Wer etwas ins Internet stellt muss auch hinnehmen, das Andere es benutzen. Daran ändert weder ein Copyright-Hinweis noch ein Verbotstext/-schild etwas."


Das dürfte so einfach nicht sein !
"Benutzen" ist nicht gleichzusetzen mit "Ansehen".

Ansonsten scheint mir die Klage der Künstlerin etwas kurios.
Wenn sie die Bilder selbst in ihre HP einstellt und damit veröffentlicht, dann sind sie doch logischerweise deshalb eingestellt worden, damit man die sich ansehen kann.

Wenn dann eine Suchmaschine - und dazu ist sie ja da - etwas sucht und findet und dokumentiert, dann musste man wohl damit rechnen, dass dann auch die Bilder bei der Suche erfasst wurden.

Ich hab den Eindruck, die Klägerin wollte nur stänkern !
Oder?

Mitglied_5ccaf87
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Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf kirk vom 29.04.2010, 15:50:11

Wer eine Website erstellt, wird sich meist mit HTML auseinandersetzen und stolpert dann auch mit Sicherheit über diese Möglichkeit.

Auf der einen Seite will diese Fotografin ihre Werke über das Internet bekannt machen und sicher auch gefunden werden, aber dazu gehört auch, daß eine Suchmaschine sie in ihre Datenbank übernimmt und ssmit auf Suchanfragen reagieren kann.
Mir kommt diese Fotografin vor wie jemand der sagt: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
geschrieben von kirk

FullAck. Hinzu kommt noch, das Google zwar die Bekannteste, jedoch nun wirklich nicht die Einzigste ist. Es gibt unzählige Suchdienste, manche sogar nur für Pics und deren Dublikate wie die zum Beispiel: http://www.ideeinc.com/products/pixid/

Dieses Urteil ordnet sich logisch in eine ganze Reihe der vergangener Urteile ein, darum war es auch zu erwarten.

Was mich mehr verwundert ist die Tatsache, das ab OLG jeder Kläger einen Anwalt haben muss. Seine Aufgabe ist nicht nur den Mandanten zu vertreten, sondern auch zu beraten und vor Schaden zu bewahren. Er hätte wenigstens seiner Mandantin sagen können, das deren Rechtsschutz sogar die Putzfrau bezahlen muss, die anschließend den aufgewirbelten Staub wieder weg wischt.
Wie kommen dann die Inhalte ins Internet, wenn der Urheber es nicht reingestellt hat? Ich verstehe hier das Problem nicht so ganz. Vielleicht stehe ich auch gerade auf dem berühmten Schlauch [grinsen]
geschrieben von kirk
Naja, bei mir um die Ecke wohnt auch eine. Sie hat ein Schaufenster gemietet und stellt dort Bilder aus. Es könnte ja einer auf die Idee kommen, diese Bilder wieder zu fotografieren und dann ins Internet .... das war wohl nichts...

Die Homepage der Klägerin wurde übrigens mit MS-Frontpage erstellt und laut ihrer Aussage vor Gericht für den IE optimiert. Von Google hat nichts in der Anleitung gestanden.

Mal was Lustiges ganz nebenbei:
Ich wurde auch schon mal wegen eines Bildes hier im ST bei einer Zeitung verpetzt. So richtig wie im Kindergarten mit heddeddä und gucke mal Tante, da.... Auf der Umleitung ähnlich dem Leyenschen Stoppschild war später zu lesen, das mit diesem Bild Urheberrechte verletzt würden.
Meijott, habe ich etwa behauptet der Fotograf des Bildes zu sein?

Richter Hoeren sagte wörtlich: "Das Internet ist ein Massenmedium. Wer das bedient, muss die Gesetzmäßigkeiten kennen." Das gilt mehr oder weniger für jeden Teilnehmer am Internet, auch für Mitglieder des ST.

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Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.04.2010, 20:33:45
"Er hätte wenigstens seiner Mandantin sagen können, das deren Rechtsschutz sogar die Putzfrau bezahlen muss, die anschließend den aufgewirbelten Staub wieder weg wischt."


Das gefällt mir ja richtig gut!

Bis zum nächsten "Schlagabtausch" - Klaus
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Eine wichtige Ergänzung:

Im Zusammenhang mit der Urheberrechtsdiskussion fand gestern in der Hannoverschen Friedrich-Ebert-Siftung eine Podiumsdiskussion über das Thema: Möglichkeiten und Gefahren der vernetzten Gesellschaft statt, an der auch die ehemalige Bundes-Justizministerin Brigitte Zypries teilnahm.

Aus dem Bericht der Hannoversche Allgemeine Zeitung mit dem Titel Bei vielen überwiegt die Sorge vor der neuen Internetkultur können wir entnehmen, das Frau Zypries sich zum Thema wie folgt äußerte:
Zypries sprach der groß angelegten Aufklärung von Nutzern das Wort, insbesondere mit Blick auf Kinder (die beim Chatten und Schreiben in Netzwerken auf getarnte Erwachsene mit bösen Absichten stoßen können), aber auch auf Auswüchse wie Abmahnfirmen, die für die zugegeben unlautere Nutzung fremder Katzenfotos auf der eigenen Homepage Abmahnungen und Anwaltskosten dafür in vierstelliger Summe verschicken. So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.

Diese Aussage möchte ich erweitern. Nicht nur Kinder sind gefährdet, sondern auch ältere Menschen werden immer wieder unberechtigt unter Druck gesetzt und veranlasst, etwas zu unterlassen, manchmal sogar zu bezahlen, obwohl nachweislich weder ein ideeller noch ein materieller Schaden eingetreten ist.

---schnippel------schnippel------schnippel------schnippel---

Wie muss ich die paar Worte von Klaus verstehen? Ich lese auch PNs!
Re: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.04.2010, 10:12:49
HW: ...fand gestern in der Hannoverschen Friedrich-Ebert-Siftung eine Podiumsdiskussion über das Thema:...

Das einzige was ich aus der gesamten Schoose entnehmen kann, ist,
dass die 'Justiz,' die 'Gremien' weit hinter dem Mond sind.

Anstelle die Regeln zu setzen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird jetzt lamentiert wie es dazu kommen konnte.
Aber noch lange ist nicht insicht, wie das von vornherein verhindern werden kann.

Böse gesagt: Schnarchsäcke, die sich jetzt wichtig labern.

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