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Klaus99
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von Klaus99
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.05.2021, 08:18:46

Wer kein Jura studiert hat oder gesunder Menschenverstand fehlt und nur emotional reagiert ist sicher nicht innerhalb einer Norm unterwegs .Es mag sein, nicht nur gefühlt, das in unserem Land Täterschutz zu hoch und Opferschutz zu gering im Verhältnis angesiedelt ist. Gleichwohl ist es jeweils ein Thema für sich. Unnormal wird es auch wenn Delikte /Straftaten nicht mit gesundem Maß in Relation betrachtet werden. Emotional verstehe ich z.b. wenn eine vergewaltigte Person diese Straftat über z.b. Totschlag oder Mord ansiedelt. Zum Glück gibt es die Gerichtsbarkeit, die mit den Gesetzen , Kriterien und gesundem Menschenverstand arbeitet. Insgesamt verstehe ich auch eine Argumentation, gefühlt?, die Körperverletzungen geringer ahndet als z.b. Steuerbetrug etc..
Im Fall Metzelder wurde eigentlich niemand körperlich "verletzt", gleichwohl will man hier , ebenfalls gefühlt, Mord und Totschlag erkennen/sehen. Vor der Verschärfung der Gesetze wäre hier eine Geldstrafe geurteilt worden. In diesem Fall gehört eine Freiheitsstrafe zur Bewährung bereits hoch angesiedelt da zunächst Wiederholungsgefahr nicht begründet werden kann, Therapie begonnen wurde und die Person nicht vorbelastet und vorbestraft war. Ich sehe die Zerstörung des hohen Ansehens der Person als Strafe höher an als Freiheitsstrafe Die niemanden außer der "Rache" nützt. In unserer Gesellschaft ist das aber kein Hauptkriterium im Strafprozess. Es gelten andere Kriterien die hier voll erfüllt sind.
Das Urteil geht so voll in Ordnung!
Opfern, gleich welcher Art gilt wohl immer unsere Empathie . Dies den Menschen ab zu sprechen ist..............

aixois
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von aixois
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.05.2021, 08:18:46
Empathie für das Leiden und das Leben solcher gequälten Kinder ausdrücken sollte.
Genau ! Der thread topic ist zwar (straf-)prozessbezogen, stellt den Straftäter ins Znetrum der Empörung, ich möchte aber doch auch die Opferperspektive etwas heranziehen, anders gesagt, es gibt die Nachfrage nach solchen Bildern, aber eben auch das Angebot.

Strafen in Verfolgung der rächenden Ächtung eines schlimmen Verbrechens ist die eine Seite, aber es kann ja - auch im vorliegenden Fall - nur zur Tat kommen, weil Eltern, weil Erziehungsverantwortliche gegen das Gebot der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der von ihnen abhängigen Schutzbefohlenen verstossen. Oft aus Unfähigkeit, aber eben auch aus zumindest bedingtem 'Vorsatz'.
Da wird mit Absicht durch den 'Verkauf' ihrer Kinder Geld gemacht oder einfach weggesehen, wenn Dritte  Kinder missbrauchen.

 Verbrechen gegen das Kindswohl, die m.E. viel mehr erkannt und geahndet werden sollten.

Die zu Lustobjekten gewordenen Kinder wurden doch schon vor solchen Aufnahmen auch in anderen Bereichen als dem sexuellen,  vernachlässigt, gequält, misshandelt, für ihr Leben geschädigt , kaputt gemacht ...

Da kommt für mich der präventive Aspekt ins Spiel, den ich mindestens für ebenso wichtig erachte, wie die Strafung von Bildbetrachter. Die Strafbarkeit solcher Bilder setzt ja erst ab der (auch versuchten) Verbreitung ein, nicht,  wenn sie im 'Intim'bereich von Familien angefertigt werden.

Die Bestrafung der Bildverbreiter ist wichtig, hat aber ihre Grenzen was die Prävention angeht.

Es sollte deshalb auch dafür gesorgt werden, dass solche Bilder gar nicht erst entstehen können, dass Kinder rechtzeitig erkannt werden, die -  im weitesten Sinne - misshandelt werden , dass die Kindsmisshandler auch gestuft (schon bevor § 225 des StGB greift, der Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren vorsieht) sanktioniert werden, was nicht so leicht ist, wie ein paar Jahre längeren Strafvollzug durchzusetzen.

Im ersten Halbjahr 2020 sind im Vgl. zu 2019 Kindsmisshandlung um fast 25 % gestiegen ! Das kann nicht allein an Corona liegen.
Der deutsche Kinderverein schätzt, dass alle drei Tage ein Kind durch körperliche Gewalt sein Leben verliert. Verwundete Kinderseelen, deren Narben oft lebenslang weh tun, werden m.Wissens nicht erfasst.

 
RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Klaus99 vom 03.05.2021, 10:27:58

Opfern, gleich welcher Art gilt wohl immer unsere Empathie . Dies den Menschen ab zu sprechen ist..............
Ich  spreche niemanden die Empathie für die Opfer ab, gleichwohl wünsche ich mir und zwar nicht nur hier, dass man seine Empathie auch für die Opfer bekundet und sich nicht nur um Strafmaß und das zerstörte Leben des Täters kümmert.

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Klaus99
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von Klaus99
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.05.2021, 16:47:09

Nur mal so am Rande. betreff Verbrechen. Gefängnisstrafen können bei einer Verhängung bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden was hier geschah. Ob Vergehen oder Verbrechen spielt keine Rolle. Bewährung erfolgt nach sachlichen Kriterien!

olga64
olga64
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.05.2021, 11:29:30
 
Opfern, gleich welcher Art gilt wohl immer unsere Empathie . Dies den Menschen ab zu sprechen ist..............
Ich  spreche niemanden die Empathie für die Opfer ab, gleichwohl wünsche ich mir und zwar nicht nur hier, dass man seine Empathie auch für die Opfer bekundet und sich nicht nur um Strafmaß und das zerstörte Leben des Täters kümmert.
Das ist eine sehr legitime Forderung, dürfte aber im Falle Metzelder (oder anderen, die solche Bilder von Kindern vertreiben) nicht realistisch sein. Ich denke,diese anonymen Kinder kennt ja keiner und es wird sich vermutlich keiner auf die Suche nach ihnen begeben, weil sie weltweit lokalisiert werden müssten.
Und wie sähe eine solche Empathie mit den Opfern (die wir wohl alle haben) denn aus? Die Fotos werden immer im Netz bleiben, weil sie vermutlich auf schwer zugänglichen Kanälen sind, die man nicht einfach abschalten kann.

Aber eine ganz logische Frage an Sie: welche Strafe würden Sie eigentlich für angemessen halten, die den drei Frauen drohen sollte - ohne diese hätte der Fotohandel mit Herrn Metzelder ja nicht funktionieren können, oder?
Und bei den Frauen steht ja eine juristische Aufarbeitung noch an.
Also ,was schlagen Sie vor? Olga
olga64
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von olga64

Es wurde ein internationales Pädophilen-Netzwerk ausgehoben, welches mindestens 400.000 Kunden weltweit bediente und jetzt abgeschaltet werden konnte. Besonders aktiv "am Erfolg" beteiligt sind vier deutsche Männer (einer lebt in Südamerika und wartet jetzt auf seine Auslieferung nach Deutschland).
Ungemein hervorgetan hat sich ein über 60-jähriger Mann aus Hamburg.

Es ist ein grosser Erfolg, aber auch nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Man sieht, welche hohen finanziellen Interessen hier bedient werden und mich macht eine Zahl von 400.000 Interessenten an pornographischen Kinderbildern sprachlos. Und es dürfte - siehe oben - nur ein Tropfen auf sehr heisse Steine sein, auch wenn diese aufgedeckten mutmasslichen Initiatoren nun juristisch belangt werden. Olga


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Bandagenanderl
Bandagenanderl
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von Bandagenanderl
als Antwort auf olga64 vom 03.05.2021, 19:40:00

Das Strafmaß verhängen Richter im Rahmen unserer Gesetze. Dort liegt sozusagen "der Hund begraben". Ich meine, man müsste grundsätzlich anders an das Problem herangehen. 
 Erst einmal wurden die Kinder missbraucht, gequält und ihrer Zukunft beraubt um die Bilder machen zu können. Gäbe es nun niemand den solche Bilder interessieren, gäbe es keine Nachfrage und dieser abartige Markt wäre erledigt. Dem ist aber nicht so.
 Wem solche Bilder gefallen, der muss krank sein und kranke Menschen müssen therapiert werden. Weil nun die meisten Menschen nicht Tür an Tür mit Pädophilen oder deren Dunstkreis leben möchten, wäre es gut diese Therapien in geschlossenen Anstalten durchzuführen. Wenn nun einem Herrn Metzelder diese Bilder gefallen, dann stünde auch ihm eine Therapie gut an und zwar per Gerichtsbeschluss und nicht auf freiwilliger Basis.
 Wie groß der Drang oder wie gering das Unrechtsbewusstsein des Herrn Metzelder ist, kann man daran ablesen, dass ihm sicherlich bewusst war, dass er im Falle einer Aufklärung der Taten gesellschaftlich erledigt wäre. Da hilft meiner Meinung nach keine Geldstrafe und keine Freiheitsstrafe und schon gar nicht eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe. 
Anderl  
        

olga64
olga64
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bandagenanderl vom 04.05.2021, 15:21:35

Ich wundere mich nach wie vor darüber, dass hier zwar lang und breit und ohne juristische Kenntnisse über das Schicksal des Herrn Metzelder "entschieden" wird, aber kein Wort zu den beteiligten drei Frauen.
Ohne diese hätte ja der Austausch der Bilder gar nicht erfolgen können, denn, soviel man weiss, hatte Herr Metzelder keine männlichen Tauschpartner.
Finden Sie also das Verhalten der Frauen richtig, bzw. sollen diese nicht bestraft werden ?
Sie schreiben von "geschlossenen Anstalten" - also wieder eine Art KZ auf deutschem Boden? Denken Sie,das hat schon einmal mit durchschlagendem Erfolg geklappt, könnte man wieder machen? Olga

Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf olga64 vom 04.05.2021, 17:41:19

... Vor allem sind Pädophile NICHT die Mehrzahl der Täter, sondern oft Familienväter oder irgendwelche Männer, die mal einen anderen ultimativen "Kick" haben wollen, usw. Alle einschlägigen Studien belegen das seit mehr als zwei Jahrzehnten. Wer glaubt, das Problem nur durch Therapie pädophil  veranlagter Menschen lösen zu können, scheint das ganze Ausmaß dieses Missbrauchs, dieser Vergewaltigungen, nicht zu ahnen.

DW

olga64
olga64
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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von olga64
als Antwort auf Der-Waldler vom 04.05.2021, 18:10:55

Genau so ist es: bei dem jetzt aufgeflogenen Netzwerk mit mehr als 400.000 Nutzern waren wieder mal deutsche Männer im fortgeschrittenen Alter "an vorderster Front". Es ging nur um Geld und das scheint reichlich geflossen zu sein.
Mir tun die Ermittler sehr, sehr leid. Ich möchte nicht wissen, was die sich alles ansehen müssen. Von einem las ich heute, dass er diese schlimmen Bilder nicht aus dem Kopf bekommt, wenn er seinen Dienstcomputer runterfährt und nach Hause zu 'Frau und Kindern geht.
Auch dieses Netzwerk mit 400.000 Nutzern dürfte nur ein kleiner Teil der weltweit im Darknet sich aufhaltenden Leute sein.
Deshalb vestehe ich auch nicht ,warum sich auch hier Frauen rumtummeln, wie man beim Prozess mit Herrn Metzelder erfuhr. Was sind das nur für bizarre, sexuelle Fantasien, die hier bedient werden sollen? Olga


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