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RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.04.2021, 16:39:11

https://kripoz.de/wp-content/uploads/2020/07/bmjv-reformpaket-sexualisierte-gewalt-gegen-kinder.pdf

Hier ist noch einmal der Gesetzentwurf vom März 2020 gegen sexullen Missbrauch bei Kinder, das Gesezt tritt am 01.01.22 in Kraft. Ob und welche Änderungen es gab,nachdem es den Bundesrat passiert hat, ist mir nicht bekannt.

Aber dass sexuller Missbrauch bei Kinder und auch der Besitz von Kinderpornographie künftig ein Verbrechen ist und grundsätzlich mit  Gefängniss mit mindestens 1 Jahr bestraft wird, ist im Gesetz zum.010.01.22 unverändert enthalten. Nur Bewährung oder Geldstrafen sind dann zum Glück nicht mehr möglich.

Jeder der will,kann es sich durchlesen und seine eigenen Gedanken dazu machen.

Der Link ist zu öffnen,wenn man ihn vorher blau markiert,meine Kenntnise zwecks Technik hier im Forum sind nicht allzu gut.

Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
Mitglied

RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.05.2021, 07:35:08

Das Gesetz wird wohl vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Es wahrt nicht einmal ansatzweise die Verhältnismäßigkeit,
die einem Rechtsstaat geziemt.
Morvan

olga64
olga64
Mitglied

RE: Der Metzelder Prozess
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.05.2021, 18:56:32


Noch etwas, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist bei pädophilen Straftäter nicht immer erwünscht, deshalb gibt es die anschließende Sicherheitsverwahrung.

Auf ihre persönlichen Belehrungen kann ich verzichten, ich verfolge das Geschehen um das verschärfte Strafrecht schon seit  es debattiert wurde. Ich bin für Kinder und deren Wohergehen und Rechte und Täter interessieren mich wenig, schon gar nciht deren Wohlbefinden.
Ich darf hier etwas klarstellen: ich habe noch nie für Kindesmissbrauch in irgendeiner Form plädiert, weiss aber, dass den Kindern die grösste Gefahr innerhalb ihrer Familien, Verwandtschaft und direktem Umfeld droht. Es ist in den meisten Fällen nie der "böse, schwarze Mann", der irgendwo aus dem Unbekannten kommt.
Ich weiss auch, dass neue Gesetze nie auf einen alten Fall angewendet werden (wie z.B. die Sie sehr erzürnende Metzelder-Causa). Übrigens wurde gegen eine der beeiligten Frauen jetzt das Verfahren eingestellt. Ursprünglich hätte sie 1.000 Euro Strafe bezahlen müssen; dagegen erhob ihr Anwalt Einspruch - jetzt sind es noch 500.- Euro.

Es ist immer eine wichtige Komponente in einem Rechtsstaat, in dem wir leben, dass die Wiederiengliederung eines Delinquenten in die Gesellschaft folgen muss nach Verbüssung seiner Strafe. BEi wem "dies nicht erwünscht" ist, wissen vermutlich Sie sehr genau. Eine Sicherungsverwahrung wird nach mehrfachen Gerichtsgutachten dann angeordnet, wenn der Täter noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wenn nicht, ob er nach verbüsster Strafe frei, wie dies auch bei Mördern, Steuerkriminellen, Räubern usw. der Fall ist.
Ich halte mich hier an die juristischen Vorgaben und da ich seit sehr langer Zeit mit einem Juristen eine Beziehung unterhalte, verstehe ich diese Fachrichtung mittlerweile auch ein wenig und habe auch verinnerlicht, dass Gefühle und Emotionen hier keine Rolle spielen - sondern gültige Gesetze zum Zeitpunkt der Tat/der Verhandlung. Olga

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