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ingo
ingo
Mitglied

Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ingo

Der schlimme "Mordfall Luise" wirft bei mir mal wieder die Frage auf, ob Kinder schon mit 12 strafmündig sein sollten, statt mit 14.  Das beschäftigt mich, obwohl ich die Hintergründe zum o.a. Mordfall noch nicht genau kenne. Fakten sind derzeit aber, dass zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren zugegeben haben, Luise getötet zu haben. Die Waffe war ein Messer, mit dem mehrfach zugestochen wurde. Die Waffe wurde noch nicht gefunden. Ich habe die Pressekonferenz heute gesehen. Die Männer, die die PK gemacht haben, waren selbst deutlich  ergriffen, und ich kann und mag mir diese Tat nicht vorstellen; will darüber auch nicht diskutieren. Das ist jetzt aber kein Fall für die Strafbehörden, sondern "nur" für das Jugendamt.
Aber schon lange bin ich der Meinung, dass angesichts der heutigen Frühreife von Kindern das Strafmündigkeitsalter runtergesetzt werden müsste, und sei es nur, um eine imaginäre Hemmschwelle einzubauen. Ich weiß auch nicht, was es bringen würde, wenn 12/13-jährige Kinder vor Gericht kämen. Ich kann mir aber vorstellen, dass kriminell veranlagte Kinder davor eine Portion Angst hätten. Außerdem müssten sich die Eltern dieser Kinder ernsthafter mit deren Taten auseinandersetzen; denn das Elternhaus wird wohl immer eine große Rolle spielen.
Es gibt noch einen Aspekt: Es gibt bekanntlich Erwachsene, die strafunmündige Kinder gezielt für Straftaten einsetzen. Dieser Tage hat das sogar ein 16-jähriger getan, der seine kleine Schwester "auf Bankraub" geschickt hat. Irre diese Vorstellung!

Damit habe ich ein Thema eröffnet, das mich heute besonders beschäftigt. Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

Ingrid60
Ingrid60
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Ingrid60
als Antwort auf ingo vom 14.03.2023, 16:24:33
Mich beschäftigt es auch. Aber mir fehlen die Worte....

Was ist nur los? Ich fasse es nicht. 

Ingrid60 

 
minerva
minerva
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von minerva
kein mensch ist von geburt an kriminell veranlagt, sondern immer produkt der erziehung.
auch wenn  es um ganz schreckliches geht. z.b. gab es in einigen gegenden bis ins 18. jahrhundert hinein sogar noch menschenfresser (kannibalen). und in deutschland wurden sogar von der kath. kirche fürchterliche morde begangen (frauen wurden bei lebendigem leibe bis mitte des 18. jh. verbrannt). usw. usw.

lg
minerva


 

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chris33
chris33
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von chris33
als Antwort auf minerva vom 14.03.2023, 17:08:58
kein mensch ist von geburt an kriminell veranlagt, sondern immer produkt der erziehung.


lg
minerva


 
geschrieben von minerva
 
Woher holst du deine Infos?

Deine  Besserwisserei scheint ja krankhaft zu sei......👺

natuerlich hängt es von verschiedenen  Faktoren ab, wenn ein Mensch in die Kriminalität abrutscht....

chris33
RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 14.03.2023, 16:24:33
Ich sage auch schnell JA, Kinder sollen eher strafmündig sein!

Aber beim genauen Nachdenken kommen mir Zweifel. Falls von einem Richter für schuldig befunden, was soll mit den Kindern geschehen? Gefängnis? Das wäre dann sicherlich sowas wie ein Erziehungsheim.

Dort gäbe es wahrscheinlich eine Unterbringung in Gruppen. Da würde jeder vom anderen das lernen, was er/sie noch nicht weiß. Ob sich da nicht erst recht eine Gaunerkarriere anbahnen würde?
Für Einzelerziehung fehlt Personal. Das wäre zwar ideal, aber undenkbar.

Nachhaken im Elternhaus. Wie konnte es so weit kommen, dass das Kind straffällig wird? Es gibt niemals eine Garantie, dass ein Kind keine "Dummheiten" anstellt. Da spielt überhaupt keine Rolle, ob sich die Eltern gekümmert haben oder nicht. Und wenn die Eltern das Kind sich selbst überließen, dass es auf der schiefen Bahn landen konnte, kann man auch nichts machen. Von den Eltern trennen und doch eventuell in ein Heim? Oder in eine Pflegefamilie?

Es ist eine ganz schwierige Frage, wie Kinder nach schweren Straftaten behandelt werden sollten. Auf keinen Fall sollte zur Tagesordnung übergegangen und die Tat nicht weiter beachtet werden. Aber was man mit solchen Kindern tun soll - ich weiß es auch nicht!

Simiya




 
RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf minerva vom 14.03.2023, 17:08:58
kein mensch ist von geburt an kriminell veranlagt, sondern immer produkt der erziehung.
auch wenn  es um ganz schreckliches geht. z.b. gab es in einigen gegenden bis ins 18. jahrhundert hinein sogar noch menschenfresser (kannibalen). und in deutschland wurden sogar von der kath. kirche fürchterliche morde begangen (frauen wurden bei lebendigem leibe bis mitte des 18. jh. verbrannt). usw. usw.

lg
minerva


 
Es geht doch um die Strafmündigkeit von Kindern und nicht um Hexenverbrennung usw. usw.

Simiya

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Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Xalli
als Antwort auf minerva vom 14.03.2023, 17:08:58
kein mensch ist von geburt an kriminell veranlagt, sondern immer produkt der erziehung.
auch wenn  es um ganz schreckliches geht. z.b. gab es in einigen gegenden bis ins 18. jahrhundert hinein sogar noch menschenfresser (kannibalen). und in deutschland wurden sogar von der kath. kirche fürchterliche morde begangen (frauen wurden bei lebendigem leibe bis mitte des 18. jh. verbrannt). usw. usw.

lg
minerva


 
Thema total verfehlt ! @ingo frug nach vorgezogener Strafmündigkeit im Jahre 2023 !
Dein ergoogeltes Wissen war hier nicht gefragt!

Xalli
Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Xalli
als Antwort auf ingo vom 14.03.2023, 16:24:33
rein vom Gefühl her, einem Gerechtigkeitssinn folgend, @ingo würde ich "ja" sagen,
doch genauer überlegt sehe ich darin keinen Sinn, zu erwartende Strafe hat
erfahrungs gemäß selten von einer Straftat abgehalten.

Dazu kommt welches Strafmaß sollte in solchem Fall ausgesprochen und wie vollzogen werden.

Diese Tat ist für mich so unvorstellbar, dass mir keine sinnvollen Lösungsmöglichkeiten
einfallen.

Xalli



 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.03.2023, 18:00:03

Ich habe gerade einen TV-Beitrag zu diesem Mord von einem Kinderpsychologen gesehen. Ohne intensive psychologische Untersuchung solcher TäterInnen kann natürlich ein seriöser Experte auch nur Vermutungen anstellen. Aber eines scheint zu stimmen: Kinder, die solche Taten begehen, wurden ihrerseits oft selbst sehr gewalttätig in ihrem Umfeld behandelt, bzw. sich selbst überlassen. Und bei Kindern soll es dann, wenn sie "angreifen" auch zu besonders exzessiven Vorgängen kommen - da scheint ein "Halteschild" zu fehlen, das bei den meisten Erwachsenen doch von schlimmeren Straftaten abhält.

Die Herabsetzung der Strafmündigkeit ist natürlich zu überdenken. Sollten z.B. Kinder irgendwann mit 16 Jahren volljährig sein, würde auch die Strafmündigkeit sinken müssen. Aber solche Prozesse dauern sehr lange und sind nicht übrigens dann auch nur zukünftig anwendbar und nicht für vergangene Fälle.
Und wäre es dann theoretisch so, dass schon 12-jährige in den Knast kommen - dann lernten sie sie vermutlich noch vieles dazu, was sie nicht wissen sollten und würden es dann evtl. auch später anwenden.

In solchen Fällen wie jetzt werden die Kinder sicher nicht mehr in ihre Elternhäuser kommen; sie werden - je nachdem wie die Eltern involviert oder auch in ihrer Erziehung versagt haben - unter staatliche Obhut oder in die Forensik kommen. Aber darüber entscheiden nach langen Ermittlungen die Richter und das ist gut so. Vielleicht gelingt es ja, so jungeMenschen doch noch auf einen guten Weg zu bringen -daswürde ich mir wünschen und nicht TrittbrettfahrerInnen zu kreiieren, die beim nächsten Mal noch grausamer handeln. Olga

olga64
olga64
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64

Der MP von NRW erklärte, dass solche grossen Straftaten bei sehr jungen Menschen in letzter Zeit immer häufiger werden.
Die beiden mutmasslichen TäterInnen wurden vom zuständigen Jugendamt übernommen und an einen sicheren, unbekannten Ort verbracht. Dort werden sie medizinisch und auch psychologisch betreut.Strafrechtliche Massnahmen wie umfangreiche juristische Ermittlungen sind aufgrund des jungen Alters nicht möglich.
Es muss bedacht werden, dass es sich hier um einen kleinen Ort mit 18.000EW handelt, wo jeder jeden kennt und somit wäre die Rückführung der Mädchen in ihr Elternhaus auch ein grosses Risiko.
In der betreffenden Schule sind nun 3 Mädchen weniger -ist schon alles sehr dramatisch, wie ich finde. Olga


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