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ingo
ingo
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ingo
als Antwort auf Lenova46 vom 17.03.2023, 15:29:31

Akzeptiert. Aber ich habe es persönlich genommen, weil ich das in einem solchen Zusammenhang gegenüber einem Mitglied nicht verwenden würde😏

olga64
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64
als Antwort auf Rispe vom 17.03.2023, 17:39:50

DAnke liebe Rispe, Vivienne und andere, die sich bemühen, nicht auch diesen so wichtigen und ernsthaften Thread wieder in Polemik und Streiterei abdriften zu lassen!
Ich lese und höre derzeit auch Vieles, was Experten für Kinderpsychologie usw. uns wissen lassen.
Sehr logisch und einleuchtend ist für mich auch, dass Kinder in diesem sehr jungen Alter zwar -wie alle Kinder - sehr neugierig darauf sind, wie irgendetwas sich in der Praxis auswirkt (dann evlt. auch Messer o.ä.), sich aber über die Konsequenzen ihrer Taten überhaupt nicht klar sind.
Das dürfte auch eine Herabsetzung der Strafmündigkeit nicht beeinflussen.
Und diese Kinder mit solchen Gedanken,die sie vermutlich innerhalb ihrer Gruppen und auch unterstützt durch entsprechende Games im Netz werden wohl auch nicht oft den Weg zu Elttern, Grosseltern oder Lehrern finden, um sich Fragen beantworten zu lassen, weil sie instinktiv natürlich wissen, dass das alles verboten ist. ABer gerade für Kinder ist vieles sehr reizvoll, was verboten ist (erinnern wir uns nur selbst an unsere eigene Kindheit zurück).
Gerade wenn solche unverständlichen Vorkommnisse geschehen, müssen zuerst die Erwachsenen versuchen, ihre Hilflosigkeit zu überwinden und vor allem Vertrauensstabilität mit den ihnen anvertrauten Kindern weiter ausbauen - a uch wenn dies sicher sehr ,sehr schwierig ist. Olga

olga64
olga64
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64

In den Nachrichten hörte ich soeben, dass die Familie der beiden Mädchen, die getötet haben, im Netz in den sog. sozialen Medien so verfolgt und bedroht werden, dass die virtuellen Netze abgestellt werden mussten.
Die Eltern und die Kinder scheinen nun dieses Dorf mit sehr unbekanntem Ziel verlassen zu haben. Vermutlich werden sie eine andere Identität erhalten - ich mag mir gar nicht vorstellen, wie so ein Leben für solche Familien aussehen wird und hoffe zutiefst, dass es den Medien nicht gelingen wird, den neuen Wohnort oder das neue Land herauszufinden, damit die Hetzerei weitergehen kann.
Olga


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vivienne
vivienne
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von vivienne
als Antwort auf olga64 vom 17.03.2023, 19:18:04

Die Eltern und die Kinder scheinen nun dieses Dorf mit sehr unbekanntem Ziel verlassen zu haben. Vermutlich werden sie eine andere Identität erhalten - ich mag mir gar nicht vorstellen, wie so ein Leben für solche Familien aussehen wird

Olga
...ich auch nicht, @olga!

Auch ohne Gerichtsprozess ist das, was die Kinder und ihre Familien ab jetzt durchmachen eine Art "lebenslänglich". (Für die Familie des getöteten Mädchens natürlich ebenfalls, nur anders.)

vivienne
 
minerva
minerva
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von minerva
gefängnis für jugendliche bringt nichts (für erwachsene oft auch nicht).
aber einfach nichts zu machen, ist voll daneben. vor allem wenn es sich um solch krasse gewalttaten handelt.
das wäre für andere ein signal, daß sie machen können, was sie wollen, sogar morden ohne belangt zu werden.

früher kamen jugendliche schon bei kl. delikten in erziehungsanstalten, die teils wohl ziemlich übel waren. das war auch voll daneben.

es müßte für nicht strafmündige heime geben, in denen sie normalen Schulunterricht bekommen und zusätzlich psych. Betreuung und eine Erziehung, bei der sie lernen Konflikte gewaltfrei zu lösen und in der Freizeit sinnvolles zu unternehmen (Sport, musizieren usw.) usw. usw.

lg
minerva
Lenova46
Lenova46
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46

Ich zitiere hier den Juristen Prof. Dr. Thomas Fischer. 
Ein Mann, den ich einfach schätze:

"Gegenüber Kindern ist der Strafgedanke „Vergeltung“  unangemessen und verboten."

Nachfolgender Artikel ist zwar nicht kurz, aber er behandelt das Thema gut, wie ich meine:

https://www.lto.de/recht/meinung/m/thomas-fischer-frage-an-fischer-strafmuendigkeit-luisa-12-jaehrige-freudenberg/



 


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ingo
ingo
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ingo

Ich kann Fischer überhaupt nicht widersprechen. Aber auch er strahlt eine Portion Ratlosigkeit(Hilflosigkeit?) aus, wenn er am Schluss dem Gesetzgeber die Entscheidung zuordnet (s.u). Meine Gedanken gehen ja nicht in die Richtung "Hinter Gitter". Das sollte man an meinem Eröffnungsbeitrag erkennen.  Aber überhaupt erstmal vor einem Gericht stehen und sich seiner Verantwortung stellen müssen, halte ich für psychologisch wertvoller, als ausschließlich im Büro des Jugendamtes vor jemandem zu sitzen, der sofort mit Verständnis und Ursachenforschung beginnt.
Heute wird ja im Strafrecht zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden unterschieden, wobei wahrscheinlich viele von uns sich gefragt haben, warum jemand im Alter von 20 Jahren und 11 Monaten als Jugendlicher behandelt wird. Aber, okay. Ich stelle mir vor, dass 12-14-jährige als Kinder behandelt und ggf. verurteilt werden. Verurteilt bedeutet  für mich beileibe nicht pauschal: Ab ins Erziehungsheim. Aber: Auch das könnte angebracht und gerecht sein. Und ich bin der Meinung, dass so eine Entscheidung besser von ausgebildeten Richtern, als von einer Zufalls-Sozialarbeiterin der Jugendamtes getroffen werden sollte. Die Zukunft dieser beiden Mädchen hängt gerade von sehr persönlichen Sichtweisen einer Sozialarbeiterin+deren Kollegen ab. Dass deren Entscheidungskriterien sehr variieren, weiß ich aus über 30 Jahren beruflicher Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen. Da habe ich sehr viele Überraschungen erlebt. Und genau deshalb bin ich der Meinung, dass Gericht entscheiden sollten. Logisch, dass es dort dann auch "Kinderkammern" geben muss.
Es bleibt schwierig!

Zitate Fischer aus dem Artikel:
-
Untergrenzen für die Strafmündigkeit sind verfassungsrechtlich notwendig und kriminologisch geboten. Die Bestimmung dieser Grenze liegt im gesetzgeberischen Ermessenspielraum. 

-Freiheitsstrafen für Kinder (Personen unter 14 Jahren) haben eine Vielzahl schädlicher Folgen, die durch positive Effekte nicht aufgewogen werden. Eine individuell abgestimmte Behandlung durch die Jugendämter und Familiengerichte ist sinnvoll. 

Mitglied_162e28b
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Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 19.03.2023, 11:55:56

Ja...schön - aber da klemmt es doch überall.
Am geeigneten Personal, an der Zeitfrage (zuviel Zeit verstreicht zwischen Tat und Verhandlung), an Therapieplätzen...

Insofern klafft eine Riesenlücke zwischen Theorie und Praxis.

Was will man denn erwarten in einer Gesellschaft, in der (wie täglich in den Medien nachzuvollziehen)
auch noch und erst recht zugetreten wird, wenn der Unterlegene schon am Boden liegt, oft genug dahin, wo der zu erwartende Schaden am grössten ist.
Immer größere Teile unserer Gesellschaft verrohen, sind brutalisiert.
Und eben leider immer mehr Kinder und Jugendliche.

Ich persönlich setze keine allzu große Hoffnung in eine großflächige Resozialisierung (von Ausnahmen abgesehen - die gibt es wohl, aber sie dürften eben Ausnahmen bleiben.)

Will man eine tiefgreifende Veränderung in diesem Bereich anstreben, heisst es, das Übel an der Wurzel zu packen.
Will heissen, dass gesellschaftliche Normen, die so peu à peu bis zur Auflösung aufgeweicht worden sind,
wieder eingeführt und befolgt werden müssen.
Schnell geht das nicht.
So etwas ist eine Frage von Generationen.

Und bis dahin?
Ja klar, mehr Konzentration, mehr Mittel für geeignetes und gut ausgebildetes Personal.
So gut sowas eben geht in kurzer Zeit.
 

olga64
olga64
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64
als Antwort auf minerva vom 17.03.2023, 20:21:10

es müßte für nicht strafmündige heime geben, in denen sie normalen Schulunterricht bekommen und zusätzlich psych. Betreuung und eine Erziehung, bei der sie lernen Konflikte gewaltfrei zu lösen und in der Freizeit sinnvolles zu unternehmen (Sport, musizieren usw.) usw. usw.

lg
minerva
Noch können wir davon ausgehen,dass es sehr wenige solcher Jugendlicher gibt, die zwar nicht strafmündig sind, aber auf irgendeine Art und Weise resozialisiert werden und entsprechend untergebracht werden müssen.
Das wir auch heute schon so getan. Aber das was Sie hier empfehlen, wäre ja ein Projekt für sehr viele solcherJugendlichen, wobei natürlich auch berücksichtigt werden muss, woher Sie dann die Experten nehmen wollen (also LehrerInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen usw.)die diese Arbeit übenehmen. Davon gibt es heute schon zu wenige. Und dann noch Sport- und Musiklehrer?
Wenn die Betreuung z.B. für 12 - 14-jährige auf diese Art und Weise erfolgt, muss man die Delinquenten dann sowieso nach einigen Jahren entlassen, weil sie dann volljährig sind Olga
olga64
olga64
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64
als Antwort auf vivienne vom 17.03.2023, 19:57:51
 
Die Eltern und die Kinder scheinen nun dieses Dorf mit sehr unbekanntem Ziel verlassen zu haben. Vermutlich werden sie eine andere Identität erhalten - ich mag mir gar nicht vorstellen, wie so ein Leben für solche Familien aussehen wird

Olga
...ich auch nicht, @olga!

Auch ohne Gerichtsprozess ist das, was die Kinder und ihre Familien ab jetzt durchmachen eine Art "lebenslänglich". (Für die Familie des getöteten Mädchens natürlich ebenfalls, nur anders.)

vivienne
 
Danke Vivienne - mir geht die Sache auch nach Tagen nicht aus dem Kopf.
Da hat sich das Leben von Familien,vermutlich auch von den dazugehörigen Grosseltern von einem Tag auf den anderen gravierend geändert: die Eltern dürften vermutlich Probleme haben, ihre Arbeitsstellen aufzusuchen, Kontakte in dem kleinen Ort sind unmöglich geworden (auch für profane Dinge wie z.B. zum Einkaufen gehen, Ärzte besuchen usw.)
Sie verlassen also die bisherige Heimat und versuchen, sich anderswo ein neues Leben aufzubauen, was zusammen mit dem Unverständnis und der Trauer sicher sehr schwierig ist.
Mich würde interessieren, ob das die Elternliebe zu diesen beiden Mädchen negativ beeinflussen kann und wird oder ob wirklich Elternliebe so stark ist, dass sie auch diese Hürden nehmen kann?
Umgekehrt hört man auch von Kindern,d eren Eltern zB. so schlimme Taten begehen,dass sie ins Gefängnis müssen, die Kinder aber treu und standhaft zu ihnen halten und trotz allem auf ein Zusammenleben in Zukunft mit diesen Eltern hoffen.
Wie sieht das wohl bei den Eltern der Mädchen aus? Kann sicherlich nicht pauschal beurteilt werden, weil jeder Mensch anders reagieren dürfte und Beispiele aus der Vergangenheit gibt es sicher auch nicht sehr viele. Olga

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