andere gesellschaftliche Themen Strafmündigkeitsalter

ingo
ingo
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ingo

Gerade vermehren sich ja wieder mal die Meldungen zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16. Meine Meinung: Politiker, die das fordern, müssten auch die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters fordern. Logisch?

vivienne
vivienne
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von vivienne
als Antwort auf ingo vom 17.03.2023, 13:16:17
Gerade vermehren sich ja wieder mal die Meldungen zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16. Meine Meinung: Politiker, die das fordern, müssten auch die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters fordern. Logisch?
geschrieben von ingo
Nein @ingo, finde ich nicht. Zwischen Strafmündigkeit und Wahlalter sehe ich keinen logischen Zusammenhang.

Ich bin übrigens ganz entschieden gegen eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters - v.a. aus entwicklungspsychologischen Gründen.

vivienne
werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von werderanerin

Schnell kommt man zu einem "Ja", wenn man sich die aktuelle Tat der beiden Mädels anschaut aber wenn man sich das mal genau überlegt, kommen mir Zweifel.

Was würde denn die Gesellschaft mit einer Senkung erreichen? Es sind Minderjährige, die mit Gefängnisstrafen nie mehr in ihrem Leben, auch nur ansatzweise etwas erreichen könnten.
Sind diese Kids nicht ggf. vorbelastet, kennen leider Gewalt aus ihren eigenem Umfeld? In keine Familie kann man hinein schauen.

Wenn Kinder mit Schlägen aufwachsen, denken sie, es ist "normal", zu schlagen, gar zu töten. Ich denke ,dass ist ein schwieriges Thema .

Psychologische Betreuung ist wohl das wichtigste jetzt, um heraus zu finden, warum dies passieren konnte. Wie eine Zukunft aussehen könnte...wer weiß das schon.

Kristine

 


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Lenova46
Lenova46
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf vivienne vom 17.03.2023, 13:59:18

Ich stimme dir zu @vivienne

Im Übrigen haben wir bereits in etlichen Bundesländern für Kommunalwahlen das Alter der Wähler:innen ab 16 Jahren festgesetzt.

Die Forderung, dass Strafmündigkeit und Wahlalter gleichgesetzt werden sollen, halte ich für polemisch.
In gewissen Kreisen taucht diese Forderung immer wieder auf.

Das Strafrecht nimmt eindeutig und auch die Rechtssprechung zur Strafmündigkeit Stellung.

Ich hoffe doch, dass nicht der jüngste Vorfall (Mädchen durch andere Mädchen getötet) nun dazu führen soll auf eine Verschärfung der Gesetze zu drängen.



 

Mitglied_162e28b
Mitglied_162e28b
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Lenova46 vom 17.03.2023, 14:16:22
Ich stimme dir zu @vivienne

Im Übrigen haben wir bereits in etlichen Bundesländern für Kommunalwahlen das Alter der Wähler:innen ab 16 Jahren festgesetzt.

Die Forderung, dass Strafmündigkeit und Wahlalter gleichgesetzt werden sollen, halte ich für polemisch.
In gewissen Kreisen taucht diese Forderung immer wieder auf.


(...)


 

Ich finde das nicht polemisch.
Und nein, meine politische Richtung ist ganz und gar nicht die hiermit suggerierte.

Beide Themen, Wahlmündigkeit und Strafmündigkeit sollten mit Verantwortung übernehmen zu tun haben.

Ob eine Herabsetzung der Altersgrenze für beide, oder nur eines der beiden, wirklich sinnvoll ist, das allerdings sollte gut überlegt sein.
Lenova46
Lenova46
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Ingrid60 vom 14.03.2023, 16:28:27

Obwohl Laie, fasse ich es schon.

Und Experten, die sich damit befassen müssen (beruflich), fassen es auch.

Die Frage: "Was ist nur los?" halte ich nicht für angemessen. Los war und ist schon immer etwas auf der Welt. 
Wesentlich ist auch m. E., was aus einer Situation gemacht wird. 


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vivienne
vivienne
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von vivienne
als Antwort auf Lenova46 vom 17.03.2023, 14:16:22
Ich stimme dir zu @vivienne

.....

Ich hoffe doch, dass nicht der jüngste Vorfall (Mädchen durch andere Mädchen getötet) nun dazu führen soll auf eine Verschärfung der Gesetze zu drängen.



 
Ich kann mir schwer vorstellen @Lenova46, dass diese schreckliche Tat zu einer Änderung der Strafmündigkeit führen wird, was nach meiner Ansicht auch völlig verfehlt wäre.

Ich war über zwei Amtsperioden Schöffin in einer Jugendstrafkammer und habe erlebt, wie schwierig und fehlerbehaftet die Umsetzung des Jugendstrafrechts so schon sein kann...

vivienne
 
Lenova46
Lenova46
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf vivienne vom 17.03.2023, 15:05:14

Mich stört es ungemein, dass der Volksmund jetzt wieder auf eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes drängt.

Bei mir erwachen Erinnerungen an Erziehungsanstalten, die den Jugendlichen nicht geholfen haben.

 

Ingrid60
Ingrid60
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Ingrid60
als Antwort auf Lenova46 vom 17.03.2023, 15:01:39
Auf welchen (älteren) Beitrag du mir jetzt antwortest, ist mir nicht ganz klar. Ich müsste zurückblättern. Dazu habe ich keine Lust.

Macht aber nix. Ich habe meine Meinung geäußert und werde dich nicht fragen, was du für angemessen hältst 😃. 

Entspann dich 😉

Ingrid60 
Lenova46
Lenova46
Mitglied

RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Ingrid60 vom 17.03.2023, 15:11:05

Ich dachte, dass das für dich ersichtlich ist, dass ich dir auf deinen Kommentar v. 14.3. geantwortet habe. Siehe Kopie:


RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46 vor 12 Minuten
als Antwort auf Ingrid60 vom 14.03.2023, 16:28:27
Obwohl Laie, fasse ich es schon.

Und Experten, die sich damit befassen müssen (beruflich), fassen es auch.

Die Frage: "Was ist nur los?" halte ich nicht für angemessen. Los war und ist schon immer etwas auf der Welt. 
Wesentlich ist auch m. E., was aus einer Situation gemacht wird. 

Ich hoffe, dass du dich jetzt erinnern kannst. 
Du hattest kurz und knapp geschrieben, dass du es nicht erfasst. Dann hast du die Frage gestellt: Was los ist?
 


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