Forum Wissenschaften Biowissenschaften Das EU-Gericht und die Forschung an Stammzellen.

Biowissenschaften Das EU-Gericht und die Forschung an Stammzellen.

silhouette
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Re: Das EU-Gericht und die Forschung an Stammzellen.
geschrieben von silhouette
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.10.2011, 14:48:30


Ich stelle mir nun vor, die Einreicher, die mit öffentlichen Geldern forschen, gründen nun alle eine Firma um sich persönlich das, was sie herausgefunden habe, patentrechtlich zu sichern.
Auf jeden Fall würde das eine gr. Hemmschuh für andere Forscher auf diesem Gebiet sein.


Theoretischer könnte das nicht sein. Rein berufs- und standesrechtlich ist es unvorstellbar, dass Angehörige von z.B. Max-Planck-, Fraunhofer- oder Helmholtz-Gesellschaft da von heute auf morgen ausscheren. Denn ihr Arbeitsvertrag sieht auch vor, dass ihre Ergebnisse ihrer "Firma" gehören und nur von dieser zum Patent angemeldet werden können.

Und den Hemmschuh für andere Forscher auf diesem Gebiet, den verstehe ich nicht. Ergebnisse werden publiziert, damit machen sich die Leute einen Namen. Andere können locker daran weitermachen, wenn es den Ersteren verboten ist, in die nächste Forschungsphase zu gehen, die, wenn der Patentschutz im Fall eines zukunftsträchtigen, d.h. anwendbaren Forschungsergebnisses nicht existiert, dann vielleicht die Entwicklung zur Industriereife sein wird.

Solisten, "Privatgelehrte"? Vergiss es. In den Labors stecken Millionen an Ausrüstung.
Mitglied_81b4260
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Re: Das EU-Gericht und die Forschung an Stammzellen.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf silhouette vom 20.10.2011, 16:51:57
Hast ja recht, in Firmen kann nicht jemand so mir nichts dir nichts für sich ein Patent anmelden... oder wenn doch ... auch das ist unter Umständen möglich.... dann wird die Firma beteiligt.

Wie ist es in diesem konkreten Fall an der Uni? Großes Fragezeichen für mich! Wer hat diese Arbeiten der Grundlagenforschung bezahlt?


Was hat die Frage der Patentierbarkeit mit dem Verbot oder der Erlaubnis zu tun, Stammzellen zu verwenden?

Na, ja, zumindest soviel, dass bei einem Patentschutz der nächste, der damit arbeiten will, sich wundern wird, wie schnell ihm das untersagt wird bzw. wie viel er zu zahlen hat ..... natürlich ist die Patentierbarkeit ein Weg, sich wissenschaftliche und wirtschaftliche Konkurrenten vom Hals zu halten... und dabei scheint auf diesem angesprochenen Gebiet noch so viel nicht geklärt zu sein!

Wenn es für Firmen günstiger ist, in ihren Labors voll zu ihren Kosten forschen zu lassen, dann werden sie es natürlich tun. Wenn es günstiger ist, dies an staatlichen, öffentlichen Einrichtungen zu tun, dann werden sie es tun. Am besten, es wird dann ein Teil der Kosten von der Öffentlichkeit übernommen und der Gewinn privatisiert.


silhouette
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Re: Das EU-Gericht und die Forschung an Stammzellen.
geschrieben von silhouette
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.10.2011, 19:43:26

Wenn es für Firmen günstiger ist, in ihren Labors voll zu ihren Kosten forschen zu lassen, dann werden sie es natürlich tun. Wenn es günstiger ist, dies an staatlichen, öffentlichen Einrichtungen zu tun, dann werden sie es tun. Am besten, es wird dann ein Teil der Kosten von der Öffentlichkeit übernommen und der Gewinn privatisiert.

Das ist Polemik, das beantworte ich nicht.

Zum übrigen:
Mit Firma (den Ausdruck hatte ich bewusst zwischen Gänsefüßchen gesetzt) meinte ich die Forschungseinrichtungen unter dem Dach solcher Gesellschaften, wie ich sie zitiert habe.

Auch die Universitäten bekommen erkleckliche private "Zuwendungen". Sie brauchen es. Karl könnte da noch ein paar Takte mehr sagen. Bei den Unis spricht man m.W. diskreterweise nicht von "Auftragsforschung" wie z.B. bei Fraunhofer. In den USA läuft die Finanzierung der Unis hauptsächlich über diese Schiene. Die Nobelpreise scheinen ihnen recht zu geben.

Anscheinend sieht der EuGH eine direkte Verknüpfung eines Stammzellen-Gewinnungs-Patents mit der Vermarktung von Stammzellen. Irgendwer hat etwas aus der Urteilsbegründung zitiert. Soll wohl so sein, ich finde es auch nicht ganz stimmig. Aber was soll das Exklusivrecht auf ein Verfahren, wenn es nicht angewandt werden darf?

natürlich ist die Patentierbarkeit ein Weg, sich wissenschaftliche und wirtschaftliche Konkurrenten vom Hals zu halten...

That's business! Das Prinzip ist längst geklärt.

Nachtrag: In Innsbruck wird, wie ich eben entdeckt habe, so verfahren:

Auftragsforschung vs. Drittmittelforschung Uni Innsbruck

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