Forum Blog-Kommentare Das Schicksal von Frau E. KAPLAN

Blog-Kommentare Das Schicksal von Frau E. KAPLAN

Traute
Traute
Mitglied

An Horjan,
geschrieben von Traute
Und all das taten Menschen. Die einen aus erbarmen und Pflichtgefühl, die anderen Begutachter zum Nutzen ihres Dienstherren und Brötchengebers.
So gibt es auch heute noch in vielen Bereichen hochdotierte Gutachter, die Gefälligkeitsgutachten erstellen, dem zum Nutzen, der sie gut bezahlt. Da ist des Pudels Kern.
Sie war nicht pflegebedürftig, obwohl sie kurze Zeit später starb, das war für die Sozialversicherung günstiger, je schneller um so kostengünstiger.
Der Mensch ist beeinflussbar durch verschiedene Mittel, eines da von ist Geld.
Mit freundlichen Grüßen,
Traute
ladybird
ladybird
Mitglied

Lieber Horjan
geschrieben von ladybird
Kopfschüttel-Kopfschüttel....erneute Sprachlosigkeit ....
dazu ein kleines Beispiel:
Meine Mutter bereits im Pflegeheim bekam am selben Tag zwei Schreiben von der AOK: es handelte sich um
1. eine Zusage der Einstufung auf die Pflegestufe III
2. eine Absage zur Einstufung auf die Pflegestufe III,
von ein und der selben Person mit ein und dem selben Datum.....
Das Pflegheim hat sich weiter darüm gekümmert, jedenfalls fand die Einstufung statt.

mit Gruß mit Sprachlosigkeit+Ohnmacht
ladybird
christl1953
christl1953
Mitglied

Zum Thema Begutachtung einer pflegebedürftigen Person!
geschrieben von christl1953
Ich war bei meiner Freundin ,die inzwischen an Lungenkrebs verstorben ist,dabei als die Begutachtung der Pflegestufe bei ihr statt fand. Da kam eine sogenannte Fachfrau ,die ihre Strichliste auspackte und dann das Verhör der Pflege suchenden begann. Kurze Fragen; können sie sich alleine waschen und zur Toilette gehen? Können sie sich selbst essen zubereiten ? Es ist ja alles sauber bei ihnen,also sind sie noch imstande selbst für Sauberkeit in der Wohnung zu sorgen ?
Ihren Fragen folgten umgehend Eintragungen mit Kreuzchen in die Liste. nach ca.20 Minuten war die Befragung vorbei und die Frau zog ab mit der Bemerkung,sie hätte noch mehrere Termine abzuarbeiten.Die Absage der Einstufung kam ein paar Wochen später.Auf nachfrage bei der zuständigen Sozialbehörde riet man ihr Einspruch zu erheben,was wir dann auch machten.Leider hat sie die zusage für Pflegestufe nicht mehr in Anspruch nehmen können,da sie kurz danach im Hospiz aufgenommen wurde und dort verstarb.Zu diesen Gutachtern habe ich keine gut meinung,denn wie kann jemand in so kurzer zeit den Tagesablauf eines behinderten Menschen nachvollziehen.Es wird zu oft
FÜR die Pflegekasse entschieden,nicht für die hilfesuchenden Menschen.
ladybird
ladybird
Mitglied

Nachtrag zu meinem Kommentar
geschrieben von ladybird
diese Generation, die heute Hilfe braucht, hat den ganzen Aufbau nach dem Krieg geleistet,
diese Menschen haben mit den Händen Stein für Stein aus den Trümmern gesucht...
mich berührt dieses Schicksal der einzelnen Person, die für
....zig ähnliche Schicksale steht, heute schon den ganzen Tag, das geht bis zu Magenschmerzen...
Trotzdem DANKE für die Ausführlichkeit, auch wenn sie sehr betroffen macht,
herzlichst ladybird
nixe44
nixe44
Mitglied

Da hilft nur Klagen vor dem Sozialgericht
geschrieben von nixe44
doch kommt es in diesem Fall zu spät ...

Meiner Hausnachbarin erging es ebenso ... sie würde in ihrer Wohnung dahinvegetieren... wären nicht die lieben Nachbarn da

... eigentlich sollte sie nach dem Willen der Sozialarbeiterin des Krankenhauses in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden...
ohne ihre Einwilligung leider nicht möglich...

dafür nahm sie den örtl. Pflegedienst in Anspruch... alles wurde zeitlich dokumentiert u. vom Pflegedienst eine Pflegestufe beantragt...
bis, ja bis der MDK bei ihr vorstellig, der Pflegeaufwand hoch gerechnet und der Antrag abgelehnt wurde...
es fehlten paar Minuten am Pflegeaufwand...

die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes(über 2 Monate)
wurden ihr in Rechnung gestellt...

2 Damen aus unserem Haus leisten ihr aus Nächstenliebe Hilfe
in allen Lebenslagen... für die Grundpflege wird nach wie vor eine Pflegekraft benötigt und von ihr bezahlt...

würde sie Einzug in ein Pflegeheim halten, stiegen die Kosten in´s Unermessliche, jedenfalls wären sie viel höher als der Beitrag zur häuslichen Pflege...

ich habe ihr zur Klage vor dem Sozialgericht geraten, anders kann man seine Ansprüche nicht durchsetzen... leider

nixe

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