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Computerhilfe (PC-Abteilung) ABP-Diskussionen kann führen wer will

Mitglied_5ccaf87
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ABP-Diskussionen kann führen wer will
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Gestern hat das Oberlandgericht München in letzter Instanz bestätigt, das Werbeblocker zulässig sind. Das die Werbeträger dadurch weniger Einnahmen haben, interessierte offensichtlich die Richter nicht. Sie waren offensichtlich auch generft.

Auch sind Listen zulässig, in denen sich durch ein Entgeld Werbeträger eintragen lassen können, um nicht gesperrt zu werden.

Damit haben "Süddeutsche Zeitung", ProSiebenSat.1 und RTL den seid Jahren bestehenden Streit mit Eyeo, dem Hersteller des ABP, verloren. Welche Auswirkungen das noch haben wird, werden wir in nächster Zeit noch erfahren.

Damit bin ich kein böser Tunichtgut mehr, nur weil an meinem Briefkasten der Zettel mit der Aufschrift: "Werbung einwerfen verboten" klebt.


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