Forum Computer, Internet und Fotos Computerhilfe (PC-Abteilung) Urheberrechtsverletzungen bei Bildern, Videos und Docs etc.

Computerhilfe (PC-Abteilung) Urheberrechtsverletzungen bei Bildern, Videos und Docs etc.

Mitglied_5ccaf87
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Urheberrechtsverletzungen bei Bildern, Videos und Docs etc.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
In den Beiträgen einiger User(innen) werden werden immer wieder Vorbehalte gegenüber Google&Co genannt, die hintergründig mit dem Verdacht einer Urheberrechtsverletzung durch den jeweiligen Hoster in Verbindung gebracht werden. Dazu wird oft auf die jeweiligen Nutzerbedingungen (AGB) und das vorgebliche Recht auf Verwertung der Inhalte erwähnt. Diese sind aber nur bedingt richtig. Bei uns in Deutschland regelt das in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und darin steht nichts, das falls ich ein kostenloses Angebot eines Hosters annehme, auch gleichzeitig die Rechte an dem "Werk" verliere. Sind deren pauschalen Nutzerbedingungen nicht mit dem BGB vereinbar, so sind sie ungültig. Kein Unternehmen besitzt das Recht auf ein eigenes Faustrecht.

Veröffentlichen wir jetzt Bilder, Docs und Videos bei diesen Massenhostern können wir allein schon aus logischen Überlegungen heraus eine Weiterverwendung nicht verhindern. Diese Weiterverwendung tritt schon dann ein, wenn ich ein Bild im Web betrachte und mir darüber eine eigene Meinung bilde oder gar eigene Ideen ableite. Das kann also nicht gemeint sein. Weiterhin tritt in solchen Fällen unmittelbar die Creative Commons 3[/url]-Lizenz in Kraft. Diese sollte man sich etwas genauer ansehen. Dort wird also die Unmöglichkeit eines allgemeingültigen Verbotes erkannt und stattgegeben, allerdings unter dem Vorbehalt der Namensnennung. Das ist einfach eine Frage der Fairness. Gleichzeitig wird aber eine kommerzielle Nutzung untersagt.

Ich brauche nicht zu betonen, das die überwiegende Anzahl der Nutzer von Google und YouTube es sogar wünschen, das ihre Werke weiterverwendet werden. Ein Beispiel dazu ist Sempervideo.de und ähnliche Anbieter. Aus praktischer Sicht bedeutet das eine Quellenangabe bsw. im Forenbeitrag. Dies dürfte in der Regel auch aus dem Original-Link hervorgehen. "hier" und "klick" ist keine gültige Quellenangabe! Sie ist auch gegeben, wenn ich deren Intro nicht verändere. Bei Sempervideo ist es sogar erwünscht das ihre Lehrvideos weiter verbreitet werden. Andernfalls wäre ihre Arbeit völlig absurd. Bildungseinrichtungen sollten sich jedoch vorher vertraglich absichern.

Nun bieten die Accounts von Google&Co. in der Regel drei verschiedene Möglichkeiten des Hostens an. Die sollen hier genannt werden:
1. Private Speicherung eines "Werkes". Es ist grundsätzlich unsichtbar und nur der Besitzer des Accounts hat Zugriff. Thumbnails, Beschreibungen etc werden nicht veröffentlicht. Das "Werk" ist geschützt und [u]kann nicht mit Suchmaschinen
gefunden, dem zu Folge auch nicht kopiert werden.

2. Auf das "Werk" haben nur Nutzer eine Sicht, welchem die Adresse des "Werkes" bekannt ist. Sie können auch eine Kopie anfertigen. Neuerdings gibt es auch interne Thumbnails, welche ich als Besitzer des Accounts in Verbindung mit der Weitergabe der Adresse benutzen kann. Das "Werk" ist geschützt und kann nicht mit Suchmaschinen gefunden werden.

2.a. Als Besitzer des Accounts kann ich festlegen, das bestimmte, die Adresse besitzende Nutzer (per Passwort) das "Werk" bearbeiten und verändern können. Dies gilt aber ausdrücklich nur für das einzelne "Werk", nicht jedoch für den Inhalt des ganzen Accounts. Dies dürfte vor allem beim Teamwork im Bereich von Google-Docs interessant sein. Welche Dateien sich noch im Account befinden bleibt den Nutzern selbst mit Passwort verborgen.

3. Das "Werk" ist freigegeben, wird im Channel des Besitzers veröffentlicht und von Suchmaschinen mit Hilfe von Tags gefunden. Auch wird ein Thumbnail und der Name des Besitzers sowie eine Kommentarmöglichkeit angezeigt. Das "Werk" kann von beliebigen Nutzern kopiert werden.[/indent]
Bei den Veröffentlichungen von privaten Bildern mit Picasa, DIA-Shows oder Videos kommen also praktisch der Punkt 2 in Frage. Hinzufügen möchte ich noch, das Google&Co das Recht besitzen, freigegebene "Werke" zu löschen oder auszublenden, falls diese einen strafrechtlich relevanten Inhalt besitzen oder den öffentlichen Moralvorstellungen widersprechen. Absurd: Das Liebkosen von Tieren gehört dazu und wurde schon mehrfach gelöscht (Beispiel: Katzenjens).

Sorry: Wer eines seiner "freigegebenen" Videos eines Tages in einer [i]Vorsicht Kamera-TV-Show
als Glosse oder Peinlichkeit wiederfindet, dem ist wohl kaum noch zu helfen. Leider gibt es sehr viele solche Menschen, denen erst in diesem Augenblick bewusst wird, was sie ins Web gestellt und damit verpasst haben.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf einen Beitrag von Sempervideo verweisen, welcher den Inhalt hat, wie man geklaute und gefakte Bilder im Web finden kann: http://www.youtube.com/watch?v=N4XWsMISuzE. Weiterhin wäre dieser aktuelle Online-Beitrag des Magnusverlages für einige User(innen) interessant: http://www.magnus.de/ratgeber/bildrechte-das-internet-verliert-nichts-1000774.html Er steht nur scheinbar im Widerspruch zu meinen obigen Ausführungen.

Lasst euch von mir den Tag nicht vermiesen
der hinterwäldler

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