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Diskussion historischer Ereignisse Die Münchner U-Bahn-Schläger und ihr Urteil

hafel
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Die Münchner U-Bahn-Schläger und ihr Urteil
geschrieben von hafel
Über den Begriff „Gerechtigkeit“ streiten sich nicht nur die Gelehrten seit Menschengedenken, sondern auch wir hier im ST-Forum. Die Anwälte der beiden Münchner U-Bahn-Schläger werden in die Revision gehen. Dort ist dann wieder alles möglich. Den Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, gibt es nicht ohne Grund.

Wie auch immer es am Ende ausgeht: Das Landgericht München I hat ein Urteil gesprochen , dass jeder nachvollziehen kann …… auch in dieser Höhe. Völlig hirn- und sinnlose Brutalität ist auf den Strassen Deutschlands -und nicht nur hier- zu etwas Alltäglichem geworden, an das wir uns nicht gewöhnen dürfen. Die meist noch mehr oder weniger jugendlichen Täter wähnen sich in einer rechtlichen Schutzzone, in der sie glauben jeglichen Frust - oder was sie sonst so antreiben mag – mit körperlicher Gewalt gegen andere abbauen zu dürfen. Ohne dass sie dafür spürbar zur Rechenschaft gezogen werden. Dem Verständnis dafür, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – völlig ausrasten, hat das Münchner Gericht jetzt endlich einmal deutliche Grenzen gesetzt. Toleranz und Hilfe für diejenigen, die teils unverschuldet am Rande unserer Gesellschaft leben, und nicht wissen, wie sie mit ihrer Hilflosigkeit umgehen sollen, ist eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite müssen die Konsequenzen für Gewalt gegen Mitmenschen aber genau so deutlich eingeprägt sein. Das Münchner Gericht hat dafür ein dringend notwendiges Zeichen gesetzt.

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hafel
angelottchen
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Re: Die Münchner U-Bahn-Schläger und ihr Urteil
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf hafel vom 09.07.2008, 12:19:24
vor allem: Die 2 wurden wegen versuchtem MORD angeklagt und wer sich das Video einmal angesehen hat, der muss auch von Mord ausgehen, so wie diese Männer den alten Mann zusammengetreten haben.

Es kommt leider sehr wenig - viel zu wenig - an die Öffentlichkeit, was an Brutalität von Jugendlichen da so tagtäglich vor den Richtern steht und interessanter Weise werden die meisten von den betreffenden Straftätern erst dann wach, wenn sie tatsächlich mit Gefängnis bestraft werden. Alle anderen Massnahmen, die als Hilfestellung angeboten werden, fruchten da leider nicht
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angelottchen
schorsch
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Re: Die Münchner U-Bahn-Schläger und ihr Urteil
geschrieben von schorsch
als Antwort auf hafel vom 09.07.2008, 12:19:24
Meistens kommen solche Typen gnädig weg. Weil ihnen nämlich die Verteidiger einbleuen, an der Gerichtsverhandlung die reuigen Sünder zu spielen.

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schorsch
blauerenzian
blauerenzian
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Re: Die Münchner U-Bahn-Schläger und ihr Urteil
geschrieben von blauerenzian
als Antwort auf schorsch vom 10.07.2008, 08:47:20
Wie die Medien berichten ist das Urteil gefallen.
Münchner U-Bahn-Schläger müssen zwölf und achteinhalb Jahre ins Gefängnis
Sie wurden wegen versuchten Mordes verurteilt.
Nun droht den beiden nach dem Absitzen ihrer Strafe die Abschiebung.
Nir stellt sich dadurch die Frage: Warum sollen wir sie im Knast durchfüttern?
Warum werden sie nicht direkt abgeschoben?
Eine Abschiebung sei "mit großen Schwierigkeiten verbunden" heisst es in Regierungskreisen.
Serkan Er ist in Deutschland geboren. Er hat eine deutsche Verlobte (die er im Knast heiraten kann)
man höre und staune und ist Vater eines deutschen Kindes.
Außerdem ist eine Abschiebung laut Kreisverwaltungsreferat München ohnehin erst möglich, wenn die Hälfte der Strafe abgesessen ist.
Ja, das sind die Hintertürchen unserer Gesetze.
Armes Deutschland.
Sie haben einen Rentner fast totgeprügelt....
die sind Gäste unsereres Landes....also raus damit
Was würde mit uns in der Türkei in diesem Fall passieren?

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blauerenzian

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