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Gesundheit Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?

Winfried
Winfried
Mitglied

Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von Winfried
Beim Thema Arztwechsel herrscht unter Patienten oft Unsicherheit. Im Normalfall ist es aber ganz einfach. Für gesetzlich versicherte und für Privatpatienten besteht in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl. Außerdem darf ein Patient jederzeit den Arzt wechseln, sogar im Quartal und ohne dafür Gründe angegeben zu müssen. Wenn man seinem Arzt nicht mehr vollständig vertraut, sollte man von diesem Recht immer Gebrauch machen. Es ist nachgewiesen, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arzt, meistens auch eine erheblich schnellere Heilung bewirkt. Die Wahlfreiheit betrifft auch Fachärzte. Sie können also ohne Überweisung direkt zu einem Facharzt gehen. Da der Hausarzt dann vermutlich nichts über die Diagnose des Facharztes erfährt, scheint mir dieser Weg aber weniger sinnvoll zu sein.

Es gibt jedoch auch Sonderfälle. Wenn der Patient an einem Haus- oder Primärarztmodell teilnimmt, fungiert ein bestimmter Arzt für eine vertraglich festgelegte Laufzeit von 1-3 Jahren als erster Ansprechpartner. In diesem Fall dürfen Sie ohne Überweisung nur zu bestimmten Ärzten gehen wie einem Gynäkologen oder dem Augenarzt. Der Patient erhält für diese Einschränkung dann Sonderkonditionen. Auch bei Privatpatienten ist die Hausarztvariante günstiger als der normale Tarif. Wenn dann innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit eine Veränderung gewünscht wird, muss der Patient sich an die Krankenkasse wenden. Meistens kann man mit der Krankenkasse gemeinsam einen Weg finden, denn mangelndes Vertrauen ist eine wichtige Begründung für einen Arztwechsel. Bedingung wird aber immer sein, dass der neue Arzt ebenfalls einen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Man sollte bei diesem Modell auch daran denken, dass sich ohne rechtzeitige Kündigung des Vertrages die Laufzeit automatisch verlängert.

Wenn man den Hausarzt wechselt, sollte man sich seine sämtlichen Krankenunterlagen aushändigen lassen. Zumindest auf eine Kopie hat man rechtlich einen Anspruch.

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Winfried Engelmann
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von Monja_moin
Freie Arztwahl war für einen gesetzlich Versicherten noch nie ein Problem.
Ich hatte damit jedenfalls nie Probleme, auch innerhalb eines Quartals den Arzt zu wechseln.

Wenn ich der Ansicht bin bei einem Facharzt bin ich besser versorgt, dann besuche ich diesen direkt ohne Überweisung und rede auch nicht mit dem Hausarzt vorher darüber. Höchstens hinterher, falls notwendig.

Auch werde ich mir nie Daten auf die Gesundheitskarte von der Krankenkasse eintragen lassen.
So kann ich z. B. wenn größere Eingriffe bevor stehen sollten, eine 2. oder 3. Meinung bei einem anderen Arzt einholen, ohne daß er von vorhergehenden Meinungen beeinflußt ist.

Monja.
olga64
olga64
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Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 30.10.2014, 15:04:44
Ich höre immer, dass gesetzlich VErsicherte extrem lange Wartezeiten bei Fachärzten hinzunehmen haben (insbesondere im ländlichen BEreich, wo es viel zu wenig gibt und die dann auch noch lieber Privatpatienten vorziehen, weil diese mehr Geld in die Ärztekasse spülen). Wäre es da nicht besser, auch auf die Beziehungen des Hausarztes zu seinem ärztlichen Fachkollegen zu bauen? Oder wie machen Sie das? Olga

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Winfried
Winfried
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Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von Winfried
als Antwort auf olga64 vom 30.10.2014, 15:21:31
Die Wartezeit bei Fachärzten von manchmal mehr als drei Monaten zu verkürzen haben Gesundheitsminister in den vergangen 15 Jahren schon versucht. Den Misserfolg kennt man. Die jetzt eingeführte Termingarantie (max. einen Monat) wird auch scheitern. Ohne zusätzliche Ärzte ist das eben nicht möglich. Diese Patienten verstopfen bereits jetzt die Notaufnahme in den Krankenhäusern, ohne dass ein wirklicher Notfall vorliegt.

Falls sich Ihr Hausarzt die Zeit nimmt telefonisch einen Termin zu vereinbaren, ist das eine erfolgversprechende Lösung. Ansonsten kann man die Krankenkasse bitten einen Termin zu vereinbaren. Sie hat wesentlich besser Chancen einen zeitnahen Termin zu erhalten.
Winfried
olga64
olga64
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Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Winfried vom 30.10.2014, 16:15:05
Als Privatversicherte habe ich diese Probleme ja nicht. Ausserdem gehe ich seit Jahren zu bekannten Ärzten (und Ärztinnen), die ihrerseits mir den Service bieten, mich anzurufen und neuen Termin mit mir zu vereinbaren (wenn ich es vergessen sollte). Die kennen ja die Intervalle, wann ich mich untersuchen lasse.
Ich hörte ja nur,dass gesetzlich Versicherte andere Probleme haben. Aber dafür zahle ich halt auch mehr für meine Krankenversicherung als diese. Olga
Monja_moin
Monja_moin
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Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf olga64 vom 30.10.2014, 15:21:31
Ich habe wohl das Glück einen Wohnort zu haben wo ich nie lange auf Termine warten muß. Weder beim Hausarzt oder bei einem Facharzt.
Kommt wohl darauf an wo man wohnt.

Ich gehe allerdings auch recht selten zum Arzt.

Monja.
Klaro
Klaro
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Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Monja_moin vom 30.10.2014, 16:51:15
Lange Wartezeiten bei Fachärzten habe ich als gesetzl. Versicherte bis jetzt nur bei Kernspin-Untersuchungen erlebt...da kann es schon mal 4 oder 5 Wochen dauern, außer es geht um ein akutes Problem.

Ansonsten ist es mit einer Wartezeit bis zu 2 Wochen getan (Orthopäde, Dermatologe), d.h. bei meinem neuen, jungen Zahnarzt waren es jetzt 4 Wochen.

Allerdings mag es in der Großstadt anders sein.

Klaro
Winfried
Winfried
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Re: Arztwahl und Arztwechsel – welche Rechte hat der Patient?
geschrieben von Winfried
als Antwort auf Klaro vom 30.10.2014, 19:23:54
Hallo,

da es hier mehrere Mitglieder gibt, die mit Wartezeiten keine Probleme haben, wollte ich noch auf einen Kurztest aufmerksam machen der ergab: Bei Fachärzten wartet man durchschnittlich 77 Tage. Quelle ist der folgende Link.

Winfried

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