Gesundheit Patientenverfügung

bongoline
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von bongoline
als Antwort auf chris vom 20.02.2010, 13:15:15
In Österreich behält eine Patientenverfügung nur über einen Zeitraum von fünf Jahren Gültigkeit, danach müßte eine neue Verfügung gemacht werden. Sehr oft denkt mal wohl, man hat alle Vorsorgen für den Eventualfall getroffen und - ja dann staunste, fünf Jahre vorbei und Ärzte können wieder schalten und walten, wie sie wollen.

Ob diese Fristen in D auch gelten, weiß ich nicht, zum googeln ist mir heute nicht der Sinn
Aek Wien

bongoline
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf bongoline vom 20.02.2010, 15:51:44

Mir ist bekannt
-und so mach ich das auch-
dass die Verfügung jährlich mit Datum und Unterschrift aufs Neue bestätigt werden muss.

Gudrun

chris
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von chris
als Antwort auf bongoline vom 20.02.2010, 15:51:44

 Die Unterschrift auf der Patientenverfügung sollte erneuert werden (teilweise wird dies in einem Abstand von zwei Jahren empfohlen), um zu dokumentieren, dass die Verfügung weiterhin dem aktuellen Willen entspricht.
(kopiert aus der Seite der Bundesärztekammer)



Leider konnte ich nicht genau feststellen, welche
Frist verlangt wird. Die Bundesärztekamme empfiehlt die
Erklärung mit Datum abzugeben und dies alle zwei Jahr zu erneuern.

Allerdings ist mir nicht klar, ob dies die neueste
Bestimmung ist, da die Seite aus 2007 stammt.


Chris


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eko
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von eko
als Antwort auf pilli vom 20.02.2010, 11:57:48
egal wie "wasserdicht" eko

deine patientenverfügung ist, das größte hindernis, deinen willen zu erfüllen, ist ein unter christlicher leitung geführtes krankenhaus. da kannst du verfügen, was du willst, die scheren sich nicht um die patientenverfügung; sondern handeln nach eigenem gewissen...mal so oder mal anders!

ich könnte dir zig links dazu nennen, wie und warum dem wunsch des patienten eben nicht gefolgt worden ist aber ich erspare mir das du klickst ja, wie du so oft betont hast, eh' keinen link an, wozu denn da dir hilfe anbieten?


--
pilli



Ach pilli, warum denn gleich wieder so garstig?

Ich dachte, ich könnte denjenigen, die sich noch nicht damit befasst haben, einen Dienst erweisen.

Natürlich kann man es sich auch vom Hausarzt erstellen bezw. sich beraten lassen und es gibt selbstverständlich auch andere Gremien, die sich damit befassen, denn damit lässt sich ja auch Geld verdienen. Aber schließlich handelt es sich hierbei nicht um eine ärztliche Angelegenheit, sondern um eine juristische Sache und da habe ich mehr Vertrauen in das, was das Bundesjustizministerium anbietet. Ich habe den Weg übers Justizministerium gewählt, weil ich einem Hinweis der Zeitschrift Hören und Sehen gefolgt bin und ich bin der Meinung, dass die Formulierungen des BMJ noch am ehesten Bestand vor Gericht haben können.


Meine Tochter ist Krankenschwester und hat längere Zeit auch als ambulante Altenpflegerin gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sie sich schon auch durchzusetzen vermag.

Und wenn es da ein christliches Krankenhaus gegeben haben soll, die sich nicht um eine Verfügung scheren, heißt das noch lange nicht, dass es alle so machen werden und außerdem kann es durchaus sein, dass jene Patientenverfügungen eben nicht "wasserdicht" verfasst waren.

Ganz abgesehen davon gibt es bis zum heutigen Tage eben leider noch keine gesetzliche Handhabe, möglicherweise ist den Politikern das Eisen zu heiß. Da gehen ja sowieso die Meinungen diametral auseinander.

Schlußendlich hoffe ich außerdem, dass bei mir eine solche Verfügung nicht erforderlich sein wird. Ich wünsche mir ein Sterben, wie es meiner Mammi vergönnt war: Abends ins Bett gelegt, am anderen Morgen tot gewesen.
pilli
pilli
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von pilli
als Antwort auf eko vom 20.02.2010, 20:47:03
eko,

was ist daran garstig, wenn ich dir fakten nenne? die diskussion wird nicht nur von einzelnen krankenhäusern geführt sondern geht quer durch das ländle und auch in Österreich. nur weil du davon wenig oder keine ahnung hast, zu behaupten, ich sei garstig, ist das bereits beginnender altersstarrsinn?

überlege doch bitte mal logisch:

die kirchen haben sich zum auftrag gemacht das leben zu schützen und da glaubst du tatsächlich, ein karbolmäuschen könnte da watt bewirken? oh' heilige einfalt!

du mußt das nicht lesen, watt ich zitiere denn dir traue ich eh nicht zu, datt du worte der entschuldigung findest, tut auch nicht not!

Institut für Systematische Theologie / Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien, Wien

Auszug

In der Debatte um ethische Probleme am Lebensende spielt die Frage von Patientenverfügungen eine wichtige Rolle. Sie gelten als ein Instrument, um die Autonomie von Patienten zu stärken, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken und Sterbenden.1 Auch die Kirchen unterstützen dieses Anliegen. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz haben gemeinsam eine Handreichung und ein Formular für eine christliche Patientenverfügung herausgegeben. Nach ihrer Ansicht findet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten seine Grenze allerdings dort, wo die Forderung nach Tötung auf Verlangen erhoben wird. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern ist überdies umstritten, wie verbindlich Patientenverfügungen für die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal aus rechtlicher Sicht sind, oder anders gefragt, welche Kriterien solche Verfügungen erfüllen müssen, um als rechtverbindlicher Ausdruck des Patientenwillens für den Fall zu gelten, dass der Patient aktuell nicht mehr zustimmungsfähig ist.

Im Ringen um klare gesetzliche Regelungen wird einerseits auf das Prinzip der Patientenautonomie verwiesen, andererseits aber auf das Prinzip der Fürsorge und der Verpflichtung zum Lebensschutz, der aus dem Recht auf Leben abgeleitet wird. Beide Prinzipien werden aus der Menschenwürde abgeleitet, können aber zueinander in Spannung geraten. Umstritten ist auch, ob die Reichweite von Patientenverfügungen auf tödlich verlaufende Krankheiten oder die unmittelbare Sterbephase (Terminal- und Finalphase) begrenzt werden soll, oder ob Patientenverfügungen auch für Krankheitslagen gelten sollen, die nicht zum Tode führen. Darüber wird auch in den Kirchen weiter intensiv diskutiert.
geschrieben von Ulrich H. J. Körtner


niemand wird dir auf vorherige anfrage mitteilen, wie im falle des falles entschieden wird
aber sei dir man sicher, in einem unter christlicher leitung geführten krankenhaus bedeutet das abstellen der niedlichen lebenserhaltenden maschinen "Tötung" und du glaubst immer noch, das würden sich die ärzte eines konfessionszugehörigen krankenhaus ins pflichtenheft schreiben?


--
pilli
sonja47
sonja47
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von sonja47
als Antwort auf pilli vom 20.02.2010, 21:27:22
Pilli

Und wieviele christlich geführte Krankenhäuser gibt es dann in Deutschland?
Hier in der Schweiz sind dies sicherlich nicht die Universtitäts-
und auch nicht die Regionalspitäler!
Ist dies in Deutschland anders?
Sonja

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pilli
pilli
Mitglied

Re: Patientenverfügung
geschrieben von pilli
als Antwort auf sonja47 vom 20.02.2010, 21:57:25
ja, sonja

aber warum stellst du mir die frage und googelst nicht selber zu der anzahl und dem verhältnis? ich weiß, wovon ich schreibe, eko sicherlich jetzt auch...

Die Klassifikation nach dem Krankenhausträger, unterscheidet öffentliche, freigemeinnützige und private Träger. Öffentliche Träger sind zum Beispiel Bund, Länder, Kreise und Gemeinden, freigemeinnützige zum Beispiel die Kirchen oder das Rote Kreuz. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurden im Jahr 2004 von 2.166 Kliniken in Deutschland 36 Prozent von öffentlichen Trägern, 38,4 Prozent von freigemeinnützigen Trägern und 25,6 Prozent von privaten Unternehmen betrieben.

geschrieben von wikipedia


die universitätskrankenhäuser sonja, sind sicherlich nicht in jedem Kleinkleckersdorf ansässig?


--
pilli
Mitglied_b12f0f2
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 20.02.2010, 22:18:45

Madam pilli weiss natürlich wieder mal alles besser
und,pilli,
in diesem Zuammenhang von "irgendeinem Karbolmäuschen" zu schreiben,ist dem Ernst dieser Fragen absolut nicht angepasst!

Wer lesen kann,der sollte sich wirklich selber informieren!

"Rat der EKD plädiert für gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte verbessern

11. Juli 2007

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Patienten, Angehörige und Ärzte bräuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heißt es in den „Eckpunkten des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen“, die in der vergangenen Woche den Abgeordneten des Deutschen Bundestages übersandt wurden. Die Ziele einer solchen gesetzlichen Regelung sollten unter anderem sein, die Vorsorge für Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten verbindlich zu regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von Patientenverfügungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und Bevollmächtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu klären."


Gudrun
eko
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Mitglied

Re: Patientenverfügung
geschrieben von eko
als Antwort auf pilli vom 20.02.2010, 21:27:22
Ach pilli,

wollen wir uns denn schon wieder an den Haaren zerren oder was?

Lies doch mal Deinen letzten Satz in Deinem Beitrag, das finde ich halt garstig.

Und garstig finde ich auch, wenn Du jetzt schon wieder in so manchem Satz durchscheinen lässt, dass ich wohl ein unwissender "alter Mann" sei. Das sind so heimliche Spitzen, Nadelstiche, und die pieksen halt.

Ich brauche wirklich keine Belehrung zum Thema, denn ich bin davon überzeugt, dass die Textbausteine für eine Patientenverfügung, die das BMJ anbietet, vor Gericht Bestand haben können, da können die christlichen Krankenhäuser ( letztes Jahr hatte ich das "Vergnügen", in einem evangelischen Krankenhaus behandelt und in einem katholischen operiert worden zu sein.) sich noch so sehr quer legen.

Es hat nichts mit Unerfahrenheit oder mangelnder Ahnung zu tun, wenn ich davon ausgehe, dass die vom BMJ verfassten Formulierungen rechtlich durchdacht sind.

Dass sich da manche Halbgötter in weiß dann doch nicht daran halten wollen und es als Tötung auf Verlangen auslegen, ist auch mir klar. Wie schnell sich diese Kerle auf den Schlips getreten fühlen, konnte ich anläßlich einer Kathederuntersuchung im vergangenen Jahr am eigenen Leib erfahren. Denn als der Herr Professor, der den ganzen lieben langen Tag nix anderes macht als Katheder,Katheder,Katheder (da ist eine Menge Geld zu verdienen!) mir nach dem Eingriff und Anlegen des Druckverbandes an der Leiste erklärte:"Ich habe Ihnen einen Stent gesetzt" und ich ihm erwiderte, dass sich der doch wieder zusetzen würde, reagierte er mit ziemlicher Gereiztheit und frug mich, was er denn ansonsten hätte machen sollen.

Auf die Idee, mir das vor dem Eingriff mitzuteilen und mein Einverständnis einzuholen, ist dieser Mensch nicht gekommen.

Wenn ich mir das vor Augen halte, kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese Kerle auch beim Hinübergleiten in den Tod sich über die Wünsche der Patienten hinwegsetzen.

Bleibt zu hoffen, dass einem das erspart bleibt.

Es grüßt der e k o.

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