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Haustiere Definition eines Hundebisses?

Dreierlei3
Dreierlei3
Mitglied

Definition eines Hundebisses?
geschrieben von Dreierlei3
Ich habe hier ein überraschendes Problem in der Familie bekommen.

Unser kleiner Hund, Lhasa-Apso (14 Jahre und noch nie übellaunig), hat angeblich einen Bekannten meines Sohnes 'gebissen', während niemand weiter in der Nähe war.

Dieser Bekannte hat ein winziges Löchlein im Daumenballen vorgewiesen. Es gab weiter keinerlei Druckstellen von anderen Zähnen, weder auf dem Handrücken, noch neben dem Löchlein.
Sein Arzt hat das Löchlein mit Pflaster bedeckt, mehr war wohl auch nicht nötig.
Nun hat er seiner Krankenkasse diesen 'Hundebiss' gemeldet und diese fordert uns auf, die Kosten zu tragen.

Was können wir tun?
Blaustrumpf
Blaustrumpf
Mitglied

Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von Blaustrumpf
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
Ihr habt doch hoffentlich eine Hunde-Haftpflichtversicherung? Dann und auch sonst würde ich empfehlen: bezahlen (kann ja nicht die Welt kosten, so ein Pflaster) und der Friede ist gewahrt - schon im Interesse des Sohnes...
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
Gibt es Zeugen dafür, dass und wie das geschehen ist? Behauptungen kann schließlich jeder aufstellen. Ich würde wohl darauf bestehen, dass das Geschehen zumindest schriftlich von eventuell vorhandenen Zeugen dokumentiert wird, bevor ich irgendetwas zahlen würde.

Wer einen Hund hält, egal, wie klein der auch sein mag, ist gut beraten, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. So bleibt man auch nicht auf solchen Kosten hängen, die durch einen angeblichen oder tatsächlichen Biss des eigenen Hundes entstanden sind.

Eins noch. Kinder und Hunde niemals alleine lassen, niemals.

LG


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Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
Da ist schwierig, etwas zu raten.

Ich habe aus eigener Anschauung so einen Fall erlebt.
Ein Kollege wurde von einem ansonsten friedlichen kleinen Kameraden "gezwickt".
Leider hat sich der Finger dann entzündet und er hatte da länger damit zu tun.
Verband, Antibiotika.
Es reicht ein Kratzer.

Nun wird es wohl so sein, daß der Hund nicht ständig unter Beobachtung steht,
was er tut.
Und ich kenne einige "kleine Kameraden", die auch mal vergrätzt sind.
Selten, aber es kommt vor.

Nun wird der Bekannte nicht zum Arzt gegangen sein, um Kosten zu verursachen.
Sondern aus Vorsicht, es könnte auch eine Entzündung passieren.
Um dem vorzubeugen, bekommt man häufig eine Tetanus-Spritze.
Natürlich muß er dann Angaben machen, was ihm passiert ist, damit der Arzt richtig handelt.

Es ist auch nicht praktikabel und möglich, immer einen Zeugen in der Nähe zu haben,
der auf Schritt und Tritt etwas beweisen könnte, als Zeuge.
Ich würde denken, es könnte sich so zugetragen haben.

Es ist doch ein großes Glück, dass daraus keine Entzündung mit möglichen Folgen
geworden ist.
Angesichts dieser Sichtweise und weil es ein Bekannter ist,
wird es sicher das kleinste Übel sein, den Betrag zu begleichen.
Die Freundschaft bleibt erhalten, es gibt keinen unerquicklichen Rechtsstreit
Hundehalter gegen Gebissenem.
Wie soll sich sonst ein Mensch verhalten, vom Tier nicht gebissen zu werden, welches möglicherweise kurzzeitig nicht unter Aufsicht ist ?
Und das wird ja nicht immer möglich sein, wenn es nicht in einem eingezäunten Bereich ist.
Will man sowas denn überhaupt?

nordstern
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
abgesehen davon, daß ihr doch hoffentlich eine versicherung habt, würde ich evtl.
nachforschen, ob das "opfer" einen tetanus-impfschutz hat.

man kann nie wissen .........

vorsicht ist die mutter der porzellankiste.
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
.."Nun hat er seiner Krankenkasse diesen 'Hundebiss' gemeldet und diese fordert uns auf, die Kosten zu tragen. .."

Soviel ich weiß, wird diese Meldung von der Ambulanz weitergegeben. Der Patient hat darauf keinen Einfluß.

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Felide1
Felide1
Mitglied

Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von Felide1
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
Dreierlei,

bezahl den Mist und Du hast Ruhe,den Freund würde ich nicht mehr in die Nähe des Hündchens lassen wer weiß, das nächste Mal ist er womöglich "schwer verwundet". Es gibt halt Menschen die wegen jeder Kleinigkeit zum Doktor laufen. Ich denke ein Kratzer oder ein Löchlein kann entstehen bei jedem Spiel mit einem Tier oder auch mit Menschen nur dass ein Menschenbiss eher zum Arzt gehört. Wenn der Arzt nur ein Pflaster darüber klebte kann es nicht schlimm gewesen sein.

LG Felide
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.02.2012, 11:08:25

falls er privat versichert ist, kann er das natürlich selbst einreichen.
Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Aber was gibt es denn da zu definieren?
Willst Du Dich darum drücken, die entstandenen Kosten zu übernehmen?

EUER Hund hat jemandem eine Verletzung beigebracht und derjenige hat sich sicher auch sehr erschreckt.
Auch ein kleiner Ritz mit dem Zahn reicht aus um Bakterien in das menschliche Blut zu bringen und ohne gleich das Schlimmste zu beschreiben: An Blutvergiftung sterben viel zu viele Menschen in der Welt - gerade in der ach so zivilisierten Welt, in der man glaubt, es passiert schon nichts! Dagegen nützt auch die Tetanusimpfung nichts.

Das einzige, was Du machen kannst - die Kosten anstandslos zu zahlen und Dich bei dem betroffenen Menschen entschuldigen. Man lässt relativ Fremde auch nicht alleine mit dem eigenen Hund. Da kann immer etwas passieren. Gerade die Kleinen sind oft "Giftkrötlein" und schnappen schon einmal zu.
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
Mitglied

Re: Definition eines Hundebisses?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Dreierlei3 vom 12.02.2012, 10:37:43
Die Frage:

was können wir tun

ist meiner Meinung nach völlig überflüssig!

Egal,wie "gutmütig" dein "Riesenhund" angeblich immer war,es ---kann--- passieren,dass ihm was nicht gepasst oder erschreckt hat.

Melde den Schaden deiner -hoffentlich bestehenden-Tierhalter-Haftpflichtversicherung,die zahlt
--wenn du eine ärztliche Bescheinigung vorlegst--
und Friede,Freude Einvernehmen ist wieder hergestellt!

Frage nach Tetanus-Impfung sollte gemacht werden!

Gudrun

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