Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik 14 Juli 1933 Tag der Gesetze

Innenpolitik 14 Juli 1933 Tag der Gesetze

netarip
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14 Juli 1933 Tag der Gesetze
geschrieben von netarip
Vor 80 Jahren war es fast vollbracht, Volkes Wille war vollzogen. Sethe schreibt 1963 : " Die Mehrheit des Volkes wollte die Herrschaft des Volkes nicht mehr, seit 1930 waren bei Wahlen die staatsfeinlichen Parteien NSDAP / KPD / DNVP und die DVP in der Mehrheit
In der Zeit vom 27.6.1933 bis zum 5.7.19131933 lösen sich nacheinander die DNVP,die DDP, die DVP und das Zentrum auf.
Die KPD war bereits verboten , die SPD hatte versucht dem Verbot durch Zurückhaltung zu entgehen aber ihren Mandatsträgern wurde die Tätigkeit untersagt.
Am 7.Juli 1933 wurde die Verordnung zur Sicherung des Staates erlassen.
Und heute vor 80 Jahren war der Tag der Gesetze
Es wurde erlassen das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien. Die NSDAP war alleinige Partei in Deutschland.
Gesetz gegen die Neubildung von Parteien.
Vom 14. Juli 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.
§ 2
Wer es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei zu bilden, wird, sofern nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe bedroht ist, mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.

Berlin, den 14. Juli 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
Am gleichen Tag die Gesetze über
a) Einziehung Volks und Staatsfeindlichen Vermögens ( SPD )Das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens wurde am 14. Juli 1933 von der Reichsregierung (kraftErmächtigungsgesetzes) beschlossen, um „sozialdemokratischen Umtrieben dienendes Vermögen einer staatsfeindlichen Verwendung auf Dauer zu entziehen“ (Reichsgesetzblatt 1933 I S. 479).
Das Gesetz schrieb vor, dass entsprechend dem am 26. Mai 1933 beschlossenen Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens(Reichsgesetzblatt 1933 I S. 293) ebenso volks- und staatsfeindliches Vermögen einzuziehen war. Als volksfeindlich galten – wie zuvor die Kommunistische Partei Deutschlands – nunmehr auch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie Sachen und Rechte, die zur Förderung marxistischer oder anderer, nach Feststellung des Reichsministers des Innern volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt waren.
b) Gesetz über Volksabstimmungen. Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
(1) Die Reichsregierung kann das Volk befragen, ob es einer von der Reichsregierung beabsichtigten Maßnahme zustimmt oder nicht.
(2) Bei der Maßnahme nach Abs. 1 kann es sich auch um ein Gesetz handeln.
§ 2
Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch dann, wenn die Abstimmung ein Gesetz betrifft, das verfassungsändernde Vorschriften enthält.
§ 3
Stimmt das Volk der Maßnahme zu, so findet Artikel 3 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 141) entsprechende Anwendung.
§ 4
Der Reichsminister des Innern ist ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Berlin, den 14. Juli 1933.
(Dieses Gesetz kam zur Anwendung
zur Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers auf die Person Adolf Hitlers als Führer und Reichskanzler (19. August 1934),
zur Rheinlandbesetzung (29. März 1936
zum Anschluss Österreichs (10. April 1938).))

c)Das Erbgesundheitsgesetz

Das Gesetz diente im nationalsozialistischen Deutschen Reich der sogenannten Rassenhygiene. Zur Begutachtung eines Sterilisationverfahrens wurden formal rechtsförmig agierende 'Erbgesundheitsgerichte' geschaffen.
Dieses Gesetz wurde in der SBZ 1946 durch Anordnung der russ. Besatzungsmacht aufgehoben.
Hingegen erklärte die Bundesregierung 7.2.57 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ist kein typisch nationalsozialistisches Gesetz.
1961 gab es eine Anhörung im Bundestag.
Zur Frage der Entschädigungszahlung für Zwangssterilisierte nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erschienen 1961 als Sachverständige:
Prof. Dr. Werner Villinger, NSDAP-Mitglied, 1934 Chefarzt der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel (bis September 1936 wurden dort 2 854 Personen zur Sterilisation angezeigt), Richter am Erbgesundheitsobergericht, als zentraler „Euthanasie“-Gutachter verantwortlich für die Selektion und Tötung „biologisch Minderwertiger“, 1958 Mitbegründer der „Bundesvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“, Großes Bundesverdienstkreuz.
Er soll zu den T 4 Ärzten gehört haben ,hat das aber immer bestritten. In der T 4 Liste wird er aber weiterhin geführt.
Einige Tag vor einer erneuten Anhörung Ende Juli 1961 verunglückte V. bei einer Bergwanderung in Österreich.
Villinger prägte bei der besagten Anhörung im Bundestages den Begriff der "Entschädingungsneurose"
Prof. Dr. Hans Nachtsheim, 1941 Abteilungsleiter für experimentelle Erbpathologie am Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, benutzte 1943 epilepsiekranke Kinder aus der „Euthanasie“-Anstalt Brandenburg-Görden für ein Unterdruck-Experiment, forschte an Augen von in Auschwitz ermordeten Menschen; Großes Bundesverdienstkreuz;
Prof. Dr. Helmut Ehrhardt, 1940 Assistent bei Villinger, Gutachter fürs Erbgesundheitsgericht, 1955 Oberarzt bei Villinger, Träger der Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft.
Eine Entschädigungsregelung für die Sterilisierten würde in vielen Fällen zu einer Verhöhnung des echten Gedankens der Wiedergutmachung führen.
Das war der bezeichnende Beitrag bei der benannten Anhörung.
Das wichtigste zu diesem Thema hat der , leider verstorbene, Ernst Klee geschrieben.
Karl
Karl
Administrator

Re: 14 Juli 1933 Tag der Gesetze
geschrieben von Karl
als Antwort auf netarip vom 14.07.2013, 16:14:52
Danke für diese Erinnerung. Glücklicherweise hat dies mit heutiger Innenpolitik wenig zu tun. Wir sollten dafür sorgen, dass dies so bleibt.

Karl
netarip
netarip
Mitglied

Re: Was ich vergessen hatte
geschrieben von netarip
als Antwort auf Karl vom 15.07.2013, 09:24:20
Gerade das Erbgesundheitsgesetz bot die Möglichkeit mit " Menschenmaterial " Forschungen zu betreiben die diesen " Forschern " Lehrstühle sicherte.
Und darum hatte ich auf diesen Tag hingewiesen
Um hinzuweisen
Zum Beispiel auf " Nobelpreisträger Adolf Butendandt
Oder auch Prof. Dr. med. Otmar Frhr. v. Verschuer"

„"" Ein Assistent meines früheren Frankfurter Instituts, Dr. M*. ... wurde gegen seinen Willen als Arzt an das Lazarett des Konzentrationslagers Auschwitz kommandiert; alle, die ihn kannten, bekamen zu erfahren, wie unglücklich er darüber war und wie er unermüdlich Versuche unternahm, ein ablösendes Kommando zur Front zu erreichen, leider vergeblich. Von seiner Arbeit ist nur bekannt geworden, daß er sich bemüht hat, den Kranken ein Arzt und Helfer zu sein.“
– Otmar Freiherr von Verschuer: Eidesstaatliche Erklärung (1946
* steht für Mengele .

In seiner Berliner Zeit nutzte Verschuer über Mitarbeiter und ehemalige Institutsmitarbeiter direkt bzw. indirekt die Möglichkeiten des KZ Auschwitz für medizinische bzw. genetische Forschung.
In Verschuers Untersuchung „Spezifische Eiweißkörper“ wurde die Blutreaktion auf Infektionskrankheiten erforscht. Mengele infizierte im KZ Auschwitz-Birkenau zu diesem Zweck Menschen „verschiedener geographischer Herkunft“ mit Krankheitserregern und sandte die Proben an Verschuer nach Berlin. Diese Forschung wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert, der Verschuer offen über den Ort der Forschung, das KZ-Auschwitz, berichtete.[
Verschuer gehörte 1949 zu den Gründern der Mainzer Akademie der Wissenschaften.[17] Ab 1951 war er Professor für Humangenetik und erster Lehrstuhlinhaber des neu gegründeten Instituts für Humangenetik an der Universität Münster, zeitweise auch Dekan der Medizinischen Fakultät.[28] 1965 wurde er emeritiert.
Quellen : Ernst Klee,Wikipedia, Uni Hamburg Historisches Seminar Meine Unterlagen

Es gibt eine große Anzahl von Tätern aus der Humanmedizin die unbeschadet und hochgeehrt ihr Leben zu Ende führen konnten. Zum Beispiel dank Globke der ja an diesem Gesetz beteiligt gewesen war. Und eingedenk der Tatsache dass keiner an diese Zeit erinnert werden wollte und jetzt das Verschweigen als Demokratisierung gewürdigt wird.
Karl
Karl
Administrator

Re: Was ich vergessen hatte
geschrieben von Karl
als Antwort auf netarip vom 16.07.2013, 20:12:38
Ich stelle das von Dir verlinkte, erschütternde Video einmal direkt ein:



Karl

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