Innenpolitik 2016 41 Ehrenmorde und 26 Morde ist das normal,auch wenn es von der AfD geschrieben ist ?????????
++Islam-Debatte: Fakten statt Altparteien-Populismus!+++
Mit der Wahl des Bundestagsvizepräsidenten - und der darauffolgenden Debatte zum Thema Islam - hat sich die Möglichkeit eröffnet, endlich einmal Klartext zu sprechen, denn wir sagen nicht ohne Grund, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre. Deshalb werden wir nun täglich die Hintergründe beleuchten, die uns zu dieser Position geführt haben - und beginnen mit dem Thema "Ehrenmord".
Die Freiheit der Frau ist in unserer Kultur unantastbar. Sie ist gleichberechtigt und frei in ihren Entscheidungen. Im Islam ist das oft nicht so - hier entscheiden beispielsweise Brüder und Väter über das Schicksal der Frau oder Jugendlichen. Auch dann noch, wenn die Betroffene bereits volljährig ist. Bricht sie aus diesem Schema aus, begibt sie sich in Gefahr - denn sie beschmutzt die Ehre der Familie. Dies führt immer wieder zu sogenannten Ehrenmorden, die zum Ziel haben, die Ehre der Familie wiederherzustellen.
Ganz aktuell macht ein Fall aus Wien Schlagzeilen, dort wurde eine 14jährige Afghanin von ihrem Bruder getötet. Wegen eines mutmaßlichen Ehrenmordes muss sich derzeit auch ein Iraker in Oldenburg vor Gericht verantworten - er hatte seine Frau, eine fünffache Mutter, vor den Augen ihrer Kinder mit mehreren Messerstichen brutal getötet.
Die Seite www.ehrenmord.de, die übrigens in keinem Zusammenhang mit der AfD steht, listet die Ehrenmorde in Deutschland detailliert auf. Auch hier ist ein Anstieg zu verzeichnen: 2015 recherchierte die Seite 26 Ehrenmorde, 2016 bereits 41. In vier Fällen handelte es sich um Schwangere, den Tätern fielen also auch die Ungeborenen zum Opfer.
Quellen:
www.ehrenmord.de
https://www.nwzonline.de/…/wardenburg-oldenburg-gericht-ang
Mord ist Mord, ganz gleich aus welchen Gründen und wer der Täter war oder ist.
So wird es auch zum Glück von unseren Gerichten eingestuft und geurteilt bzw. verurteilt.
Geschehen solche Morde innerhalb einer muslimischen Familie, spricht man von "Ehrenmord".
Dagegen nennen man Morde die innerhalb einer deutschen Familie geschehen (was genauso häufig vorkommt) "Familiendrama mit tödlichen Ausgang".
Klingt nicht ganz so dramatisch.
Für mich besteht da kein Unterschied, wie gesagt, Mord ist Mord und muß in gleicher Weise geahndet werden!
Monja.
Monja, es dürfte nicht zu einer interessanten Diskussion führen, wenn AfD-Wolke Berichte in epischer Länge und Breite hier einstellt, die dazu dienen sollen, das hohe Lied auf diese braune Partei zu singen, dann aber sich jeglicher abweichender Meinung verweigert und wohl schon am nächsten langen Bericht arbeitet usw.usw. Olga
Ja Olga, was soll da gross dikutiert werden.
Wenn der Islam zu D gehört, meint auch Frau Merkel und die Religionsfreiheit lt. Grundgesetz heilig ist, gehört auch der Ehrenmord zu D.
Die Frage ist dann nur wie und ob sowas überhaupt noch einer Strafe unterliegen muß, oder als religiös/kulturelle Besonderheit behandelt wird.
Mord ist strafbar und verjährt auch nicht. DAfür gibt es lebenslänglich und meist noch einen Nachschlag wegen schwerer Schuld.
ERlebten wir auch gerade bei einem sog. REichsbürger, der die Gesetze und die BRD nicht anerkennt und deshalb einen SEK-Polizisten bei dessen Einsatz durch die Türe erschoss. Dieser Typ muss nun auch mindestens 15 Jahre in den Knast.
Ist wohl auch eine ARt Ehrenmord, wenn jemand so für seinen eigenen "Staat" kämpft und seine Leben in Freiheit riskiert.
Urteile werden von deutschen Gerichten verhängt. Dafür braucht es aber einen Täter, den man haben muss und Beweise. Irgendwelche Aussagen ohne diese wichtigen Punkte einer AfD oder deren braunen Truppen führen nicht weiter.
Olga
Mord ist strafbar und verjährt auch nicht. DAfür gibt es lebenslänglich und meist noch einen Nachschlag wegen schwerer Schuld.
ERlebten wir auch gerade bei einem sog. REichsbürger, der die Gesetze und die BRD nicht anerkennt und deshalb einen SEK-Polizisten bei dessen Einsatz durch die Türe erschoss. Dieser Typ muss nun auch mindestens 15 Jahre in den Knast.
Ist wohl auch eine ARt Ehrenmord, wenn jemand so für seinen eigenen "Staat" kämpft und seine Leben in Freiheit riskiert.
Urteile werden von deutschen Gerichten verhängt. Dafür braucht es aber einen Täter, den man haben muss und Beweise.
Ein Problem bei ausländischen Tätern ist natürlich ,wenn diese sich aus dem Staub machen und unser Land verlassen. Dann gilt entweder das Auslieferungsbegehren der deutschen Justiz und wenn dieses nicht akzeptiert wird, die Gesetzgebung im anderen Land.
Irgendwelche Aussagen ohne diese wichtigen Punkte einer AfD oder deren braunen Truppen führen nicht weiter.
Olga
Ja Olga, was soll da gross dikutiert werden.Das ist nun boße Behauptung wieder besseres Wissen und purer Unsinn.
Wenn der Islam zu D gehört, meint auch Frau Merkel und die Religionsfreiheit lt. Grundgesetz heilig ist, gehört auch der Ehrenmord zu D.
Die Frage ist dann nur wie und ob sowas überhaupt noch einer Strafe unterliegen muß, oder als religiös/kulturelle Besonderheit behandelt wird.
Zum Ersten dürfte es inzwischen Gemeingut sein, daß der Islam aus kulturhistorischen Gründen nicht zu Deutschland gehört, sehr wohl aber Muslime, die unter dem Dach des Grundgesetzes leben.
Zum Zweiten hat weiter oben Monja verständlich gemacht, daß es auch bei uns sogenannte Ehrenmorde (unter anderem Namen) gibt. Der Unterschied zum islamischen Kulturkreis ist, daß dort derartige Morde geduldet, bei uns aber vom Rechtsstaat verfolgt und geahndet werden. Zweifelhaft für mich ist, ob der Ehrenmord vom Islam sanktioniert wird oder lediglich Bestandteil einer mittelalterlichen, patriarchalischen Tradition ist, die in Deutschland so wenig Platz hat, wie wiederbelebtes Nazitum.
In diesem Sinn wäre im deutschen Rechtsstaat eher Platz für einen von althergebrachter Tradition geläuterten Islam als für die verfassungsfeindliche Rechte.
--
adam
Das sehe ich auch so. Menschen, die sich an das Grundgesetzt halten, dürfen in Deutschland leben, egal welcher Religion sie angehören oder auch wenn sie keiner angehören. Menschen, die unser freiheitliches Grundgesetz ändern möchten, müssen jeden Widerstand erhalten, der im Rahmen unseres Grundgesetzes möglich ist. Die Demokratie muss wehrhaft sein.adam
In diesem Sinn wäre im deutschen Rechtsstaat eher Platz für einen von althergebrachter Tradition geläuterten Islam als für die verfassungsfeindliche Rechte.
Karl