Innenpolitik ab 18

sittingbull
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ab 18
geschrieben von sittingbull
offenbar nimmt der "allgemeingültige , flächendeckende mindestlohn" von brutto 8.50EUR langsam gestalt an .

wie [WM: diffamierende Beschreibung entfernt] Andrea Nahles im interview
mit "Bild am Sonntag" mitteilt , soll er aber erst "ab 18"
gelten ... quasi als "jugendschutzmassnahme" gegen die materiellen verlockungen .

und

" ... wichtiger als solche Ansagen sind mir die Schwierigkeiten der Branchen, die aufgrund eines niedrigen Lohnniveaus Probleme mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro haben. Mit denen stehen wir in einem ernsthaften Dialog. " (ebenda)

bis 2017 ist da noch viel zeit zum ernsthaften "verhandeln" .

das gedächtnis der wähler ...
besonders der sozialdemokratischen ... ist bekanntlich wenig
ausgeprägt .

sitting bull
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Re: ab 18
geschrieben von sittingbull
auch die "mutteroberin" sadomasochistischer kapitalfantasien
"Dorothea Siems" , wässert im "springerschen wirrpool" schon mal
die rute ... denn sie weiss :

" Schließlich brauchen diejenigen, die jahrelang keine geregelte Beschäftigung mehr gewöhnt waren, oft viel Zeit, um wieder einigermaßen produktiv zu arbeiten, manche haben es gar nie gelernt. Und bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro plus Lohnnebenkosten geht die Rechnung aus Sicht der Arbeitgeber dann nicht mehr auf. "

Dominastudio Siems

"einigermassen produktiv" ... wäre etwas ganz anderes .

sitting bull
sammy
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Re: ab 18
geschrieben von sammy
als Antwort auf sittingbull vom 18.03.2014, 11:37:44
wie [WM: diffamierende Beschreibung entfernt] Andrea Nahles im interview
mit "Bild am Sonntag" mitteilt ,...

auch die "mutteroberin" sadomasochistischer kapitalfantasien
"Dorothea Siems" , ....

ich kann nur Abscheu über solch herabwürdigendes Vokabular empfinden...!!!!!!

sammy

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sittingbull
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Re: ab 18
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf sammy vom 18.03.2014, 12:03:10
ich kann nur Abscheu über solch herabwürdigendes Vokabular empfinden...!!!!!!


ich auch , sammy .

aber was die Siems da so menschenverachtend zusammenschreibt , wollte ich trotz aller abscheu nicht vorenthalten .

sitting bull
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Re: ab 18
geschrieben von sittingbull
offenbar hat "Andrea 'keine ausnahmen' Nahles" (SPD) , jetzt sehr wohl "ausnahmen" beim mindestlohn verfügt .
der "Agenda 2010" verpflichtet , werden u.a. "Langzeitarbeitslose"
davon ausgenommen .

genau hier wäre aber eine "lücke" zu schliessen gewesen um dem
niedriglohnsektor zu begegnen .

schliesslich hat erst die hartz4-gesetzgebung der SPD dafür
gesorgt , dass über die erpresserische sanktionierung
arbeitsloser menschen , die löhne gedrückt werden konnten und
steuerfinanziert aufgestockt werden mussten .

was für eine unwürdige scharade der deutschen "sozialdemokratie" ... um lächerliche 8.50€ brutto .

sitting bull
olga64
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Re: ab 18
geschrieben von olga64
als Antwort auf sittingbull vom 20.03.2014, 11:55:22
Warten Sie doch einfach mal ab: es ist doch noch lange nicht erwiesen, dass es ARbeitgeber geben wird, die diesen Mindestlohn überhaupt bezahlen (können oder wollen). Es kann leider auch sein, dass der potentielleEmpfängerkreis nichts davon hat, weil es die dazugehörigen Jobs nicht (mehr) geben wird. Sie haben dann natürlich weiterhin die grosse, Sie sicher erfreuende Chance, unseren Politikern Unfähigkeit vorzuwerfen. Bleiben Sie also am Ball - es tut Ihnen sicher gut, hier die Attacke weiter zu reiten. Olga

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sittingbull
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Re: ab 18
geschrieben von sittingbull
" Man kann es drehen und wenden wie man mag, alles was in den letzten Jahren so an Veränderungen und Modifikationen am Arbeitsmarkt und im Sozialwesen geschah, war sofort mit vielfältig in Kauf genommenen Grauzonen behaftet. Der Mindestlohn, wie ihn jetzt die Große Koalition beabsichtigt, wird das nächste Konzept, das Nischen für derart halbseidene Schachzüge einrichtet. "

spartipps für umsichtige unternehmer

sitting bull
Re: ab 18
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 20.03.2014, 11:55:22
.................................schliesslich hat erst die hartz4-gesetzgebung der SPD dafür
gesorgt , dass über die erpresserische sanktionierung
arbeitsloser menschen , die löhne gedrückt werden konnten und
steuerfinanziert aufgestockt werden mussten .

sitting bull


Das ist absolut richtig.
Nur darf man Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Die Arbeitsverwaltungen sind nicht erpresserisch tätig. Die Mitarbeiter dort sind selbstverständlich verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Diese möchte ich im obigen Fall nicht nur sozial und menschlich voll daneben, sondern auch fast dümmlich nennen.
Durch Nichtregelung vernünftiger Löhne wurde es möglich, dass an Großbaustellen z. B. 50 Billiglohnarbeiter beschäftigt sind, die ca. 35 verschiedenen Firmen angehören.
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: ab 18
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.03.2014, 14:32:32
Noch eine Ausnahme: Langzeitarbeitslose (Hartzer) sind für ein ganzes Jahr von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen: gegen-hartz.de: Hartz-IV-Bezieher vom Mindestlohn ausgeschlossen

Überdies ist es gem. geltenden Arbeitsrecht dem Arbeitgeber möglich, nach Ablauf einer einjährigen Probezeit dem Arbeitnehmer fristlos und ohne Angabe eines Grundes zu kündigen. Der Arbeitnehmer hat aber das Recht diesem Passus im Arbeitsvertrag nicht zuzustimmen.

Oder anders gesagt: Einmal Arbeitssklave immer Arbeitssklave.

In unserer schnellebigen Zeit wird sich aber der Wähler nicht mehr daran erinnern und in der Hoffnung das die Regierungsparteien sich an ihre Wahlversprechen halten, wieder treu und brav ihre Kreuzeln machen, so wie es sich für jeden anständigen Teutschen gehört.
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: ab 18
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.04.2014, 09:47:41
Noch eine Ausnahme: Langzeitarbeitslose (Hartzer) sind für ein ganzes Jahr von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen: gegen-hartz.de: Hartz-IV-Bezieher vom Mindestlohn ausgeschlossen

Überdies ist es gem. geltenden Arbeitsrecht dem Arbeitgeber möglich, nach Ablauf einer einjährigen Probezeit dem Arbeitnehmer fristlos und ohne Angabe eines Grundes zu kündigen. Der Arbeitnehmer hat aber das Recht diesem Passus im Arbeitsvertrag nicht zuzustimmen.
.................
........
...................


Nicht ganz korrekt..
Für Langzeitarbeitslose soll es keinen Mindestlohn die ersten 6 Monate geben.
Nicht 1 Jahr wie in dem von Dir angegebenen Link.
Von fristloser Kündigung ohne Angabe von Gründen habe ich auch nichts gelesen.

Tagesschau.de

Spiegel.de

Monja.

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