Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?

Innenpolitik #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?

lupus
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Sirona vom 06.01.2016, 12:21:05
Da bin ich aber wirklich erstaunt?
Du möchtest die volle Rente des verstorbenen Ehepartners und machst das an einer Gleichbehandlung von Frauen und Männern fest.
Ein wirklich starkes Stück!

lupus
Sirona
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Sirona
als Antwort auf lupus vom 06.01.2016, 18:49:57
Lupus, Du bist mir ja vielleicht einer!

Also noch einmal: Ich weiß zwar nicht mehr wie es heute gehandhabt wird, kann nur das berichten was mir früher bekannt war.

Wenn der Ehemann starb wurde der Witwe nur ein Teil der vom Mann erworbenen Rente bezahlt. Starb dagegen die Ehefrau bekam der verwitwete Ehemann weiterhin seine volle Rente ohne Abzug.
Und bei einer solchen Regelung bleibt doch die Gleichberechtigung auf der Strecke – oder?

Da aber heute die meisten Frauen auch berufstätig waren sieht die Sache natürlich anders aus. Aber es gibt noch alte Frauen/Witwen, die nie berufstätig waren, und nach nach dem Tod ihres Mannes mit Wenigem auskommen müssen.

Habe ich es jetzt deutlich genug beschrieben? Oder wolltest Du nur provozieren?
Sirona
Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf Sirona vom 06.01.2016, 20:37:53
Liebe Sirona,

ob Witwe oder Witwer, das Recht ist für beide gleich.
Jeder behält das was er selber an Rente bekommt, oder die Anwartschaft darauf.
Dass einer von Beiden mehr oder weniger nach dem Tode des Partners hat, hängt also in erster Linie davon ab, wie hoch sein persönlicher Rentenanspruch ist.
In der Vergangenheit war es in der Regel der Mann, der einen höheren Rentenanspruch hatte. Es gibt aber immer mehr Frauen, die selber einen höheren Rentenanspruch als ihr Mann haben.
Ob und wieviel der überlebende Partner von der Rente des Ehepartners bekommt hängt von vielen Faktoren ab, die man am Besten nachlesen kann.

Ist alles ziemlich kompliziert.

Gutkarl

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olga64
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Re: #Artikel3 heute: ist er realisiert? Wie gleichberechtigt sind die Frauen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Sirona vom 05.01.2016, 21:30:14
d
dazu der Besuch einer Uni im Alter? Unter Teilhabe am ganz normalen Leben verstehe ich nun doch etwas völlig anderes. Man kann sich in dem Alter sinnvoller einbringen als auf einer Studienbank zu sitzen. Oder wollen 70-Jährige noch einen akademischen Beruf ergreifen?

Außerdem was hat der Besuch einer Uni im Alter mit Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu tun? (Olga Thema verfehlt?)

Ich habe noch Zeiten erlebt, in denen ich die Unterschrift meines Angetrauten vorlegen musste, mit der er sein Einverständnis zu meiner Berufstätigkeit erklärte. Gott sei Dank sind diese Zeiten vorbei, und heute kann jede Frau selbst über ihren Berufsweg entscheiden.

Gleichberechtigung gibt es bezüglich der Bezahlung noch nicht in allen Berufen. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, dass Frauen beim Tod des Ehemannes, die keine eigene Rente erwirtschaften konnten - aus welchen Gründen auch immer - prozentual weniger Rente erhalten, während dagegen Männer beim Tod der Ehefrau weiterhin über die volle Rente verfügen können. Oder hat sich dies inzwischen geändert? Ist die Arbeit einer Ehefrau und Mutter weniger wert als die Berufstätigkeit eines Mannes, so dass man im Todesfall des Ehemannes die Rente kürzen muss?
Wo bleibt da die Gleichberechtigung?

Sirona[/quote]

Schon erstaunlich: mir wird vorgeworfen,dass ich im Alter nochmals die Universität besuche - selbst macht Sirona die Gleichberechtigung jedoch am Rentenmodell fest, bei welchem sie anscheinend nicht wunschgemäss partizipieren kann. Grausames Schicksal - aber Gleichberechtigung ist schon ein anderer, langwieriger Komplex, der mit viel Ausdauer verbunden ist, damit frau ihn wunschgemäss leben kann (ich weiss, wovon ich schreibe).
Unter Gleichberechtigung habe ich immer auch die finanzielle Unabhängigkeit verstanden bis hin zur eigenen Rente, die auch frau sich in vielen Jahrzehnten selbst erwirtschaften kann. Hat sie dann noch Anrecht auf die Rente ihres verstorbenen Mannes (oder umgekehrt auf die der Frau), ist das gut und ein schönes Zubrot.
Aber egal - auch das Witwen-Rentenproblem wird sich neutralisieren ,da sich ja immer mehr Paare scheiden lassen und demzufolge auch keinerlei Anrecht mehr auf gegenseitige Renten haben werden. Auch ein Trost oder? Olga

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