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Innenpolitik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren

Angeli44
Angeli44
Mitglied

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von Angeli44
Am 25. März 2013 hatte ich beim BVG in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren eingereicht. Um diese anfertigen zu können, habe ich mich über ein halbes Jahr intensiv mit der Materie im weiteren und engeren Sinne beschäftigt, denn ich bin von Hause aus keine Juristin.
In dem dann beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren über meine Verfassungsbeschwerde wurde am 2. Mai 2014 von den Verfassungsrichtern Gaier, Schluckebier und Paulus einstimmig beschlossen: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BverfGG entsprechenden Begründung unzulässig ist.“
Schade, die Verfassungsrichter haben sich mit dieser meiner Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren und ihrem Beschluss, diese nicht zur Entscheidung anzunehmen, meines Erachtens eine Chance entgehen lassen, der Armut in Deutschland ein Gesicht zu geben! Bei einigem guten Willen hätten sie die Verfassungsbeschwerde auch annehmen können, um dann darüber zu entscheiden. Ich habe bisher davon abgesehen, mit meiner Verfassungsbeschwerde an Medien, etwa Zeitungen heranzutreten.Ich mag Medienrummel nicht besonders. Nun möchte ich sie aber doch komplett hier im Seniorenforum vorstellen. Vor allem auch deshalb, weil Senioren in meiner Verfassungsbeschwerde eine besondere Rolle spielen. Ihr findet die komplette Beschwerde in einem Blog von mir. Es kann sein, dass ihr diesen Text hier schon lesen könnt, aber den Inhalt im Blog, also die Verfassungsbeschwerde selbst, noch nicht. Dann habe ich es heute Abend nicht mehr geschafft. Aber die Beschwerde im Blog kommt bestimmt.
sittingbull
sittingbull
Mitglied

Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf Angeli44 vom 30.08.2014, 19:51:24
...der Armut in Deutschland ein Gesicht (zu) geben.


solltest du keine probleme haben , dich der solidarität des roten
Häuptlings zu erfreuen , gibt es für deine initiative klar einen
SP .

sitting bull
Karl
Karl
Administrator

Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von Karl
als Antwort auf Angeli44 vom 30.08.2014, 19:51:24
Ich setze schon einmal den Link zu Deinem Blog ein:

http://community.seniorentreff.de/member/Angeli44/blog/

Karl

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Angeli44
Angeli44
Mitglied

Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf Karl vom 30.08.2014, 20:16:33
Die Verfassungsbeschwerde ist jetzt - ich hab's geschafft - unter Blog/Eigene Themen aufrufbar.

Angeli44
Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Angeli44 vom 31.08.2014, 12:44:16
Liebe Angeli44,

ich habe deine Verfassungsbeschwerde jetzt gelesen und ich kann dich gut verstehen.

Auch ich bin der Meinung, dass der Einzug der neuen GEZ Gebühr nach dem Gießkannenprinzip (pro Wohnung) auf keinen Fall so in Ordnung ist,

denn warum sollst du für etwas zahlen, was du gar nicht nutzt?

Wie du es schon erwähnt hast, es ist doch ungerecht, wenn in einer Wohnung nur eine Person mit wenig Rente oder anderem Einkommen lebt oder ob ein berufstätiges, gut verdienendes Ehepaare mit ihren schon erwachsenen Kindern, die auch schon gut verdienen aber noch im Hotel Mama wohnen, alle nur das bezahlen, was auch du bezahlen musst.
Nein, auch ich verstehe diese Regelung absolut nicht!

Ich überlege jetzt nur, ob ich dich richtig verstanden habe, denn die GEZ Gebühren und die Gebühren für einen Internetanschluss, sind das nicht zwei verschiedene Gebühren?
Ich bezahle zum Beispiel diese GEZ Gebühren und, weil ich das Internet nutze, den Zugang bei dem Internetanbieter.

Viele Grüße von sirod49
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.08.2014, 16:19:30


Ich überlege jetzt nur, ob ich dich richtig verstanden habe, denn die GEZ Gebühren und die Gebühren für einen Internetanschluss, sind das nicht zwei verschiedene Gebühren?
Ich bezahle zum Beispiel diese GEZ Gebühren und, weil ich das Internet nutze, den Zugang bei dem Internetanbieter.

Viele Grüße von sirod49
geschrieben von sirod49


Bevor die GEZ Gebühren 2013 für alle pro Haushalt fällig wurden gab es folgende Regelungen, hier nachzulesen:
Internetfähige PC sind GEZ-pflichtig

Ein Auszug daraus:
"Wer keinen Fernseher sondern allein ein Radio oder ein sogenanntes neuartiges Rundfunkgerät besitzt, ist verpflichtet, sich bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzumelden und 5,76 Euro im Monat Rundfunkgebühren bezahlen. Zu den neuartigen Empfangsgeräten gehören internetfähige Computer oder Smartphones."

Monja.

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Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Monja_moin vom 31.08.2014, 20:09:13
Monja, ich danke dir für den eingestellten Link!

... und das ist doch ungerecht, dass diejenigen, die keinen Fernseher haben und auch kein Internet in der Wohnung nutzen, trotzdem nach der neuen Regelung der Rundfunkgebühren den vollen Satz zu bezahlen haben.

LG sirod49
justus39
justus39
Mitglied

Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von justus39
Rundfunkgebühren – unabhängig davon ob man einen Empfänger besitzt oder nicht.
Müllgebühren – unabhängig ob man welchen verursacht oder nicht.
Wir hatten ein Wochenendhaus, für das mussten wir Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl wir dort nur einen CD Recorder ohne Empfangsmöglichkeiten hatten.
Wir bezahlten Müllabfuhrgebühren, obwohl wird dort keinen verursachten.

Ich bin schon darauf gefasst, dass ich von unseren nächst gelegenem Restaurant jetzt wöchentlich eine Rechnung über Speisen und Getränke bekomme, obwohl ich gar nicht dort war.

justus
olga64
olga64
Mitglied

Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.09.2014, 11:40:08
Sicher hört sich das sehr ungerecht an. Aber wer sagt Ihnen und uns eigentlich, dass Menschen, die aktuell kein Internet nutzen und keinen Fernseher und kein Radio in ihrer Wohnung haben (ist ja sowieso schon sehr exotisch und dürfte nur sehr wenige betreffen), dies auch in Zukunft nicht ändern werden? WEr würde das kontrollieren?
Im Gegensatz zu früher, wo die GEZ ihre Kontrolldienste in Privatwohnungen machte, finde ich die jetzige Regelung besser. Es bezahlt jeder und es liegt in seinem Ermessen, dann eben doch Fernseher usw. sich anzuschaffen oder es bleiben zu lassen.
Die Kontrollen mit nachfolgenden Strafen fand ich entwürdigender als die jetzige, vereinfachte Praxis. Olga
Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 01.09.2014, 17:07:05
Sicher hört sich das sehr ungerecht an. Aber wer sagt Ihnen und uns eigentlich, dass Menschen, die aktuell kein Internet nutzen und keinen Fernseher und kein Radio in ihrer Wohnung haben (ist ja sowieso schon sehr exotisch und dürfte nur sehr wenige betreffen), dies auch in Zukunft nicht ändern werden? WEr würde das kontrollieren?
Im Gegensatz zu früher, wo die GEZ ihre Kontrolldienste in Privatwohnungen machte, finde ich die jetzige Regelung besser. Es bezahlt jeder und es liegt in seinem Ermessen, dann eben doch Fernseher usw. sich anzuschaffen oder es bleiben zu lassen.
Die Kontrollen mit nachfolgenden Strafen fand ich entwürdigender als die jetzige, vereinfachte Praxis. Olga


s. o. fett von mir - sirod49

Olga,
es bezahlt eben nicht Jeder, denn diejenigen Mitbewohner z. B. eines Einfamilienhauses, die schon längst ihr eigenes gutes Einkommen haben, ihr eigenes Zimmer mit eigenem Fernseher, fahren oft schon ein eigenes Auto, die brauchen nach der neuen Regelung nicht noch mal extra die Rundfunkgebühren zahlen wenn der Hausherr (sprich Eltern) diese Pflicht hat. Und wenn diese “großen Kinder” ewig bei den Eltern wohnen, dann können sie sich diese Gebühr jahrelang sparen, denn sie haben ja keinen eigenen Haushalt.

Und diese Verhältnismäßigkeit gegenüber einer einzelnen Person im Haushalt die hinkt mächtig, weil wieder einmal das Gießkannenprinzip angewendet wird.

Und wenn diese einzelne Person eben nur ein Radio hat, dann ist es m. M. n. besonders ungerecht, dass der volle Satz eingezogen wird.

Nur mal so als Vergleich (auch wenn der hinkt ):
Sie wollen doch sicher auch nicht eine KFZ Steuer für ein Luxusauto bezahlen müssen, wenn Sie nur ein Moped fahren?
Stellen Sie sich mal vor, hier würde auch ein Gießkannenprinzip Anwendung finden!
Kaufen Sie sich deswegen dann doch lieber ein Luxusmodell, obwohl Sie es gar nicht wollen bzw. können?

sirod49

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