Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren

Innenpolitik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren

Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2014, 12:27:12
Olga,
es bezahlt eben nicht Jeder, denn diejenigen Mitbewohner z. B. eines Einfamilienhauses, die schon längst ihr eigenes gutes Einkommen haben, ihr eigenes Zimmer mit eigenem Fernseher, fahren oft schon ein eigenes Auto, die brauchen nach der neuen Regelung nicht noch mal extra die Rundfunkgebühren zahlen wenn der Hausherr (sprich Eltern) diese Pflicht hat. Und wenn diese “großen Kinder” ewig bei den Eltern wohnen, dann können sie sich diese Gebühr jahrelang sparen, denn sie haben ja keinen eigenen Haushalt.
geschrieben von sirod49

Ja aber das ist doch gut das die Kinder nicht noch extra bezahlen müssen,
können sich doch an Mamas und Papas Gebühr beteiligen.
Leute mit wenig Einkommen können sich von der Zahlung befreien lassen,
und Schwerbehinderte mit RF zahlen monatlich einen ermäßigten Betrag von 5,99Euro.
Bin auch Olgas Meinung wer hat denn heute keinen Fernseher mehr, dass
ist kaum vorstellbar , natürlich ist der Betrag für das miese Programm viel zu hoch, aber es wollen ja alle Indendanten und sonstige Angehörige des öffentlich rechtlichen Fernsehen ernährt werden.
olga64
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Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2014, 12:27:12
Ich weiss nicht, was Ihr seltsames Beispiel mit dem Luxusauto/Moped sagen soll: ich bezahle Steuern für meine nette, kleines Auto und es ist gut so. Allerdings gibt es auch hier Abweichungen: je umweltfreundlicher ein Auto ist, desto geringer die Steuer, bzw. wird sie für einige Jahre überhaupt nicht berechnet.
Mir ist es auch egal, ob junge Menschen, die noch zu Hause leben (während sie evtl. in Ausbildung sind oder studieren) keine Gebühren bezahlen müssen - ebenso gönne ich es Schwerbeschädigten und Niedrigverdienern usw., dass sie davon befreit sind.
Dafür soll der Rest aufkommen und ich finde die Regelung gut und weniger störanfälliger (worunter ich z.B. Betrug der GEZ-Kunden verstehe) als die frühere. Olga
Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 02.09.2014, 16:37:36
Ach Olga, warum drehen Sie alles um, Sie wissen doch genau, was ich meinte?
Natürlich sollen junge Leute in der Ausbildung oder Studienzeit bei und von den Eltern leben und die sollen auch diese Gebühren nicht bezahlen.

Auch finde ich es richtig, dass es Ermäßigungen bzw. Befreiungen gibt.

ABER, es gibt sie, diese ewig bei Mama wohnenden großen Kinder mit fast 40 Jahren oder älter, die schon lange ein gutes eigenes Einkommen haben…

Auch in einer WG muss der Rundfunkbeitrag nur einmal bezahlt werden und es wohnen nicht immer nur Studenten in WG´s, auch diese Regelung ist m. M. n. so nicht i.O.

sirod49

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olga64
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Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2014, 17:04:15
Ich wohnte während meines Studiums in Studenten-WG`s,was ca 3 Jahre dauerte.Einen Nicht-Studenten hätten wir nicht aufgenommen - ist sicher auch heute noch so. In diesen WG`s gibt es ja ein richtiges Casting, wer zu einem passt und wer nicht. Ich gönne es auch Studenten, dass sie während ihrer Studienzeit in WG`s nicht vom BAfög auch noch einzeln GEZ-GEbühren bezahlen müssen - und ich denke auch, soviele 40-jährige, die noch bei Mama wohnen, gibt es auch wieder nicht. Das ist ja auch kein Zukunftsmodell, da die betreffende Mama ja auch schon in die Jahre kommt. Vielleicht ist es dann ja ganz gut, wenn der Sohn sich noch um sie kümmert, oder?
ABer wie schon gesagt- mir ist es wurscht; so hoch ist der Beitrag auch wieder nicht ,dass man sich so künstlich darüber aufregen muss. Olga
Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 02.09.2014, 17:08:36
Nein,
ich rege mich nicht künstlich darüber auf sondern richtig echt!

Haben Sie eigentlich das Schreiben der Verfassungsbeschwerde im Blog der TE "richtig" gelesen oder nur “künstlich”?

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!
sirod49
olga64
olga64
Mitglied

Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2014, 17:50:46
Seien Sie doch bitte nicht so pampig, auch wenn Sie mich nicht überzeugen können. Ich habe es nicht gelesen, weil mich dieses Thema wirklich nicht sehr interessiert. Ich habe vorher GEZ bezahlt und zahle es heute, auch weil ich nicht auf die Sendungen der öffentlichen Anstalten verzichten möchte.
Ich zahle übrigens auch gerne ein wenig mehr, weil ich eine sehr gute Zeitung abonniert habe -. Dies ist meine persönliche Lust und Freude an der Info, die ich mir gerne ein wenig mehr kosten lasse und dafür halt auf anderes, was mir unwichtig erscheint, verzichte.
WEnn Sie aber hier weiterkämpfen wollen, gerne - und viel Erfolg und vor allem den richtigen Kampfweg beschreiten. Sich an Talkmaster zu wenden, finde ich unsinnig. Die Sendung war dann gelaufen und der BEschwerdeführer kann dann zwar den Zeigefinger heben und fordern, es nächstes Mal besser zu machen - aber was tut der BEschwerdeführer, wenn dies nichts fruchtet? Sie sollten sich mit schöneren Dingen beschäftigen - das wünscht Ihnen von Herzen Olga

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Angeli44
Angeli44
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Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf olga64 vom 03.09.2014, 16:17:28
Ich schließe hier an, weil es der letzte Kommentar zu meiner Verfassungsbeschwerde vor drei Tagen war. Danke vor allem an Sirod! Dann gibt es auch noch drei sehr gute Kommentare im Blog selbst. Als ganz erfolglos erlebe ich das Einstellen meiner Verfassungsbeschwerde im Seniorentreff also nicht, hätte mir aber mehr Kommentare auch auf dieser Seite gewünscht.

Nun lese ich gerade heute morgen im FREITAG, dass eine Studie herausgefunden hat, dass es in Internet-Foren eine merkwürdige Art von "Schweigespirale" gibt. Man schließt sich der Meinung von Freunden einfach an, und so bleibt das eigene kritische Nachdenken über Sachverhalte aus. Das lebendige Gegenüber dagegen lässt mehr Gedankenfreiheit zu! - Eine interessante Sicht auf Internetforen.
ehemaligesMitglied23
ehemaligesMitglied23
Mitglied

Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaligesMitglied23
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2014, 12:27:12


es bezahlt eben nicht Jeder, denn diejenigen Mitbewohner z. B. eines Einfamilienhauses, die schon längst ihr eigenes gutes Einkommen haben, ihr eigenes Zimmer mit eigenem Fernseher, fahren oft schon ein eigenes Auto, die brauchen nach der neuen Regelung nicht noch mal extra die Rundfunkgebühren zahlen wenn der Hausherr (sprich Eltern) diese Pflicht hat. Und wenn diese “großen Kinder” ewig bei den Eltern wohnen, dann können sie sich diese Gebühr jahrelang sparen, denn sie haben ja keinen eigenen Haushalt.

Und diese Verhältnismäßigkeit gegenüber einer einzelnen Person im Haushalt die hinkt mächtig, weil wieder einmal das Gießkannenprinzip angewendet wird.

Und wenn diese einzelne Person eben nur ein Radio hat, dann ist es m. M. n. besonders ungerecht, dass der volle Satz eingezogen wird.

Nur mal so als Vergleich (auch wenn der hinkt ):
Sie wollen doch sicher auch nicht eine KFZ Steuer für ein Luxusauto bezahlen müssen, wenn Sie nur ein Moped fahren?
Stellen Sie sich mal vor, hier würde auch ein Gießkannenprinzip Anwendung finden!
Kaufen Sie sich deswegen dann doch lieber ein Luxusmodell, obwohl Sie es gar nicht wollen bzw. können?

sirod49
geschrieben von sirod49


Die Gebühr wird pro Wohnung eingezogen. Wie viele Leute darin wohnen ist unerheblich.

Der Vergleich mit dem Auto ist falsch, denn auch beim Auto wird die KFZ- Gebühr nicht danach erhoben wie viele Leute damit fahren.

Im Übrigen können arme Leute sich von den Gebühren befreien lassen.
Re: Re Re: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied23 vom 06.09.2014, 09:40:17

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Die Gebühr wird pro Wohnung eingezogen. Wie viele Leute darin wohnen ist unerheblich.

Der Vergleich mit dem Auto ist falsch, denn auch beim Auto wird die KFZ- Gebühr nicht danach erhoben wie viele Leute damit fahren.

Im Übrigen können arme Leute sich von den Gebühren befreien lassen.
geschrieben von stellamaris
fett von mir - sirod49

Genau,
das ist ja eben ungerecht!


Deswegen hatte ich ja auch gesagt, dass diese Verhältnismäßigkeit mächtig hinkt.
Lies doch noch mal bitte alles, was ich hier geschrieben habe und warum ich diese Regelung so nicht als gerecht akzeptiere.

… ich hatte ja auch erwähnt, dass der Vergleich mit dem Auto hinkt

sirod49

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