Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.02.2018, 16:53:25

Also weisst du Holger,
ich geh jeden Tag arbeiten, und ich behaupte mal, das ist kein sehr einfacher Job, und war mein Job davor ebenfalls nicht.
Dieser Mann, der bekommt auch nicht mehr Geld als jeder andere HarzIVer, dafür gibt es für jeden geltende Berechnungsgrundlagen, und dies ist keinesfalls ein "bedingungsloses" Grundeinkommen, ich glaube du hast nicht verstanden wie dies funktionieren würde.
Im Gegenteil, so lange Menschen nach dem Asylleistungsgesetz Geld bekommen ist das noch weniger als bei einem "normalen" HarzIV-Bezieher.
Was Flüchtlinge vom Staat bekommen

Es ist schwächlich und kleinlich, und ein schlechtes Zeichen, wenn man versucht Bedürftige gegeneinander auszuspielen, unter welchem blöden Vorwand auch immer.
Ich frage mich echt, ob du neidisch bist auf diesen Mann? Weil er mehr Kinder hat als du? Weil er zwei schöne Frauen hat und damit offensichtlich gut zurecht kommt und du nicht? Weil seine Heimat kaputt gebombt ist?
Was davon macht dich so neidisch und was meinst du sollte andere Menschen dazu bringen auf diesen Mann neidisch zu sein?

Wenn du dir aussuchen könntest, ob du hier weiter lebst oder dein Haus kaputt gebombt wird, du jahrelang durch die Welt reisen musst, höchstwahrscheinlich ausgeraubt wirst, deine Frauen mit etwas Pech vergewaltigt werden um anschliessend dann in einem Land zu leben in dem niemand deine Sprache spricht und dich eigentlich niemand haben will... aber ohne Hunger.... was würdest du wohl wählen?

Ich versteh dich nicht, wirklich nicht.

Liebe Grüße
Andrea

 

pschroed
pschroed
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 18:47:07

Liebe Andrea.
Gebe es keine Flüchtlinge so wäre die AFD weg, Fazit sie versuchen alles um das Thema im Mittelpunkt zu halten an was würden sich sonst orientieren mit ihrem sehr tiefen akademischen Wissensstand.
Weidel oder Storsch  als Aussenministerin oder sonst ein Minister Job :)
Phil.

Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 18:47:07

Herzlichen Dank Andrea. Ich halte diese Diffamierungen von Flüchtlingen fast nicht mehr aus. Anstatt sich zu fragen, warum diese Menschen flüchten mussten und wie man ihnen helfen könnte, werden Strohpuppen aufgebaut und wird an den Neidreflex appelliert.

Nikole hatte auch die berechtigte Frage nach dem Vergleich der Einkommen von HartzIV-Empfängern und Flüchtlingen gestellt. Danke für Deinen Link dafür.

Mehr als Hartz IV? Was Flüchtlinge vom Staat bekommen
Die Leistungen für Asylbewerber richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie liegen mit 318 Euro pro Monat für einen Erwachsenen unter dem Niveau des Arbeitslosengelds II. Das von Ohse erwähnte Beispiel hat der Landkreis ebenfalls berechnet: Eine Flüchtlingsfamilie mit vier Kindern im Alter von 4, 7, 15 und 16 Jahren bekommt monatlich 1644 Euro staatliche Unterstützung. Einer vergleichbaren deutschen Familie stehen 1886 Euro zur Verfügung.
Karl

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Alexs
Alexs
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Alexs
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.02.2018, 11:37:27

Oh man Holger - muss das denn sein?
Bleib doch einfach mal sachlich!
Das ein oder andere was du schreibst ist vielleicht nicht mal verkehrt, kommt mit Sicherheit aber nicht an, wenn man sich zuvor an deiner Ausdrucksweise aufhängt. Letztlich kommt auch nur, in diesem Fall, „der gute Ahmed“ an. Den Rest kannst du dir sparen, denn ab diesem Zeitpunkt nimmt dein Beitrag niemand mehr ernst.
Eigentlich gilt das für alle deine folgenden Beiträge. Theoretisch kannst du dich auch gleich abmelden.
Das Forum sollte nicht als Puffer für deinen Frust missbraucht werden!

Merkst du denn nicht, wie du ab und zu mit deinen eigenen Waffen auf die Schippe genommen wirst. Peinlich - lass es bleiben. Bleib weg.

 

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 14:06:18

Also ich hätte nun vermutet, dass du so etwas befürchtest,
Andrea
 
 
Ich befürchte nichts und da bleibe ich bei .
Und den Rest,  dazu schreibe ich im Moment nichts mehr.
Ich bin durch Zufall auf ein Thema von Karl gestossen (Hass erzeugen) und da steht mir zuviel Negatives und deshalb mach ich jetzt ne Pause.
WernerStyrum
WernerStyrum
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von WernerStyrum
als Antwort auf Karl vom 30.01.2018, 19:38:41
Familienzusammenführung und Bigamieverbot

Lieber Karl, 
wieder einmal kann ich Deine Meinung nicht billigen, obwohl ich den christlichen Hintergrund erkenne. Du wirst mit mir übereinstimmen, daß die christliche Religion, über viele Jahrhunderte gefestigt, ein unumstößlicher Bestandteil der westlichen Sphäre geworden ist. Zum großen Teil bestimmen die dortigen Grundsätze auch die gesellschaftliche Ordnung, Verordnungen und Gesetze. Doch mit gleichem Recht, egal ob ein paar Jahrhunderte weniger oder mehr, gilt gleiches auch für andere Religionen. Allein die christliche Lehre verlangt von ihren Anhängern Toleranz, andere Lehren weniger und der Islam grundsätzlich keine. Lies doch nur im Koran nach. Eindeutig ist, daß die Lehre des Koran für Muslime vor allen anderen Gesetzen gilt und höher steht als unsere Verfassung und das Bürgerliche Gesetzbuch. Ungläubige - nicht Andersgläubige - werden immer noch getötet, auch in unserem Land mit eindeutigen Gesetzen. Ungläubige darf man auch ungestraft belügen und betrügen, der Koran erlaubt das. Von den sog. Ehrenmorden will ich gar nicht reden. Der Begriff "Mitbürger" will mir dabei nicht über die Lippen
Du schreibst "wenn eine Familie wegen des Krieges zu uns flüchten muß . . .". Warum muß sie zu uns flüchten, in ein Land mit völlig anderer Kultur, anderen Rechten und Pflichten usw.? Duch wieviel Länder muß ein muslimischer Afghane flüchten, um zu uns Ungläubigen zu kommen? Gibt es vielleicht auch andere Gründe?
Oftmals, besser: Vorwiegend flüchten keine Familien, sondern junge Männer, die ihre Familie schändlich im Kriegsgebiet allein sitzen lassen, zu uns. Die wollen dann, obwohl sie kein Bleiberecht haben, die Familie zusammenführen. Warum muß eine Zusammenführung in solchen Fällen bei uns geschehen?
Es ist weiß Gott kein Einzelfall, daß Muslime mehrere Frauen haben, auch in unserem Land. Dabei ist deren Zahl unerheblich. Bei uns und in der gesamten westlichen Welt gehört nur eine einzige Person als Partner oder Ehegatte zur Familie. Kein Sozialamt oder die Rentenkasse würde eine zweite oder gar noch mehr Frauen alimentieren, wenn sie deutsch sind. Was aber ist mit dem Familienangehörigen der Muslime? Soll bei uns ausländisches Recht durch die Hintertür Gültigkeit erlangen? 
Kein halbwegs vernünftiger Mensch hätte Verständnis dafür, wenn in einem Konzertsaal gleichzeitig ein Kammerchor und eine Rockband auftreten würden. Aber die Verstimmung im eigenen Heimatland unterstützen sie.
Ich könnte noch viele Argumente anführen, aber zum Nachdenken sollte es reichen. 
WernerStyrum

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pippa
pippa
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pippa
als Antwort auf WernerStyrum vom 03.03.2018, 14:14:14

Es ist weiß Gott kein Einzelfall, daß Muslime mehrere Frauen haben, auch in unserem Land. Dabei ist deren Zahl unerheblich. Bei uns und in der gesamten westlichen Welt gehört nur eine einzige Person als Partner oder Ehegatte zur Familie. Kein Sozialamt oder die Rentenkasse würde eine zweite oder gar noch mehr Frauen alimentieren, wenn sie deutsch sind. Was aber ist mit dem Familienangehörigen der Muslime? Soll bei uns ausländisches Recht durch die Hintertür Gültigkeit erlangen? 
Kein halbwegs vernünftiger Mensch hätte Verständnis dafür, wenn in einem Konzertsaal gleichzeitig ein Kammerchor und eine Rockband auftreten würden. Aber die Verstimmung im eigenen Heimatland unterstützen sie.
Ich könnte noch viele Argumente anführen, aber zum Nachdenken sollte es reichen. 
WernerStyrum

Gibt es bei uns etwa keine allein erziehende Mütter, deren Kinder anderweitig verheiratete Ehemänner als Väter haben? 

Ist nicht sogar unser eventueller christlicher Heimatminister so ein Fall?
Gut, dessen Kind wird sicher nicht vom Steuerzahler finanziert, aber in zig anderen Fällen wird das  doch wohl so sein.

Auch bei den Christen haben Männer mit mehreren Frauen Kinder und es soll auch Frauen geben, die von mehreren Männern Kinder haben.
Pippa


 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf pippa vom 03.03.2018, 17:03:10
Gibt es bei uns etwa keine allein erziehende Mütter, deren Kinder anderweitig verheiratete Ehemänner als Väter haben? 

Ist nicht sogar unser eventueller christlicher Heimatminister so ein Fall?
Gut, dessen Kind wird sicher nicht vom Steuerzahler finanziert, aber in zig anderen Fällen wird das  doch wohl so sein.

Auch bei den Christen haben Männer mit mehreren Frauen Kinder und es soll auch Frauen geben, die von mehreren Männern Kinder haben.
Pippa


 
Also Pippa, ich gehe bei Herrn Seehofer (der übrigens auch drei eheliche Kinder hat) davon aus, dass er für das Berliner Kind ganz brav Unterhalt bezahlt.
Denken Sie mal an Gerd Schröder als der noch mit "Hillu" verheiratet war. Da gab es auch Töchter aus Hillu`s Ehe. Ich denke Herr SChröder hat brav auch für deren Unterhalt in der Ehe bezahlt. Auch "die Doris" brachte ja eine Tochter mit in die Ehe. Bei ihm ist das ja besonders interessant: eigene Kinder hatte er nie, aber Kinder in den Ehen, in denen er sich befand und aufgrund von Adoptionen.

Natürlich gibt es auch unter sog. Christen viele Konstellationen, obwohl ich persönlich Frauen nie verstanden haben, die diverse Kinder von diversen Männern haben. Es gäbe ja Empfängnisverhütung und meist sind diese Frauen ja auch nicht der Lage, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, weil auch keiner der ERzeuger-Väter bezahlt. Empfand ich immer schon extrem unverantwortlich, was solche Frauen veranstalten. Olga
Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf olga64 vom 05.03.2018, 17:15:12

ist zwar nun ein wenig OT, aber:

obwohl ich persönlich Frauen nie verstanden haben, die diverse Kinder von diversen Männern haben. Es gäbe ja Empfängnisverhütung und meist sind diese Frauen ja auch nicht der Lage, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, weil auch keiner der ERzeuger-Väter bezahlt. Empfand ich immer schon extrem unverantwortlich, was solche Frauen veranstalten. Olga

Mir sind Frauen, die ihre Kinder von verschiedenen Vätern haben immer noch lieber als solche, die zu Gunsten ihres eigenen Vermögens auf ebensolche verzichtet haben. Eigentlich sollte der Erhalt der Rente an die Kinderaufzucht gekoppelt sein.

Ob ein Erzeuger bezahlt oder nicht, das sollte von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein, vermutlich. Aber gut, dass du darüber so gut Bescheid weisst.

Ich persönlich hätte gerne ein paar mehr Kinder von ein paar mehr Vätern gehabt, leider ist mir das zu spät im Leben aufgefallen, manchmal ist man einfach zu blöd.

Liebe Grüße
Andrea
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Elmos vom 06.03.2018, 06:58:21

Es ist Dir wohl auch bewußt, daß Frauen ohne Kinder in der Regel mehr verdienen als Mütter und so auch höhere Beiträge in die Rentenkasse zahlen?
 
Wenn der Erhalt einer Rente danach ausgerichtet werden sollte, ob und wieviel Kinder eine Frau gebärt, was ist mit den Frauen die aus verschiedenen Gründen keine Kinder bekommen können? Das sind nicht wenige.
Sollen die deshalb auch "bestraft" werden?
 
Monja.


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