Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf Elmos vom 06.03.2018, 21:31:17

Der Fall stand in der Zeitung und ich hab ihn nicht erfunden.
Hast du erkannt daß die Frau zwar 4 Kinder hat aber keinen Mann dazu?
Ändern deine Aufzählung von Möglichkeiten etwas an diesem Fall?
Und wer hat denn nach deiner Meinung in diesem Fall die Verantwortung für das Gedeien der Kinder?
lupus

Monja_moin
Monja_moin
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf olga64 vom 07.03.2018, 16:34:56
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............leider zu wenige für FAmilien mit Kindern. Olga
Es ist immer wieder zu lesen, für Familie mit Kindern wird zu wenig getan.
 
Nicht erwähnt wird, daß zur Unterstützung dieser Familien schon viel getan wurde und so nach und nach immer mehr.
 
Wenn ich an das Kindergeld denke, daß sich inzwischen enorm erhöht hat.
Auch in anderen Bereichen gibt es schon viel Unterstützung, die es zu der Zeit als mein Kind noch jung war nicht gab.
Es ist gut, daß sich diese Unterstützung weiter entwickelt.
 
Eine Anerkennung was inzwischen bereits erreicht wurde, lese ich selten.
Es wird immer nur gefordert.
 
Hier eine Kindergeldtabelle von 1975 - 2013 (die Tabelle läßt sich hier formatiert leider nicht einfügen)


Kindergeldtabelle

Monja.
olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 07.03.2018, 17:15:56

Monja, heute werden andere Forderungen für die Unterstützung von Familien mit Kindern gestellt als es früher der Fall war. Die Eltern wollen ihren Berufen nachgehen, was ich völlig legitim empfinde. DAnn muss dafür gesorgt werden ,dass die Unterbringung für die Kinder so gestaltet ist, dass dies ohne Gewissensbisse, bzw. diesem veralteten "Rabeneltern-GEfühl" gemacht werden kann.
Sehr gut finde ich z.B. das Elterngeld, das auch für mehr Geburten in unserem Land wieder verantwortlich ist und auch Männern immer mehr ermöglicht, ein anderes Verhältnis zu ihren Kindern aufzubauen als es früher der Fall war.
Aber ich denke, es wird auch finanziell viel getan aber oft nach dem Giesskannen-Prinzip, d.h. die Parteien versuchen, ihre Klientel durch immer neue Wohltaten für sich zu gewinnen. Meist ist das dann irgendwann nicht mehr transparent, wird oft gar nicht in Anspruch genommen, bzw. schnell wieder vergessen, bis der nächste Wahlkampf droht und dann geht alles von vorne los.
Eine überfällige Sache wäre mE. die Abschaffung des Ehegattensplitting, das wirklich nicht mehr in unsere Zeit passt. Gutverdienende Ehemänner sollten nicht dafür belohnt werden ,dass ihre Frauen finanziell keinen Sinn darin sehen, einer qualifizierten Berufstätigkeit nachzugehen und sich nur in Teilzeit- oder MInijobs parken lassen. GEht diese Ehe auseinander, hat sie nichts und marschiert ohne Halt in die Altersarmut. Aber da traut sich leider noch keine Partei richtig ran, so lange noch solche Ehestrukturen gelebt werden. Olga
 


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lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 07.03.2018, 17:41:08

Oh, immer noch nicht das Problem der Zuordnung von Einkünften in einer Ehe geschnallt?
Ooder vielleicht verdrängt?
Sie müssen wohl Rentenpunkte an einen Mann abgeben? Dann wäre die bleibende Meinung erklärbar.
ZwinkernLächeln
lupus

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf hobbyradler vom 06.03.2018, 16:41:05

Meine Fragen hast du leider nicht beantwortet. Deine konkreten unterschiedlichen Argumente kann ich deshalb nicht recherchieren.
Ich lebe im Jahr 2018 in Europa, geprägt durch nahe Verwandte und meine Umwelt.
Da du die Gewohnheiten von Tieren zum Familien-Vorbild nimmst, werde ich nicht weiter diskutieren.
Nach Kindeswohl klingt das für mich nicht, wenn man sich ein paar Kinder von ein paar Vätern wünscht. von hobbyradler
Eine Vereinfachung die du benutzt und wichtige Teile ausblendest,
sagt mir mehr als wenn du sie erwähnt hättest.



@ Freddy-2015
Die Natur zeigt es klipp und klar und so war es auch früher unter den Menschen.
(Wir Menschen waren und sind Teil der Natur-nachträglich eingefügt)
War ein Mann tot, musste die Frau versuchen sich einen neuen Mann zu suchen
und das ist in allen Bereichen gültig gewesen.

Sie hat sich keine Kinder gewünscht, sondern sie waren die Folge von einem neuen Partner.
olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf lupus vom 07.03.2018, 19:08:00
 
 
Sie müssen wohl Rentenpunkte an einen Mann abgeben? Dann wäre die bleibende Meinung erklärbar.
ZwinkernLächeln
lupus
Sicher meinen Sie den in 1977 eingeführten VErsorgungsausgleich. Da war ich aber längst schon wieder geschieden. Mein Mann hätte auch nicht viel davon gehabt, wenn es das System schon früher gegeben hätte,da ich als Berufsanfängerin Ende der 60er Jahre kein so hohes Gehalt bezogen hatte, um es für "Rentenpunkte" interessant zu machen. Also müssen Sie evtl. nach einer anderen Erklärung suchen  viel Erfolg dabei. Olga

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lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 08.03.2018, 13:53:35

Da muß ich doch nun nicht suchen wenn sie eine der beiden Möglichkeiten als nicht zutreffend aufzeigen.
Da kanns eben nur die verbleibende sein.  Lächeln
lupus


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