Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen

Innenpolitik Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf silhouette vom 02.12.2008, 15:32:46
@all
Von vorzeitiger Entlassung kann auch keine Rede sein, am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung, dass er bereits vor Weihnachten entlassen wird resultiert aus angesammelten Urlaubstagen die sich durch seine Arbeitstätigkeit im Gefängnis angesammelt hat.
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susannchen
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf susannchen vom 02.12.2008, 15:57:39
@all
Von vorzeitiger Entlassung kann auch keine Rede sein, am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung, dass er bereits vor Weihnachten entlassen wird resultiert aus angesammelten Urlaubstagen die sich durch seine Arbeitstätigkeit im Gefängnis angesammelt hat.
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susannchen


susannchen , wie kommst Du denn darauf, dass sich "vorzeitig" auf "angesammelte Urlaubstage" bezieht? ))

Natürlich wird Klar vorzeitig aus der Haft entlassen, da die gegen ihn verhängte Restfreiheitsstrafe ja zur Bewährung ausgesetzt wird.

(Am 03. Januar 2009 endet lediglich die Mindesthaftzeit! Wäre die Strafe am 03.01.09 vollständig verbüßt, könnte sie wohl kaum zur Bewährung ausgesetzt werden ... )

(vgl.Link: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 24.11.2008)
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ursula
silhouette
silhouette
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von silhouette
als Antwort auf susannchen vom 02.12.2008, 15:57:39
"Vorzeitig" bedeutet, dass der Inhaftierte seine Strafe nicht voll absitzen muss. In diesem Fall wäre das bis an sein Lebensende.

>>Wer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann frühestens nach 15 Jahren entlassen werden (§ 57a StGB).

Die vorzeitige Entlassung auf Bewährung kann vom Gericht mit Auflagen und/oder Weisungen verbunden werden. (vgl. § 56b StGB und § 56c StGB). Dem vorzeitig Entlassenen kann außerdem ein haupt- oder ehrenamtlicher Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden, der den Entlassenen während der ganzen Bewährungszeit oder einem Teil davon betreut und die Einhaltung von Auflagen und Weisungen überwacht (§ 56d StGB).

Die Dauer der Bewährungszeit darf nicht geringer als der ausgesetzte Strafrest sein (§ 57 StGB). Sie beträgt mindestens zwei Jahre (§ 56a StGB), bei Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe fünf Jahre (§ 57a StGB).<<

--
silhouette

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susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.12.2008, 17:10:22
am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung,
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susannchen
idurnnamhcab
idurnnamhcab
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von idurnnamhcab
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2008, 14:26:13

Das Gerichtsurteil "Lebenslänglich" für einen Mörder sollte auch lebenslänglich bedeuten, nicht
Freiheit nach 26 Jahren.

Die Angehörigen der Opfer leiden schließlich auch lebenslänglich!


karin2
geschrieben von karin2


Hallo Karin,

ich bin zwar nicht Deiner Meinung, wie Du bei meinem ersten Beitrag zum Thema lesen kannst. Du hast ja aber "in unserem Rechtsstaat" die Möglichkeit Dich politisch zu engagieren und kannst versuchen eine Gesetzesänderung in der Weise zu erreichen, dass lebenslänglich auch tatsächlich so wird, wobei ich Dir (mit meinen schon niedergeschriebenen Begründungen) kein Glück wünschte.
--
idurnnamhcab
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf idurnnamhcab vom 02.12.2008, 19:10:51

Danke für deinen Rat. Ich habe aber nicht die Absicht, mich in dieser Weise aufzureiben, dazu
ist mir MEIN Leben zu lieb.

Ich habe nur meine Meinung kundgetan, nichts weiter. Vielleicht habe ich nur hingeschrieben,
was so manch einer denkt, nicht zu sagen wagt. Sowas gibts ja leider auch, mehr als man denkt.


karin2

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Seit heute ist Christian Klar auf freiem Fuß
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.12.2008, 17:10:22
Heute Vormittag hat Christian Klar nun die Vollzugsanstalt Bruchsal verlassen. Die Mindesthaftzeit endete eigentlich erst am 03.01.09, durch angesparte Uraubstage konnte er jedoch frühzeitig entlassen werden.

Von den RAF-Terroristen ist jetzt nur noch Birgit Hogefeld inhaftiert.
--
ursula
Medea
Medea
Mitglied

Re: Seit heute ist Christian Klar auf freiem Fuß
geschrieben von Medea
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2008, 15:23:52
Dann sollte nun noch Birgit Hogefeld schnellstens freigelassen werden, damit sie sich alle unter dem Lichterbaum treffen können .....
Fröhliche Weihnachten!

Medea
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Seit heute ist Christian Klar auf freiem Fuß
geschrieben von eleonore
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2008, 15:23:52
klar ist in berlin.
der reichstag steht noch, und kein politiker ist gemeuchelt.
--
eleonore
pea
pea
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von pea
als Antwort auf pilli vom 24.11.2008, 15:51:21
M. Buback meinte heute aus der sicht des angehörigen, er stamme aus einem hause mit dem recht sich verpflichtet fühlender menschen für die geltendes recht zu achten, selbstverständlich sei und aus diesem grund akzeptiere er das urteil.

seiner meinung schliesse ich mich an.




Was die Akzeptanz der Entlassung Klars angeht, tue ich das auch.

Was die Achtung geltendes Rechtes angeht...
nun ja - auch Hitler-D und die DDR hatten geltendes Recht:
mehr muß ich dazu wohl nicht sagen



--
pea

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