Innenpolitik Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
@all
Von vorzeitiger Entlassung kann auch keine Rede sein, am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung, dass er bereits vor Weihnachten entlassen wird resultiert aus angesammelten Urlaubstagen die sich durch seine Arbeitstätigkeit im Gefängnis angesammelt hat.
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susannchen
Von vorzeitiger Entlassung kann auch keine Rede sein, am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung, dass er bereits vor Weihnachten entlassen wird resultiert aus angesammelten Urlaubstagen die sich durch seine Arbeitstätigkeit im Gefängnis angesammelt hat.
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susannchen
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@all
Von vorzeitiger Entlassung kann auch keine Rede sein, am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung, dass er bereits vor Weihnachten entlassen wird resultiert aus angesammelten Urlaubstagen die sich durch seine Arbeitstätigkeit im Gefängnis angesammelt hat.
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susannchen
susannchen , wie kommst Du denn darauf, dass sich "vorzeitig" auf "angesammelte Urlaubstage" bezieht? ))
Natürlich wird Klar vorzeitig aus der Haft entlassen, da die gegen ihn verhängte Restfreiheitsstrafe ja zur Bewährung ausgesetzt wird.
(Am 03. Januar 2009 endet lediglich die Mindesthaftzeit! Wäre die Strafe am 03.01.09 vollständig verbüßt, könnte sie wohl kaum zur Bewährung ausgesetzt werden ... )
(vgl.Link: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 24.11.2008)
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ursula
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
"Vorzeitig" bedeutet, dass der Inhaftierte seine Strafe nicht voll absitzen muss. In diesem Fall wäre das bis an sein Lebensende.
>>Wer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann frühestens nach 15 Jahren entlassen werden (§ 57a StGB).
Die vorzeitige Entlassung auf Bewährung kann vom Gericht mit Auflagen und/oder Weisungen verbunden werden. (vgl. § 56b StGB und § 56c StGB). Dem vorzeitig Entlassenen kann außerdem ein haupt- oder ehrenamtlicher Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden, der den Entlassenen während der ganzen Bewährungszeit oder einem Teil davon betreut und die Einhaltung von Auflagen und Weisungen überwacht (§ 56d StGB).
Die Dauer der Bewährungszeit darf nicht geringer als der ausgesetzte Strafrest sein (§ 57 StGB). Sie beträgt mindestens zwei Jahre (§ 56a StGB), bei Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe fünf Jahre (§ 57a StGB).<<
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silhouette
>>Wer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann frühestens nach 15 Jahren entlassen werden (§ 57a StGB).
Die vorzeitige Entlassung auf Bewährung kann vom Gericht mit Auflagen und/oder Weisungen verbunden werden. (vgl. § 56b StGB und § 56c StGB). Dem vorzeitig Entlassenen kann außerdem ein haupt- oder ehrenamtlicher Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden, der den Entlassenen während der ganzen Bewährungszeit oder einem Teil davon betreut und die Einhaltung von Auflagen und Weisungen überwacht (§ 56d StGB).
Die Dauer der Bewährungszeit darf nicht geringer als der ausgesetzte Strafrest sein (§ 57 StGB). Sie beträgt mindestens zwei Jahre (§ 56a StGB), bei Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe fünf Jahre (§ 57a StGB).<<
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silhouette
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
am 03.Januar 2009 wäre seine reguläre frühstmögliche Entlassung,--
susannchen
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
Das Gerichtsurteil "Lebenslänglich" für einen Mörder sollte auch lebenslänglich bedeuten, nicht
Freiheit nach 26 Jahren.
Die Angehörigen der Opfer leiden schließlich auch lebenslänglich!
karin2
Hallo Karin,
ich bin zwar nicht Deiner Meinung, wie Du bei meinem ersten Beitrag zum Thema lesen kannst. Du hast ja aber "in unserem Rechtsstaat" die Möglichkeit Dich politisch zu engagieren und kannst versuchen eine Gesetzesänderung in der Weise zu erreichen, dass lebenslänglich auch tatsächlich so wird, wobei ich Dir (mit meinen schon niedergeschriebenen Begründungen) kein Glück wünschte.
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idurnnamhcab
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Danke für deinen Rat. Ich habe aber nicht die Absicht, mich in dieser Weise aufzureiben, dazu
ist mir MEIN Leben zu lieb.
Ich habe nur meine Meinung kundgetan, nichts weiter. Vielleicht habe ich nur hingeschrieben,
was so manch einer denkt, nicht zu sagen wagt. Sowas gibts ja leider auch, mehr als man denkt.
karin2
Seit heute ist Christian Klar auf freiem Fuß
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Heute Vormittag hat Christian Klar nun die Vollzugsanstalt Bruchsal verlassen. Die Mindesthaftzeit endete eigentlich erst am 03.01.09, durch angesparte Uraubstage konnte er jedoch frühzeitig entlassen werden.
Von den RAF-Terroristen ist jetzt nur noch Birgit Hogefeld inhaftiert.
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ursula
Von den RAF-Terroristen ist jetzt nur noch Birgit Hogefeld inhaftiert.
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ursula
Re: Seit heute ist Christian Klar auf freiem Fuß
Dann sollte nun noch Birgit Hogefeld schnellstens freigelassen werden, damit sie sich alle unter dem Lichterbaum treffen können .....
Fröhliche Weihnachten!
Medea
Fröhliche Weihnachten!
Medea
klar ist in berlin.
der reichstag steht noch, und kein politiker ist gemeuchelt.
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eleonore
der reichstag steht noch, und kein politiker ist gemeuchelt.
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eleonore
M. Buback meinte heute aus der sicht des angehörigen, er stamme aus einem hause mit dem recht sich verpflichtet fühlender menschen für die geltendes recht zu achten, selbstverständlich sei und aus diesem grund akzeptiere er das urteil.
seiner meinung schliesse ich mich an.
Was die Akzeptanz der Entlassung Klars angeht, tue ich das auch.
Was die Achtung geltendes Rechtes angeht...
nun ja - auch Hitler-D und die DDR hatten geltendes Recht:
mehr muß ich dazu wohl nicht sagen
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pea