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Innenpolitik Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren

Angeli44
Angeli44
Mitglied

Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von Angeli44

ist ja nun ergangen. Wer hierzu noch näheres lesen möchte, dem empfehle ich den FAZ-Artikel vom 18. 07. 2018
 
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html
 
„Realitätsferner geht es nicht“
 
Von Michael Hanfeld
 
„Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen?“...

 
Ich habe mich da in einem Leserkommentar gestern auch geäußert – und übernehme den mal komplett hierher in den ST:

"Ich bin zutiefst enttäuscht

Hatte ich doch gehofft, dass es endlich zu einem gerechten Urteil des BVerfG hinsichtlich der Rundfunkgebühren kommen würde. Also vor allem , dass arme- und Singel-Haushalte entlastet würden. Oder aber, dass die Rundfunkgebühren gerechterweise in eine Steuer umgewandelt werden müssten. – Was ist jetzt noch zu tun? Ich finde, es wird in unserem Land spürbarer denn je düster."

Wer daran interessiert ist, in meine damalige Beschwerde wegen der Rundfunkgebühren noch mal einen Blick zu werfen, hier ist der ST-Link:

https://www.seniorenportal.de/community/blog/beschwerde-wegen-der-rundfunkgebuehren-beim-bundesverfassungsgericht/124628
 
Nun möchte ich noch ausdrücklich Karl danken, dass er mir damals geholfen hat, diese Beschwerde hier in den ST zu stellen! Ich selber war ja hier neu und hätte dies alleine nicht so gut vermocht. So war die Beschwerde immer öffentlich und für alle aufrufbar, und ich weiß auch, dass spätere Klageführer diese auch gelesen haben.

Liebe ST-ler*innen, ich werde mich hier zu evtl. Kommentaren nicht mehr äußern. Die Sache ist für mich abgeschlossen.


Es grüßt
Angeli44
 
 

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Angeli44 vom 19.07.2018, 06:11:47

Damit konntest Du ganz natürlich nicht landen.
Die Argumentation ist zwar umfangreich, aber sie geht (teilweise) am Thema vorbei. Du hast zu viel miteinander verknüpft. Zwar verständlicher Frust, aber der interessiert das Gericht nicht, darf es nicht interessieren.

Gerichte prüfen auch auf Klarheit der Klageschrift. Und sie müssen abweisen, wenn auch nur einmal vom Thema abgewichen wird zu einer Entscheidung zu einer Sache. Das bedeutet, wenn zwei unterschiedliche Sachverhalte vermischt werden, wird abgewiesen. Abgewiesen weil nicht zwei Entscheidungen mit einer Klappe erledigt werden können und dürfen.
Renten (und seien sie noch so mickrig) und Altersarmut haben mit dem Thema als solchem von Gerichtsseite gesehen nichts zu tun. Das wäre Sache der Regierung. Auch gibts ja die Härteregel über Hartz-IV.
Wahrscheinlich war das einer der Gründe für Ablehnung. Nach dem ersten Kapitel haben sie wahrscheinlich schon aufgehört zu lesen.

Ich bin auch nicht Freund der Gebühren, besonders wenn ich mir den 'Informationsgehalt' anschaue. Mir kommt es so vor wie in jenen Zeiten als der Drahtfunk 'freiwilliger Zwang' wurde. Er wurde zwar als 'Luftwarnung' deklariert, aber letztendlich wurde er dann zum Propagandamittel, dem sich keiner so recht entziehen konnte. Genau so -wie geschrieben- sehe ich das mit den jetzigen 'Gebühren', die mir zudem relativ hoch erscheinen.
Hinzu kommen ja noch evtl Gebühren für (Kabel-)Einspeisungen (wie bspw UnityMedia) zu rund 22 €uro pro Monat. Da wird richtig Geld abgegriffen.
Ich habe keinen TV; wenn ich etwas wissen möchte, kann ich im Internet jederzeit neutral Sender abgreifen. Auch ausländische. Auf FaceBook & Co verzichtet man jedoch besser. Mediatheken sind auch eine feine Sache, aber auch die werden von meinem QuartalsBetrag unterhalten.

Aber ich sehe auch die andere Seite, nachdem es einen finanziellen GrundStock bedarf, um so ein Gebilde einigermassen am Laufen zu halten, SendeAnstalten, Korrespondenten, ... die Kette ist sehr lang. Und dafür sind halt sichere Gelder grundsätzlich nötig. Dass dabei auch kräftig 'Propaganda' gemacht wird ... nun ja, das liegt natürlich in der Sache, und die Gelegenheit darf man sich nicht entgehen lassen. So kriegt man alle bei den Hammelbeinen. Eine echte Alternative gibt es wohl auch nicht. Außer Brain-1.
Ja, man könnte noch einen WeltEmpfänger auf Kurzwelle bemühen, aber wer macht das, wer kann das noch? Wo könnte man so ein Gerät überhaupt noch kriegen?

Einer privaten Gesellschaft (RTL bspw) möchte ich nicht ausgeliefert sein.
Und somit zahle auch ich meine 50++ €us pro Quartal, zähneknirschend. Alternativ wäre bei mir Knast angesagt. Da würde die Gebühr sicher nicht anfallen.

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.07.2018, 13:19:13

Am Rundfunkbeitrag kommt nun halt keiner vorbei.
Aber wer sich -freiwillig- Nebenkosten antut, der hat einen an der Antenne/Satelitenschüssel.
Egal welche Kabelbetreiber, warum dafür einen Cent locker machen.??????
Sonst sehe ich das so in etwa wie Digi.


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von olga64
als Antwort auf Angeli44 vom 19.07.2018, 06:11:47
 
Hatte ich doch gehofft, dass es endlich zu einem gerechten Urteil des BVerfG hinsichtlich der Rundfunkgebühren kommen würde. Also vor allem , dass arme- und Singel-Haushalte entlastet würden. Oder aber, dass die Rundfunkgebühren gerechterweise in eine Steuer umgewandelt werden müssten. – Was ist jetzt noch zu tun? Ich finde, es wird in unserem Land spürbarer denn je düster."


Liebe ST-ler*innen, ich werde mich hier zu evtl. Kommentaren nicht mehr äußern. Die Sache ist für mich abgeschlossen.

Es grüßt
Angeli44
 
 
Schade, dass die Autorin schon im Vorfeld ankündigt, sich nicht mehr an der von ihr initiierten Diskussion beteiligen zu wollen.

Gibt es gerechte Urteile überhaupt? WAs der oder die eine gut und richtig findet, wir eine oder ein anderer als falsch empfinden. Wie soll es dann also einem Gericht ,das auch aus Menschen besteht, gelingen, hier "gerecht" zu urteilen?

Ich finde das Urteil gut ,weil es den wichtigsten Punkt auch behandelte, dass ein Gegengewicht zu den FAkes, den anonymen Blogs, zu den Verschwörungstheoretikern usw. vorhanden sein muss. Diese basieren ihre VErkündung von News auf BEhauptungen, recherchieren nicht sorgfältig und wollen grossenteils nur manipulieren, aufhetzen und die Empörungslust und -bereitschaft der Menschen immer weiter eskalieren lassen.
Macht man es anders, braucht es natürlich Geld, um versierte und seriöse Medien und deren Mitarbeiter auch fair zu bezahlen.
Ich bezahle gerne 19.- Euro pro Monat und erhalte damit eine Sendervielfalt, die ich mir auch so wünsche. Ich entscheide dann selbst, was und wen ich sehe  - dazu verhilft mir der Knopf auf meiner Fernbedienung. Mit diesem Betrag fühle ich mich aus Single-Haushalt nicht überfordert (entspricht 63 Cent pro Tag). Wirklich ARme müssen nichts bezahlen - auch das finde ich gut geregelt in unserem Sozialstaat.
Olga
Angeli44
Angeli44
Mitglied

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf Angeli44 vom 19.07.2018, 06:11:47
 Nun will ich doch noch kurz etwas nachtragen: Die rechtliche Materie ist nicht so einfach zu verstehen! Man muss sich schon gründlich mit ihr beschäftigt haben.  
 
Damals hatte ich mich, etwas zermürbt und verunsichert durch die, wie ich fand,  lange Wartezeit bis zur Beschlussfassung meiner Rundfunkbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht noch an Herrn Professor Dr. Kirchberg in Karlsruhe, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, gewandt, der sich bereit erklärte, meine Verfassungsbeschwerde – übrigens ohne Kosten geltend zu machen ! – einmal anzuschauen.
 
Aus dem anschließenden Schreiben von Herrn Professor Kirchberg an mich vom 13. Mai 2014  wird deutlich, dass dieser die Auffassung vertrat, dass in meiner Verfassungsbeschwerde ...“bei etwas gutem Willen ... durchaus verwertbare Begründungsansätze in der Sache...“ hätten erblickt werden können! Allerdings weist er auch darauf hin, „dass Verfassungsbeschwerden, die unmittelbar gegen eine gesetzliche Reglung gerichtet sind ... nur sehr ausnahmsweise zulässig sind.“  
 
Das war mir allerdings immer klar. Jedoch wollte ich nicht den Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen und hatte das auch in meiner Verfassungsbeschwerde sehr detailliert begründet, und natürlich gehofft, dass die Verfassunsgerichter darauf eingehen würden. 
 
Selbst meine negativ beschiedene Verfassungsbeschwerde wurde jedoch von potentiellen Klägern in dieser Sache gelesen, weil sie öffentlich zugänglich war. Insofern war sie die ganze Zeit über dienlich.
 
Das noch zur Ergänzung!
 
Es grüßt Angeli44
 
RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Ob es stimmt? Das wäre allerdings 'stark'.
Ich trau mich fast nicht, das zu schreiben.
Aber Toyota - nichts ist unmöglich.

https://www.journalistenwatch.com/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/

https://www.bunte.de/wirtschaft/christine-strobl-schaeubles-maechtige-tochter-67570.html


Die Begründung ist natürlich etwas 'arg gekünstelt', aber sie wurde auf der Grundlage unserer Verfassung getroffen. Ob das allerdings so in der Form richtig war, mag durchaus bezweifelt werden. Aber sie wurde nun mal so getroffen; war auch nicht anders zu erwarten.
Eine (Brief-) Wahl hätte wahrscheinlich ein anderes Ergebnis gebracht.

Mit mir wird es keine Maut geben - aha. Was stört mich mein Gelaber von gestern...
Kein Wunder wenn Radikale Zulauf haben.


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Alexs
Alexs
Administrator

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von Alexs
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.07.2018, 11:00:17

Naja, wenn das stimmt, dann warten wir mal ab wie "neutral" ARD und ZDF darüber berichten Tränen lachen

olga64
olga64
Mitglied

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von olga64
als Antwort auf Angeli44 vom 19.07.2018, 06:11:47
 
"Ich bin zutiefst enttäuscht


Oder aber, dass die Rundfunkgebühren gerechterweise in eine Steuer umgewandelt werden müssten.


Es grüßt
Angeli44
 
 
Jetzt haben Sie sich ja nochmals dazu gemeldet (danke dafür). Ich kann auch Ihre persönliche Enttäuschung verstehen, dass man Sie hier nicht mehr berücksichtigte, bzw. dass Sie nach Ihrer Meinung nicht Recht bekommen haben.
Sie haben sich ja viel "aufgehalst" (salopp gesagt). Taten Sie dies mit juristsicher Unterstützung eines Experten oder machten Sie dies ganz allein?
Etwas verstörend fand ich Ihren o.g. Satz,dass die Rundfunkgebühr "in eine Steuer umgewandelt werden müsste". Auch Steuern muss jemand bezahlen. Oder sehen Sie dies unter dem Aspekt ,dass dadurch all diejenigen, die keine Steuern bezahlen (also Niedrigverdiener, die meisten RentnerInnen usw.) verschont blieben?
Wäre dies nicht sehr "ungerecht" all denen noch mehr aufzubürden, die durch ihre Steuerzahlungen die staatlichen Aufgaben sowieso schon erfüllen oder ist es nicht auch Ausdruck von bürgerlicher Solidarität, wenn sich jeder an diesen Gebühren durch täglich 63 Cent beteiligt (wie schon erwähnt, müssen die "Armen" auch dies nicht bezahlen).
Eine staatliche Übernahme hat übrigens auch Nachteile. Wie immer, wird der anschaffen, der bezahlt. Und das fände ich bei der Freiheit der Medien und deren Vielfalt nicht sehr gut, wenn dann eine zu starke, staatliche Ein mischung erfolgen würde. Man sieht dies ja an Staaten, wo dies so gehandhabt wird und dann diktatorisch die Einflussnahme auf Programme, Sender und Menschen erfolgt und diese sich nicht wehren können.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Enttäuschung gut verdauen und nicht aufgeben: jeder Bürger sollte sich einmischen, wenn ihn Dinge massiv stören, natürlich immer unter Betrachtung aller Seiten eines Problems. Olga
Angeli44
Angeli44
Mitglied

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf olga64 vom 20.07.2018, 16:02:06
Ich habe mich nicht „nochmals gemeldet“ (bei wem? Wer ist hier die „Meldebehörde?“), sondern ich habe meinen obigen Beitrag ergänzt. – Ja, wir alle, und das sind nicht wenige, die  wir dafür gekämpft haben, dass hier Recht gesprochen wird, trauern natürlich. Und richtig, Olga, ich habe viel eingesetzt! Aber das habe ich immer getan für Dinge, die mir wichtig waren und richtig erschienen. – Das wird wohl das letzte Mal gewesen sein. Ich bin zu alt, um noch „große Sprünge“ machen zu können.
 
Ich kann aber doch noch ein wenig „mitgestalten“ mit meinen eigenen beruflichen und privaten Erfahrungen, die nicht wenige sind; auch hier im ST, in Beziehung zu anderen, was Eugen Drewermann in einem Gespräch mit Jens Lehrich („Das Friedensgespräch“) so ausdrückte:

„...Da begönne, was wir Frieden nennen.  Einklang mit sich selber, ein Stück Harmonie. Da hätten wir jetzt eine Ebene, die zentral wäre für die Gesellschaft. Wir hätten einen Raum, in dem nicht mehr geurteilt, verurteilt, beurteilt wird, sondern wo das Bemühen herrscht zu verstehen. Wo es nicht mehr um Klage und Anklage geht, sondern um Beziehung, die stimmt. Ein Erlaubnisraum, eine Asylstätte der Menschlichkeit. Wo den Nöten, den Verwirrungen, den Zerbrochenheiten nachgegangen wird, um sie zu heilen und zusammenzufügen. Das ist ein Programm, das ich im Neuen Testament wiederfinde, in der Art, die Jesus mit Menschen umgeht und die halte ich für die wahre Revolution, die wir brauchen würden. ...“
 
Es grüßt Angeli44 Lächeln
ingo
ingo
Mitglied

RE: Das BVerfG-Urteil zu den Rundfunkgebühren
geschrieben von ingo
als Antwort auf Angeli44 vom 19.07.2018, 06:11:47

Vorschlag: Wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, das Urteil einfach mal akzeptieren?
In einem Rechtsstaat zu leben, bedeutet nicht nur, an allem Kritik üben zu dürfen, sondern auch, sich mit Entscheidungen abzufinden, wenn sie rechtlich abgeschlossen wurden.  Wenn einem sowas nicht passt, lohnt sich ein Blick nach Rußland, China o.ä.


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