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Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Mareike
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Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
Staat und Religion nach dem Grundgesetz

Sollte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auf den Prüfstand?

"Das Staatskirchenrecht (oder: Religionsverfassungsrecht) stellt den Teil des staatlichen Verfassungsrechts
dar, der die Beziehungen des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften regelt. Das
Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist zu allen Zeiten und in allen Ländern immer auch ein
Rechtsproblem. Der Staat ist Herr der weltlichen Rechtsordnung und versteht sich als Hüter des Friedens.
Er nimmt seine Einwohner als Bürger in Anspruch. An dieselben Menschen richten sich religiöse
Botschaften, die auch das Handeln der Menschen in der Welt betreffen. Staat und
Religionsgemeinschaften stehen deshalb immer in einem Verhältnis der Auseinandersetzung, Abgrenzung
und Spannung. Das Verhältnis von Staat und Kirche (oder Religionsgemeinschaften) im Sinne eines
geordneten Gegenübers von weltlichem Gemeinwesen und rechtlich selbständigen Religionsverbänden ist
eine Besonderheit der christlich-abendländischen Welt, denn gerade das Christentum hat diese
Unterscheidung hervorgebracht."

Zur Information und Diskussionsgrundlage wäre es sinnvoll die Abhandlung zu lesen:
Staat und Religion nach dem Grundgesetz

Mareike
dutchweepee
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Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf Mareike vom 20.01.2013, 11:23:05
Zitat Mareike: " ...denn gerade das Christentum hat diese Unterscheidung hervorgebracht."

Da verwechselst Du wohl was - die Trennung von Staat und Kirchen wurde gegen den Widerstand der kirchlichen und weltlichen Oberhäupter in einem Jahrhunderte lang währenden Kampf durch das aufstrebende Bürgertum erfochten.

Reste des damals herrschenden Ständesystems sind die juristische Unabhängigkeit der Kirchen und gehören endlich abgeschafft. Ein Priester der gegen Gesetze unseres Landes verstoßen hat, gehört vor ein ordentliches Gericht und verurteilt wie jeder Andere.
Mareike
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf dutchweepee vom 20.01.2013, 12:02:55
Zitat Mareike: " ...denn gerade das Christentum hat diese Unterscheidung hervorgebracht."

Da verwechselst Du wohl was - die Trennung von Staat und Kirchen wurde gegen den Widerstand der kirchlichen und weltlichen Oberhäupter in einem Jahrhunderte lang währenden Kampf durch das aufstrebende Bürgertum erfochten.

Reste des damals herrschenden Ständesystems sind die juristische Unabhängigkeit der Kirchen und gehören endlich abgeschafft. Ein Priester der gegen Gesetze unseres Landes verstoßen hat, gehört vor ein ordentliches Gericht und verurteilt wie jeder Andere.

Der Richtigkeit halber: Der von mir zwischen Anführungszeichen gesetzter Text ist der Abhandlung im angeführten Link entnommen.
Wenn, dann verwechselt Prof. Dr. Dr. theol. h.c. Dr. iur. utr. h.c. Axel Freiherr von Campenhausen etwas.

Ich hätte den Text wohl noch deutlicher als Zitat kennzeichnen müssen.

Vielleicht ist es auch sinnvoll die drei Säulen in Betracht zu ziehen: Die drei Säulen des deutschen
Staatskirchenrechts sind:

die Religionsfreiheit (Art. 4 GG),

die Trennung von Staat und Kirche (Art. 140 GG
i.V.m. Art. 137 Abs. 1 WRV)

die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG
i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV).

Meine Frage bezieht sich auf die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG
i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV).
- Jede Religionsgesellschaft ordnet und
verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.-

Mareike

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dutchweepee
dutchweepee
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf Mareike vom 20.01.2013, 12:16:05
Das das nicht funktioniert wird doch dadurch bewiesen, dass die Priester, denen Kindesmissbrauch nachgewiesen wird, nicht ihre verdienten Haftstrafen antreten müssen.
Mareike
Mareike
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf dutchweepee vom 20.01.2013, 12:43:03
Statt pauschal auf Kirche im Allgemeinen und auf Priester im Besonderen einzudreschen, wäre es dann doch an der Zeit zu fragen, ob der Staat seiner Verantwortung nachkommt, die Einhaltung der Rechtsordnung durchzusetzen.

Mareike
dutchweepee
dutchweepee
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[off topic]
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf Mareike vom 20.01.2013, 12:57:31
"einzudreschen" ????????

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ingo
ingo
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ingo
als Antwort auf dutchweepee vom 20.01.2013, 12:43:03
Warum kann man bei Kirchenthemen nicht ein einziges Mal den Kindesmißbrauch außen vor lassen?
dutchweepee
dutchweepee
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf ingo vom 20.01.2013, 13:30:22
@ingo*

Weil es beim Selbstbestimmungsrecht auch um Strafrecht geht. Natürlich auch um Arbeitsrecht, aus dem sich die Kirchen in ihren vielen tausend marktwirtschaftlich geführten Einrichtungen auch herausmogeln.
Mareike
Mareike
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"Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen"
geschrieben von Mareike
als Antwort auf dutchweepee vom 20.01.2013, 13:03:49
Dutchweepee,
ich bin ja froh, dass Du Dich zum Thema äußerst.

Dieses "Eindreschen" bezieht sich nich auf Deine persönliche Meinung, sondern auf den Umstand, dass in der Berichterstattung und der Meinungsmache immer die Kirche und ihre Vertreter undifferenziert ins schlechte Licht gerückt werden. "Priester sind Kinderschänder; kirchliche Einrichtungen betreiben Täterschutz" - solche Pauschalierungen liest man am laufenden Band. Aktuell auch wieder hier im ST im Thread "Krankenhäuser ..."

In NRW sind zweidrittel der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft.Wieviele Skandale gab es?

Schauen wir mal Deutschland weit, Betrügereien im Organhandel, sinnlose und unnötigen OP´s usw. Unter welcher Trägerschaften?

Ethik ist ein großes Wort.
Dennoch mMn auch eine Frage, welche nachgegangen werden muss, wenn Grundsätze und Richtlinien in Frage gestellt werden.

Mareike
ingo
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ingo
als Antwort auf dutchweepee vom 20.01.2013, 13:41:11
Ich habe doch nur geschrieben, weil das Thema nun schon x-mal diskutiert wurde, und weil ich glaube, daß das jetzige Thema wieder untergehen wird. Eigentlich wollte ich was dazu schreiben; aber nicht, wenn daraus auf Umwegen wieder eine Mißbrauchsdebatte wird. Neulich hat hier jemand beklagt, daß man nicht beim Thema bleiben kann. So isses! Karl hat dazu geschrieben, daß man ja eine neue Überschrift machen kann. Tu das bitte, und gut ist es. Habe ich gestern auch getan.

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